Arbeitsrecht im Kunst und Kulturbereich

Arbeitsrecht Kunst Kultur

Alles um das Arbeitsrecht: Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Lehrlingsausbildung, Ehrenamt, Praktikum und Abfertigungsregelung

Ein Verein kann Dienstnehmer_innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer_innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer_innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant_innen beschäftigen. Welche Bestimmungen sieht das Arbeitsrecht für die jeweiligen Beschäftigungsformen vor, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos. 

 

 

Der jährlich indexierte Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen für freie, selbständige Kulturarbeit bezieht sich auf konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten im Kunst- und Kulturbereich. Es handelt sich dabei um allgemeine und unverbindliche Informationen zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie um eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns. 

Die angegebenen Honorare werden in Anlehnung an das Gehaltsschema für Vereine der GPA – Gewerkschaft der Privatangestellten errechnet. Sie

Gehaltsschema für Kulturvereine

Ein zentrales Instrument für die Berechnung von FAIR PAY ist das Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturvereine. Es bietet eine Grundlage, um bei Fördereinreichungen Personalkosten für unselbständig Beschäftigte nach Fair Pay auf einer transparenten Basis zu kalkulieren. (Für Werkverträge siehe Honorarspiegel der TKI-Tiroler Kulturinitiativen.) Erstellt wurde das Gehaltsschema in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Mitgliedern der IG Kultur im Jahr 2011. Die Basis für

Gehaltsschema für Vereine

Gehaltstabelle 2023 für Vereine, Verbände und Organisationen in Österreich, erstellt von der Gewerkschaft GPA. Diese ist an die Erhöhung des Handelskollektivvertrages angepasst.

Für 2023 gelten folgende Entgelterhöhungen:

Die Gehälter sind um 7%, aber jedenfalls um mind. 145 Euro zu erhöhen. In niedrigeren Gehaltsstufen ergibt sich daraus vereinzelt ein Plus von bis zu 8,44%. Die neu ermittelten Bezüge sind auf den nächsten vollen Euro zu runden.

Aktuelle Werte der Versicherungsgrenzen

In der Sozialversicherung gilt außerdem für 2023 ein Betrag von € 500,91 als Geringfügigkeitsgrenze. Weitere SV-Werte findet ihr auf den Websites der Sozialversicherungsträger SVS und ÖGK

Aktion 20.000 - Beschäftigungsmodell für Vorarlberger KIs

Mit dem Beschäftigungsmodell Aktion 20.000 neue Arbeitsplätze schaffen, unterstützt werden und sich professionalisieren

Für Vorarlbergs Modellregion Bregenz trat die Aktion mit 1. Juli 2017 in Kraft

In Zusammenarbeit mit dem AMS Vorarlberg konnte die IG Kultur Vorarlberg erwirken, dass Mitgliedsvereine mit Dienstort Bregenz einen Förderungsantrag für den Ersatz der Lohn- und Lohnnebenkosten für einen neu geschaffenen Arbeitsplatz für Langzeitarbeitslose über 50 Jahre stellen können.

Selbstständig erwerbstätige KünstlerInnen gelten als "Neue Selbstständige". Wird die Versicherungsgrenze überschritten, kommt es zur Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft SVA.

Informationsblatt der IG bildenden Kunst zur Sozialversicherung für KünstlerInnen, aktualisiert für 2017

 

Informationsveranstaltungen der IG bildenen Kunst zum Thema Sozialversicherung:

# Pension am Konto - (k)eine Kunst?
Infoveranstaltung: Survival Training für Künstler_innen
Linz, 23.3.2017, 16-18h
http://www.igbildendekunst.at/service/survivaltraining/pension

# Wir werden die Kunst schon

Ab 2017 wird die tägliche Geringfügigkeitsgrenze abgeschafft. Ab 1. Jänner 2017 ist für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgeblich.

Lehrlingsausbildung

Informationen zur Ausbildung von Lehrlingen in Kulturvereinen

Ferialpraktikum und Beschäftigung in den Ferien

Informationen zur genauen Unterscheidung von Ferialpraktikum/Volontariat und Beschäftigung in den Ferien

Werkvertrag, NeueR SelbstständigeR

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Der Linzer Verein FIFTITU % - Vernetzungsstelle für Frauen in Kunst und Kultur in OÖ. veranstaltete Anfang Mai 2002 eine Tagung zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen für Frauen im Kunst- und Kulturbereich. Jetzt liegt die Dokumentation dazu vor.

Sie beinhaltet neben allen Referaten (Steuerrecht, Gewerbeschein ja oder nein?, Versicherungsmöglichkeiten, Kinderbetreuungsgeld, KünstlerInnenversicherung, Probleme für MirgrantInnen und gesellschaftliche Rahmenbedingungen atypischer Beschäftigung) eine ausführliche Literaturliste zum Thema und Beratungs- und Anlaufstellen