KSVF

An sich könnte es relativ einfach sein: Ein transparentes Handeln des AMS respektive der Ministerien für Soziales und Wirtschaft und ein unabhängiges Instanzensystem bei Fehlern – und die BewohnerInnen des Landes wären in der Lage, ihre Ansprüche zu prüfen und für vernünftige Änderungen im System einzutreten.
Welche Geschichte machen wir aus diesem Satz?: „Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung (KSV) abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.“
Leben am Rande des Existenzminimums ist vielen gut bekannt. Strategien gibt es etliche – insbesondere natürlich für jene, die ein breit gefächertes soziales Umfeld (mit finanziellen Auffangsystemen) oder die Möglichkeiten für Recherche (bzgl. Arbeitssituation oder Sozialtransfers) haben oder auf funktionierende Interessensvertretungen zurückgreifen können ... (am besten kombiniert). Kunst-, Kultur- und Medienschaffende sind diesbezüglich unzweifelhaft in einer
Völlig außer Acht gelassen werden die im Kunstbereich absolut typischen unterschiedlichen Arbeitsverhältnisse, die im Laufe eines Jahres nach- oder nebeneinander passieren: Vorübergehende Anstellung, neue Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit.
Im Grunde genommen wird schon seit langem auf prekäre Arbeitsverhältnisse von KünstlerInnen mit Eigenheiten in sozialen Absicherungssystemen reagiert. Hier eine Ausnahmeregelung, dort ein Zuschusssystem, da Extrafonds. Der Einfallsreichtum ist durchaus groß – je nach Land, je nach Beschäftigungsform und mitunter auch abhängig von der künstlerischen Sparte kann immer alles anders sein. Nicht immer zum Besten der KünstlerInnen, oft nur für einen exklusiven Kreis
In einem Pressegespräch bekräftigte der Kulturrat Österreich am Donnerstag, 30. März 2006, seine Kritik an den Rechtsgrundlagen und der Praxis des Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF). Der Hintergrund: 600 Künstlerinnen und Künstler müssen ihre Zuschüsse zur Pensionsversicherung zurück zahlen, weil sie im Jahr 2001 die vorgeschriebene Mindesteinkommensgrenze von 3554,57 Euro nicht erreicht haben. "Eine soziale Falle", betonten Daniela Koweindl
Angesichts des ohnehin kleinen und äußerst restriktiven Förderinstruments verkehrt der Fonds mit seinem aktuellen Gebaren seinen Grundzweck und wendet sich mit bürokratischer Schikane als Kontrollinstanz gegen das eigene Klientel.
Die bildenden KünstlerInnen stellen der herrschenden Lösung ein miserables Zeugnis aus. Nur knapp 3% der Betroffenen sind mit dem System zufrieden. Die IG BILDENDE KUNST sieht darin ein deutliches Mandat zur Neuverhandlung. Ein Jahr nach Inkrafttreten des „Künstlersozialversicherungsfondsgesetzes“ haben sich Interessensvertretungen und KünstlerInnenvereinigungen entschlossen, gemeinsam eine Umfrage zu Versicherungsstatus und Zufriedenheit