Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben Kulturverein

Steuerliche Regelungen für Kulturvereine: Abzugs-, Umsatzsteuer, Vereinsprüfung, Spendenbegünstigung, Registrierkassenpflicht

Gemeinnützige Vereine genießen steuerliche Begünstigungen. Infos darüber welche diese sind und was dies bedeutet, findet ihr hier. Weiters klären wir auch weitere steuerliche Fragen.

 

 

Für Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen wurde mit Anfang 2024 eine steuerfreie „Freiwilligenpauschale“ eingeführt und im Einkommensteuergesetz verankert. Die gesetzliche Regelung trägt zu mehr Rechtssicherheit bei und schafft einen neuen Rahmen für die Zahlung einer freiwilligen, finanziellen Anerkennung an Ehrenamtliche. Die wichtigsten Eckpunkte haben wir für euch im Überblick zusammengefasst.
Mit dem 01. Jänner 2024 tritt das neue ORF-Beitrags-Gesetz in Kraft, mit dem eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe eingeführt wird. Sie löst die bisherige GIS-Gebühr zur künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Österreich (ORF) ab. Gemeinnützige Vereine sind nur dann von der Haushaltsabgabe betroffen, wenn sie kommunalsteuerpflichtig sind. Dazu ein Überblick.

Das Gehaltsschema der IG Kultur gibt eine Orientierung für faire Bezahlung nach Tätigkeitsart und Dienstjahren. Es weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus (14 Gehälter pro Jahr, gestaffelt nach Art der Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit nach Jahren). Zur Berechnung der Jahresgesamtkosten für den/die Arbeitgeber*in inkl. Dienstgeberkosten empfehlen wir diesen Online-Rechner.

Zum Rechner

Hinweis aus der Beratungspraxis: werden Honorare an Vortragende oder freie Dienstnehmende ausgezahlt, sind diese bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte dem Finanzamt zu melden („109a-Mitteilung“). Um welche Leistungen es geht und welche Ausnahmen es gibt, haben wir für euch überblicksmäßig zusammengefasst.
Eine Prüfung durch die Behörden kann grundsätzlich jeden Verein treffen: Gesundheitskasse oder Finanzbehörden führen eine Abgabenprüfung durch, Behörden kontrollieren nachträglich die widmungsgemäße Verwendung von Förderungen, etwa bei Zuschüssen aus dem NPO-Fonds oder der Kurzarbeitsbeihilfe. Beim Webinar am 27. April behandeln wir alle Fragen rund um die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, um im Fall einer Kontrolle gut vorbereitet zu sein. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Steuerliche Neuerungen und Änderungen 2021

Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Fristen, Absetzbeträge, Familienbonus plus... Was sich im Jahr 2021 steuerlich geändert hat, hat Wirtschaftsexpertin Monika Manzl hier zusammengestellt.

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Workshop Finanz Derzeit stehen Kulturvereine im Fokus der Finanzpolizei und es kommt vermehrt zu Kontrollen. Unser Mitglied SPD ROŽ musste dies bereits durchleben – und lässt uns an den Erfahrungen teilhaben.

Auch kleinere Kulturvereine und -Initiativen können Sponsoringverträge abschließen, die dann bei den unterstützenden Unternehmen steuerlich wirksam sind. Dafür ist es ausreichend, eine regionale Breitenwirkung der Werbung zu erzielen. Das BKA KUNST KULTUR hat dazu ein eigenes Informationsblatt für den Kulturbereich erstellt.

ACHTUNG: das Informationsblatt ist aus 2018! 

Seit 2015 wird bei GPLA Prüfungen (= Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben) auch die Abzugssteuer für „beschränkt steuerpflichtige“ Honorarempfänger genauer geprüft. Dieses Thema wird dadurch auch für Vereine heikler, die Gastprofessor_innen oder Künstler_innen aus dem Ausland einladen.

Worum geht es? Personen, die in Österreich keinen Wohnsitz haben und sich in Österreich nicht länger als sechs Monate aufhalten, unterliegen mit ihren Einkünften in Österreich der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Für

AusländerInnen-Abzugssteuer

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Registrierkassenpflicht für Kulturvereine

In der Regierungsvorlage für die Steuerreform 2015 wird für Betriebe, die überwiegend Barumsätze tätigen, eine Registrierkassenpflicht ab einen Umsatz von 15.000 Euro eingeführt. Jede Barbewegung muss mit einem manipulationssicheren elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln erfasst werden. Es sind aber auch Ausnahmeregelungen vorgesehen wenn die Erfüllung dieser Verpflichtung unzumutbar wäre. Dies gilt nur für Betriebe, die nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten ausgeführt werden (zB Maronibrater, „Kalte