Selbstständig und arbeitslos: Wer bekommt Arbeitslosengeld?

<p><i>Riesenaufregung um Streichung von Arbeitslosengeldanspruch für NebenerwerbslandwirtInnen zeigt: Eine schnelle politische Lösung ist möglich. Das ist wunderbar – aber bitte für alle!</i></p> <p>Die Kombination von selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit ist so kompliziert, dass sich kaum jemand damit auskennt. Was passiert, wenn die unselbstständige Beschäftigung wegfällt und Arbeitslosengeld zur Existenzsicherung notwendig wird? Kann ich

Riesenaufregung um Streichung von Arbeitslosengeldanspruch für NebenerwerbslandwirtInnen zeigt: Eine schnelle politische Lösung ist möglich. Das ist wunderbar – aber bitte für alle!

Die Kombination von selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit ist so kompliziert, dass sich kaum jemand damit auskennt. Was passiert, wenn die unselbstständige Beschäftigung wegfällt und Arbeitslosengeld zur Existenzsicherung notwendig wird? Kann ich Arbeitslosengeld beziehen oder nicht? Es kommt darauf an ... Sind Sie LandwirtIn? Glück gehabt! Oder KünstlerIn? Oje, sieht nicht gut aus. Derzeit wird eine schnelle Gesetzesnovelle vorbereitet, die eine gravierende Lücke zur sozialen Absicherung von LandwirtInnen schließen soll, aber dasselbe Problem für alle anderen Selbstständigen weiterbestehen lässt.

Pflichtversicherungsklausel als Existenzgefährdung

Die Sachlage ist bekanntermaßen vertrackt. Seit Einführung der „freiwilligen Arbeitslosenversicherung" für Selbstständige mit 1.1.2009 gibt es eine neue Sperrklausel: Besteht weiterhin irgendwo eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung, ist kein Arbeitslosengeld möglich – auch dann nicht, wenn die ohnehin strengen Zuverdienstgrenzen zum Arbeitslosengeld eingehalten werden. Jahrelang war die AMS-Praxis gegenüber LandwirtInnen jedoch eine andere – aufgrund einer Durchführungsverordnung, die eine Ausnahme für den bäuerlichen Bereich legitimieren sollte. Der VwGH hat vor Kurzem jedoch festgestellt, dass das Gesetz hier aber keinerlei Spielraum offen lässt. Somit war Feuer am Dach im Sozialministerium, und keine vier Wochen später ist klar: Das Gesetz wird im Sinne der LandwirtInnen repariert – sie bleiben weiterhin von der Pflichtversicherungsklausel ausgenommen.

Eine Neuregelung muss her! Eine für alle!

Aber wieso soll dies nicht auch für andere Arbeitsfelder gelten? Es gibt eine Menge Berufe, in denen eine kontinuierliche Beschäftigung nicht die Regel ist, es gibt auch solche, die aufgrund der kapitalintensiven Grundausstattung keine Abwechslung von Betriebsauflösung und Neugründung erlauben. (Atelier oder Bauernhof auflösen? Alle Betriebsmittel verkaufen? Und später wieder neu erwerben?) Und es gibt Tätigkeiten, wo das Ende der Tätigkeit dem Ende des beruflichen Lebensplans gleichkommt – ganz wie in der Landwirtschaft.

Wer meint, für KünstlerInnen sei das Problem doch seit 2011 gelöst, weil sie seither (wie schon bisher auch Gewerbetreibende) ihre Pflichtversicherung aus der selbstständigen Tätigkeit vorübergehend ruhend melden können, irrt. Diese Ruhendmeldung ist ausschließlich für künstlerische Tätigkeiten nach einem sehr eng gefassten Kunstbegriff möglich und für viele KünstlerInnen somit noch kaum eine Lösung des Problems. Alle anderen neuen Selbstständigen schauen sowieso durch die Finger: Umso dringender braucht es daher eine nicht-berufsspezifische Regelung.


Kulturrat Österreich fordert zeitgemäße Arbeitslosenversicherung

Eine Arbeitslosenversicherung, die diesen Namen verdient, bedeutet: Geld gibt es dann, wenn es nicht verdient werden kann.

Das hat nicht das Geringste mit gesellschaftlicher Utopie oder mit dauerhafter Alimentation zu tun. Es geht schlicht darum, Regelungen zu schaffen, die es nicht unmöglich machen, erworbene Ansprüche einzulösen, sondern endlich der Erwerbssituation von selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit mit immer wieder erwerbslosen Phasen gerecht zu werden.

Da die Pflichtversicherungsklausel nun für die LandwirtInnen endgültig aus der Welt geschafft werden soll, fordern wir dasselbe selbstverständlich auch für alle anderen Selbstständigen!

Informationen:

Zum Einlesen in die Details, z.B. der Ruhendmeldung für KünstlerInnen:

Zu LandwirtInnen und ihrem Anspruch auf Arbeitslosenversicherung, wenn sie Ansprüche aus Nebenerwerbstätigkeiten erworben haben:

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