grundeinkommen

Die vier Grundeinkommens-Kriterien (allgemein, individuell, bedingungslos und existenzsichernd) aufgreifend, hält die Erklärung fest, dass es sich beim Grundeinkommen um einen „individuellen Rechtsanspruch“ handelt. Die Ausbezahlung erfolgt in existenzsichernder und in einer die wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Teilhabe ermöglichenden Höhe sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung. Es gibt keinen Arbeitszwang und keine erzwungene Gegenleistung. Explizit angesprochen wird auch, dass die Höhe des Grundeinkommens entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungs- und Teilhabekosten dynamisiert werden muss.
„Was wollen wir denn eigentlich produzieren und wie soll dies geschehen?“ –, im Sinne der Frage nach dem guten Leben aller und dem dafür Notwendigen. So steht es im Vorspann eines Sammelbandes zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE).
694,12 Euro monatlich für alle KünstlerInnen, die es brauchen. Zukunftsmusik? Ein Wahlversprechen? Nein. Niederländische Realität.
Mitten in der Sommerpause präsentierte das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz den Entwurf einer neuen bedarfsorientierten Mindestsicherung. Auch wenn der Fauxpas, die Höhe der angedachten Mindestsicherung bei der Armutsgrenze von 2004 „vergessen“ zu haben, den Eindruck hinterlassen könnte, die österreichische Sozialdemokratie sei im 21. Jahrhundert angekommen, der Schein trügt.
Auf Armutsbekämpfung und -prävention konzentriert sich auch die österreichische Diskussion von Grundeinkommen und Grundsicherung. Im Zentrum der öffentlichen Debatte steht das von Sozialminister Erwin Buchinger lancierte Modell bedarfsorientierter Grundsicherung.
Ein Grundeinkommen muss her – bedingungslos, universell, für alle! Die Kulturrisse haben mit Karl Reitter (Mitherausgeber der Zeitschrift grundrisse, langjähriger Lektor an der Universität Wien) über Idee und Zukunft eines bedingungslosen Grundeinkommens gesprochen.