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Der Dokumentarfilm erlebt scheinbar eine Renaissance im Kino – beste Gelegenheit darüber zu diskutieren, wie er sich von seiner Jahrzehnte langen TV-Abhängigkeit lösen kann. Zuallererst muss erkannt werden, dass die Doktrinen der Authentizität, Objektivität und Glaubwürdigkeit strukturelle Gesetze des Fernsehens und nicht des Kinos sind. Solange der Kinofilm nicht bereit ist, sich von diesen Fesseln zu befreien und das performative Spiel mit ihnen ins Zentrum des Filmemachens zu rücken, wird er weiterhin Kuriosum bleiben – schlimmer noch: Er wird es nicht vermögen, seine emanzipativen Potenziale zu entfesseln.
Die palästinensischen Wahlen vom 25. Jänner sahen die islamistische Hamas mit 57,6 Prozent als deutliche Siegerin hervorgehen. In einer Vielzahl von Kommentaren und internationalen politischen Reaktionen dokumentiert sich seither Ratlosigkeit und Verstörung.
„Das Rundfunkgesetz sowie die entsprechende Rechtssprechung verpflichtet den ORF im Bezug auf alle seine Sendungen zur Objektivität. Der genannte Film widerspricht diesem Grundgesetz in einigen Aspekten deutlich und darf daher aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt werden.“ So lautete die Begründung, mit der Franz Grabner, Leiter der ORFKultur Dokumentarfilmredaktion, Ende letzten Jahres die Zensur des Films „Artikel 7 - unser Recht!“ durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich rechtfertigte.
Die Podiumsdiskussion „15 Jahre IG Kultur. Was bleibt?“ zog nicht nur eine Bilanz über die letzten 15 Jahre österreichischer Kulturpolitik, schon in der Einstiegsrunde wurde der Begriff der „Kulturnation“ angerufen und in seinen Bedeutungen analysiert.
Kulturförderung ist eine der Aufgaben des Staates, ist also in keiner Weise als karitative Zuwendung zu verstehen. Kulturpolitik an sich stellt jedoch nicht nur die Rahmenbedingungen, sondern sie ist auch als Ergebnis von politischen Auslegungs- und Aushandlungsprozesse zu verstehen. Die Rechtsnormen der Verfahrensstandards stellen ein Grundgerüst für Subventionsverfahren, Zembylas legte den Schwerpunkt seiner Untersuchung auf die Qualität der Förderungspraxis,
Jubel aller Orten über das Zustandekommen der neuen „Konvention zum Schutze und zur Förderung der kulturellen Vielfalt“ der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO). Allgemeiner Tenor ist, dass sie dazu geeignet sei, die Handlungsfähigkeit der staatlichen Kulturpolitik zu retten, die man schon den launischen Strömungen des liberalisierten Weltmarktes preisgegeben sah.
Seit August läuft in Hamburg die künstlerische Protestaktion „TAMM TAMM – Künstler informieren Politiker“. Anlass ist ein Beschluss, den das Hamburger Parlament, die „Bürgerschaft“, gefasst hat: die Errichtung des „Internationalen Schifffahrts- und Meeresmuseums Peter Tamm“.
Netlabels schaffen neue, größere Öffentlichkeiten und können sich so als effektiver Weg erweisen, Künstler bekannt zu machen. Darüber hinaus sind die anfallenden Kosten sehr viel niedriger, weshalb sehr viel mehr Musik veröffentlicht werden kann. Dies führt aber nicht einfach zu einer Schwemme von schlechter Musik, sondern zu einer ungeheuren Befruchtung innerhalb der Szene, in der mehr Austausch denn je zwischen Musikern stattfinden kann.
Der 6te Sinn, ein partizipatives Kulturprojekt organisiert von der IG Kultur Wien, hat ein Experimentierfeld mit hohen Ansprüchen eröffnet: Kulturinitiativen, KünstlerInnen, soziale Initiativen sowie Gewerbetreibende des sechsten Bezirkes sollten in einen Prozess der Auseinandersetzung versetzt werden. Die alte Losung von der „Kultur für alle“ sollte von einer Praxis der „Kultur von allen“ abgelöst und nicht der kleinste gemeinsame Nenner gefunden werden.
Ein Thema wie die Prekarisierung könnte entlang eines bestehenden ideologischen Geflechts aufgebaut werden, das die europäische Gesellschaft seit je wie ein Myzel durchwächst: dem Christentum. Nicht erschrecken, nicht lachen, sondern aufgreifen: Gerechtigkeit und Gleichheit sind (auch) christliche Grundwerte.
Der Countdown läuft. Bis zum Jahresende kann sich SchwarzBlauOrange noch schützend vor den Kunstmarkt stellen, um ihn vor Folgerechtsabgaben zu bewahren. Danach bricht das Folgerecht auch über Österreich herein: Bildende KünstlerInnen werden ab 1. 1. 2006 einen Anspruch auf finanzielle Beteiligung am Wiederverkauf ihrer Werke haben. Jedes Mal, wenn der Kunstmarkt für einen EigentümerInnenwechsel eines Kunstwerks sorgt (ausgenommen ist der Erstverkauf ), soll die KünstlerIn wenige Prozent vom Verkaufserlös erhalten.
Am Beispiel des Rauchens lässt sich gut zeigen, wie das wohlfahrtsstaatliche System, das in Bezug auf die Krankenversicherung die Beiträge am Einkommen orientiert hat, langsam abgelöst wird durch das Modell einer „versicherungsmathematischen Gerechtigkeit“ (Schmidt-Semisch), die Gerechtigkeit an den Risiken ausrichtet. Hier findet eine Umcodierung von Begriffen wie Gerechtigkeit und Solidarität statt.