AMS

Nach der neuen Definition gilt als arbeitslos, wer weder eine selbständige noch eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausübt. Das klingt zunächst vielleicht überzeugend, bedeutet aber, dass beispielsweise Frau Votava, die ihr Einkommen fifty-fifty aus einer Anstellung und einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt, bei Beendigung der einen Tätigkeit auch noch die andere aufgeben muss, um als arbeitslos zu gelten und in der Folge Arbeitslosengeld beziehen zu können.
Kunst und Kultur zu rezipieren kostet Geld – und auch wenn sie groß „für alle“ ausgeschrieben sind, ist doch nur an „manche alle“ gedacht.
Weg mit den Arbeitsplätzen! Ein Ende der Vollbeschäftigung in Sicht! Das sind die Erfolgsstories der Zukunft, das wird Schlagzeilen machen, nicht die Arbeitslosenstatistik. „Die Wirtschaft befreit die Menschen von der Arbeit“, sagt zum Beispiel Götz Werner, der Chef der Drogeriemarktkette DM und er kann die Aufforderung, dass die Wirtschaft Arbeitsplätze schaffen müsse, nicht mehr hören.