Kunst und Kultur für alle

<p>Die Teilhabe am kulturellen Leben ist ein Grundbedürfnis aller und daher ein Menschenrecht. Die Beteiligung an den vielfältigen kulturellen Prozessen einer Gesellschaft bindet Menschen ein und vermittelt ihnen das Gefühl, dazuzugehören. Da aber der überwiegende Teil der Menschen nicht von öffentlich geförderten kulturellen Angeboten erreicht wird, ist es notwendig Klarheit zu schaffen über die Art der Barrieren und über die Art der eigentlichen kulturellen

Die Teilhabe am kulturellen Leben ist ein Grundbedürfnis aller und daher ein Menschenrecht. Die Beteiligung an den vielfältigen kulturellen Prozessen einer Gesellschaft bindet Menschen ein und vermittelt ihnen das Gefühl, dazuzugehören. Da aber der überwiegende Teil der Menschen nicht von öffentlich geförderten kulturellen Angeboten erreicht wird, ist es notwendig Klarheit zu schaffen über die Art der Barrieren und über die Art der eigentlichen kulturellen Interessen und Bedürfnisse vieler. Eine grundlegende Umverteilung der öffentlichen Mittel für Kultur muss dafür sorgen, dass mehr bildungsferne Menschen öffentliche Kulturangebote nutzen und nicht mehr diejenigen am höchsten gefördert werden, die bereits über die besten Zugänge verfügen. Im Bundesbudget müssen seit 2013 5 Wirkungsziele angegeben werden. Die Ziele sollen im Kulturbereich künftig gemeinsam mit den InteressensvertreterInnen erstellt werden. Die Zielvorgaben und deren Wirkung sollen in den jährlichen Kunstberichten regelmäßig evaluiert werden.

Freiräume schaffen

In der Entstehungsphase der freien Kultur ab den 1950er Jahren waren Räume die wichtigste öffentliche Unterstützung, die Kunst- und Kulturschaffende bekamen. Gemeinden stellten ihre Säle kostenlos zur Verfügung, Gebäude wurden durch kulturelle Aktivitäten wieder belebt und der Öffentlichkeit zurück gegeben. Industriebrachen und abgewirtschaftete Grätzel erlangten neues Leben durch die prekäre kulturelle Nutzung. Heute werden alle öffentlichen Räume ‚überwirtschaftet’, es gibt ein Management mit der Aufgabe, einen finanziellen Nutzen für den (öffentlichen) Eigentümer zu erzielen. Für die Kulturschaffenden heißt das, sie müssen ihre meist nicht kostendeckenden Einnahmen und öffentlichen Subventionen für Mieten aufbringen, die im Normalfall auch noch Mehrwertsteuer enthalten. Öffentliche Räume wie Rathaussitzungssäle (im Sommer) oder Vortragsräume in Museen etc. müssen stärker im öffentlichen Interesse kostenlos genutzt werden können, auch durch Kulturprojekte, die ja öffentliche Güter herstellen. Weiter könnten Überlegungen im Bereich des Finanzausgleichs oder des Mehrwertsteuerregimes zielführend sein.

Kunst und Kultur im Kindergarten und in der Schule

Das österreichische Bildungssystem vererbt mit dem sozialen Status auch die Zugänge zur Kultur. Wer als Kind schon Bücher, Musikinstrumente und Malwerkzeug zur Verfügung hatte, wer ins Theater und in Konzerte mitgenommen wurde, besitzt ein Leben lang eine selbstverständliche und offene Beziehung zu den verschiedensten Erscheinungsformen der Kultur. Wer das nicht hat, versteht Kultur als etwas für die Eliten und betrachtet ein Theater als fremden, unzugänglichen Ort. Es muss daher selbstverständlich werden, dass Kunst und Kultur in aktiver und passiver Form zum Angebot der Bildungseinrichtungen gehören. Dafür braucht es Räume, BegleiterInnen und Zeit. Wir schlagen folgende Maßnahmen vor, die Kunst und Kultur für alle Kinder zugänglich machen:

Die bisherige Arbeit der Kulturvermittlungsstelle Kulturkontakt Austria ist wichtig, aber nicht ausreichend. Mit einem Budget von 20 Mio. Euro könnte hier eine substantielle Verbesserung der Kulturvermittlung ermöglicht werden.

Darüber hinaus braucht es gut ausgebildete FreizeitpädagogInnen, die in ganztägigen Bildungseinrichtungen Angebote für eigene künstlerischen Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen machen und diese in die Kultureinrichtungen begleiten. Mit 20 Euro pro SchülerIn und Monat wird Kultur für alle möglich und schafft zugleich rund 8.000 Arbeitsplätze an 6.000 österreichischen Schulen (Gesamtfinanzierungsbedarf 308 Mio. Euro)

KünstlerInnen arbeiten in Schulen und bekommen dafür Räume und pädagogische Unterstützung. Es muss neben der Arbeit von Kulturkontakt Austria die Eigeninitiative von KünstlerInnen im schulischen Bereich gefördert werden. In der Bundeskulturförderung wird daher in den einzelnen Fachabteilungen das Ziel definiert, dass KünstlerInnen Schulen als Wirkungsorte wahrnehmen und dafür KünstlerInnenstipendien vergeben werden. Wir schlagen vor, jährlich 100 KünstlerInnenstipendien in der Höhe von 12.000 Euro/Jahr zu vergeben. Das ist ein Gesamtfinanzierungsbedarf von 1,2 Mio. Euro.


Kulturforschung

Kultursoziologische Forschung wird in Österreich kaum betrieben. Der Welt-Kongress der KultursoziologInnen in Wien im September 2012 gab ein deutliches Bild von dem, was uns an Wissen fehlt. Das betrifft auch das Kulturpublikum, von dem weder die Kultureinrichtungen noch die Kulturpolitik ein fundiertes Bild haben. Warum schneidet Österreich z. B. im Euro-Kulturbarometer regelmäßig schlecht ab? Welche Bevölkerungsgruppen nutzen welche Angebote und warum? Welche Wandlungen durchlaufen Kultureinrichtungen mit ihrem Publikum? Wächst die Kluft zwischen den NutzerInnen der Kulturangebote und den Kulturabstinenten wirklich? Wie entwickelt sich die soziale Lage der AkteurInnen?

Die Abteilung II/7 in der Kunstsektion des BKA nennt zwar angewandte Kulturforschung als ihr Aufgabengebiet, doch es ist dafür kein definiertes Budget

vorhanden. An den Universitäten fristet das Fach ein Schattendasein. Es gibt kaum öffentliche oder private Forschungsaufträge. Der Aufbau eines Netzwerks zwischen Kunstsektion, Kultursektion, Kunstuniversitäten und Soziologie-Instituten soll damit beginnen, die Lücken zu schließen. Dafür sind 3 Mio. Euro in einem ersten Schritt vorzusehen.

Unterstützung freiwilliger regionaler Kulturinitiativen mit professioneller Kulturarbeit

Regionale Kulturinitiativen haben sich die Versorgung mit zeitgenössischen kulturellen Angeboten in ihrem lokalen Umfeld zum Ziel gesetzt. Damit hat erstmals auch die ländliche Bevölkerung die Möglichkeit bekommen, neben der bodenständigen Kultur auch an aktuellen künstlerischen Entwicklungen teilzuhaben und Programme im eigenen lokalen Umfeld mitzugestalten. Regionale Kulturinitiativen haben sich auch stets um wenig kulturaffine Bevölkerungsschichten verdient gemacht. Die Kraft dafür schöpfen sie zum überwiegenden Teil aus der Ressource des freiwilligen Engagements. Der Kulturbereich bringt laut Freiwilligenbericht des BMASK den größten Anteil an freiwilliger Arbeit von allen Bereichen auf. Damit diese Basis des freiwilligen Engagements erhalten bleibt und sich nicht in bürokratischem Kleinkram erschöpft, muss sie ergänzt werden durch professionelle bezahlte Arbeit. Die Idee, die Ziele, die Richtung, die Programme und die Motivation Gleichgesinnter erfolgen ehrenamtlich. Die konkrete Planung, Organisation, Kommunikation und Abrechnung müssen professionell unterstützt werden. Dafür braucht es angemessen bezahltes Personal (Gehaltsschema der IG Kultur Österreich). Die Förderung für einzelne KünstlerInnen und für freie Kulturarbeit muss in den Abteilungen der Kunstsektion in eigenen Budgetansätzen festgeschrieben werden. Die derzeitigen Budgets dafür werden verdoppelt (d. h. zusätzlich 138 Mio. Euro bereitgestellt) und regelmäßig der Inflation angepasst.

Künstlerinnen und Künstlern den Einstieg ermöglichen

Stagnierende und sinkende Budgets im Kulturbereich führen zu einer Bevorzugung bestehender Einrichtungen und erschweren allem Neuen die Etablierung

(‚Senioritätsprinzip’). Dadurch kämpfen junge KünstlerInnen und neue ästhetische Ideen und Formen unter schwierigsten Bedingungen um ihre öffentliche Präsentation und Popularisierung. Ein vielfältiges Gefüge von großen, mittleren und kleinen Kultureinrichtungen ohne hierarchische Ordnung stärkt junge KünstlerInnen, deren Experimentierfreudigkeit und die Innovation des kulturellen Lebens. Der Einstieg und das Knüpfen von Netzwerken werden durch Stipendien, Touringsysteme, Reisekostenzuschüsse und Residencies (ausländischer KünstlerInnen in Österreich) ermöglicht. Es muss daher das Stipendienwesen ausgebaut werden. Touringsysteme für darstellende Kunst müssen etabliert werden (entsprechend ‚Theaterland Steiermark’ und darüber kunst/kultur hinaus), Kultureinrichtungen müssen in die Lage versetzt werden, über längere Zeiträume mit GastkünstlerInnen bzw. Gastgruppen zu arbeiten und als KoproduzentInnen mitfinanzieren zu können.

Eine Verdoppelung der Zahl der Nachwuchsstipendien und die Erhöhung des Stipendienbetrags kosten rund 3,4 Mio. Euro (Ausbau der Tourneekostenzuschüsse zu einem verlässlichen System und verbesserte Infrastruktur für Residencies). Das Koproduzieren könnte bei etwa 8 Mio. Euro beginnen.

Die Printversion des Zukunftsbudgets ist im Büro der IG Kultur Österreich erhältlich. office@igkultur.at

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