Arbeitsrecht im Kunst und Kulturbereich

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Alles um das Arbeitsrecht: Dienstverhältnisse und Sozialversicherung, Honorar- und Gehaltstabellen, Lehrlingsausbildung, Ehrenamt, Praktikum und Abfertigungsregelung

Ein Verein kann Dienstnehmer*innen mit einem Arbeitsvertrag anstellen, freie Dienstnehmer*innen mit einem freien Dienstvertrag beschäftigen, Auftragnehmer*innen mit einem Werkvertrag mit der Herstellung von Werken beauftragen oder aber auch Praktikant*innen beschäftigen. Welche Bestimmungen sieht das Arbeitsrecht für die jeweiligen Beschäftigungsformen vor, damit auch die richtige gewählt werden kann? Hier findet ihr genauere Infos. 

 

 

In der Fortsetzung unserer Reihe KULTUR RECHT PRAKTISCH widmen wir uns den Möglichkeiten, unentgeltlich für einen Kulturverein tätig zu werden. Wie definiert sich Ehrenamt und wie ist es vom Dienstvertrag abzugrenzen? Welche Aufwandsentschädigungen sind möglich? Was ist bei Praktika und Volontariaten zu beachten? All das erfahrt ihr in unserer 2-stündigen Online-Session am 11. Oktober, 17:00 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Laptops von oben am Tisch, Menschen die zusammenarbeiten. Vollzeit vs. Teilzeit, befristet vs. unbfristet, Arbeitszeiten, Home Office – es gibt viele Möglichkeiten, die Zusammenarbeit im Kulturbetrieb zu gestalten. Da Kulturvereine vielfach auch Arbeitgeber sind, wollen wir euch in dieser Rolle unterstützen und mit den wichtigsten Basics aus dem Arbeitsrecht versorgen. In unserer Online-Session am 27. September könnt ihr euer arbeitsrechtliches Wissen vertiefen und euch Tipps zur Gestaltung von Arbeitsverträgen abholen. Anmeldung unter @email.
Bild mit Brille und Sprechblasen mit Paragraphen in schwarz-weiß Wann ist eine Anstellung erforderlich und welche Tätigkeiten lassen sich auf Werkvertragsbasis erbringen? Gibt es Mischformen? Wie sieht es mit Befristungen aus? Einen guten Überblick zu haben und den rechtlichen Rahmen zu kennen, lohnt sich allemal. Wie ihr auf der sicheren Seite seid, erfahrt ihr in unserer Online-Session am 13. September, 15:30 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
In der Fortsetzung unserer Reihe KULTUR RECHT PRAKTISCH widmen wir uns den Möglichkeiten, unentgeltlich für einen Kulturverein tätig zu werden. Wie definiert sich Ehrenamt und wie ist es vom Dienstvertrag abzugrenzen? Welche Aufwandsentschädigungen sind möglich? Was ist bei Praktika und Volontariaten zu beachten? All das erfahrt ihr in unserer 2-stündigen Online-Session am 28. Juni, 15:30 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.
Grafik mit Kakteen und Logo In unserer Webinarreihe KULTUR RECHT PRAKTISCH dreht sich alles um rechtliches Know-How im Kulturbetrieb. Los geht‘s mit dem ersten Basismodul „Wie stellt ihr (euch) an? – Beschäftigungsformen im Kulturbetrieb“. Damit wenden wir uns an die Arbeit- und Auftraggeber*innen unter euch, die häufig vor der Wahl der richtigen Beschäftigungsform stehen. Wann ist eine Anstellung erforderlich und welche Tätigkeiten lassen sich auf Werkvertragsbasis erbringen? Gibt es Mischformen? Wie sieht es mit Befristungen aus? Einen guten Überblick zu haben und den rechtlichen Rahmen zu kennen, lohnt sich allemal. Wie ihr auf der sicheren Seite seid, erfahrt ihr in unserer zweistündigen Online-Session am 21.Juni, 15:30 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Der jährlich indexierte Honorarspiegel der TKI – Tiroler Kulturinitiativen für freie, selbständige Kulturarbeit bezieht sich auf konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten im Kunst- und Kulturbereich. Es handelt sich dabei um allgemeine und unverbindliche Informationen zur Leistungserbringung im Kultursektor sowie um eine Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns. 

Die angegebenen Honorare werden in Anlehnung an das Gehaltsschema für Vereine der GPA – Gewerkschaft der Privatangestellten errechnet. Sie

Gehaltsschema für Kulturvereine

Ein zentrales Instrument für die Berechnung von FAIR PAY ist das Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturvereine. Es bietet eine Grundlage, um bei Fördereinreichungen Personalkosten für unselbständig Beschäftigte nach Fair Pay auf einer transparenten Basis zu kalkulieren. (Für Werkverträge siehe Honorarspiegel der TKI-Tiroler Kulturinitiativen.) Erstellt wurde das Gehaltsschema in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit Mitgliedern der IG Kultur im Jahr 2011. Die Basis für

Gehaltsschema für Vereine

Gehaltstabelle 2023 für Vereine, Verbände und Organisationen in Österreich, erstellt von der Gewerkschaft GPA. Diese ist an die Erhöhung des Handelskollektivvertrages angepasst.

Für 2023 gelten folgende Entgelterhöhungen:

Die Gehälter sind um 7%, aber jedenfalls um mind. 145 Euro zu erhöhen. In niedrigeren Gehaltsstufen ergibt sich daraus vereinzelt ein Plus von bis zu 8,44%. Die neu ermittelten Bezüge sind auf den nächsten vollen Euro zu runden.

Aktuelle Werte der Versicherungsgrenzen

In der Sozialversicherung gilt außerdem für 2023 ein Betrag von € 500,91 als Geringfügigkeitsgrenze. Weitere SV-Werte findet ihr auf den Websites der Sozialversicherungsträger SVS und ÖGK