Mobilität für Kunst und Kultur

Mobilität für Kunst und Kultur

Mobilitätsprogramme und Stipendien zur Förderung der Mobilität in Kunst und Kultur

Mobilität ist ein Motor für Kunst- und Kulturtätige. Internationale Vernetzung, grenzüberschreitende Projekte und Auslandserfahrungen liefern wichtige Impulse. Mobilität erweitert Karrierechancen, stärkt die kulturelle Vielfalt und interkulturellen Dialog und schafft Arbeitsplätze. 

 

 

Auslandsstipendium Kulturmanagement

Das BMKÖS vergibt auch dieses Jahr wieder Auslandsstipendien in der Höhe von bis zu 2.000 Euro/Monat. Gefördert werden Kunst- und Kulturschaffende, die in einer ausländischen Kultureinrichtung Erfahrungen sammeln und ihre Kompetenzen erweitern wollen. Einreichfrist: 28.2.2023.
Im neuen Mobilitäts-Förderprogramm "Culture Moves Europe" sind Künstler*innen, Kulturakteure und im Kulturbereich Tätige antragsberechtigt. Aufenthalte können für die int. Zusammenarbeit, berufliche Entwicklung, Präsentation von Werken oder Projektvorbereitung genutzt werden. Der Fokus liegt auf „emerging artists“. In den Jahren 2022–2025 werden 6.000 Stipendien in allen Kunst- und Kultursparten mit Ausnahme des audiovisuellen Bereichs gefördert.
Bewerbungsfrist: 28. Februar 2021 | Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport vergibt fünf Stipendien an Kulturmanagerinnen und -manager zur Weiterbildung in einer ausländischen Kultureinrichtung.
Das EU-Programm "i-Portunus" unterstützt die Binnen-EU-Mobilität professioneller Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen durch Reise- und Aufenhaltszuschüsse. Aktuelle Ausschreibungen für die Bereiche Musik und literarische Übersetzungen, kommende Ausschreibung für die Bereiche Architektur und kulturelles Erbe.
Bewerbungsfrist: 29. Februar 2020 | Das Bundeskanzleramt vergibt fünf Stipendien an Kulturmanagerinnen und -manager zur Weiterbildung in einer ausländischen Kultureinrichtung. 
Wie arbeiten Kulturzentren außerhalb Österreichs? „Bridging European Cultural Centres“, kurz BECC, ermöglicht jungen KulturarbeiterInnen ein mindestens einwöchiges Job-Shadowing in einer anderen europäischen Kultureinrichtung, begleitet von einem Austausch-, Schulungs- und Mentoringprogramm. Bewerbungsfrist ist der 31. Dezember 2019.
Die Europäische Kommission führt ein Pilotprojekt zur Mobilität in Vorbereitung des Creative Europe Programms (2021 – 2027) durch. Die erste Ausschreibung dieses Mobilitätsprogramms unterstützt Reisekosten von Künstlerinnen, Künstlern und Kulturschaffenden im Bereich der Bildenden und Darstellenden Kunst. Gefördert werden Aufenthalte von 15 – 85 Tagen. Einreichfrist: 15. Mai 2019 um 18:00 Uhr.
Nächste Einreichfrist: 31. Jänner 2019 | Das „Mobility First!“ Programm der Asia-Europe Foundation vergibt Reisekostenzuschüsse an Kunst- und Kulturschaffende sowie an Kulturorganisationen für den internationalen Kulturaustausch zwischen Europa und Asien.
Einreichfrist: 15. Dezember 2018 | Wie arbeiten Kulturzentren außerhalb Österreichs? „Bridging European Cultural Centres“, kurz BECC, ermöglicht jungen KulturarbeiterInnen ein mindestens einwöchiges Job-Shadowing in einer anderen europäischen Kultureinrichtung, begleitet von einem Austausch-, Schulungs- und Mentoringprogramm.
Einreichfrist verlängert: 18. November | An der Entwicklung eines Projekts mit einer Kulturorganisation im Ausland interessiert? Das Programm „Tandem Europe“ unterstützt interessierte Kulturvereine bei der Tandembildung und Entwicklung eines gemeinsamen Projekts.
Einreichungen: nicht mehr möglich| Das „Supporting Travel for Engaged Partnerships“ Programm der European Cultural Foundation, kurz STEP genannt, vergibt laufend Reisekostenschüsse für die Vorbereitung einer internationalen Kooperation im Kulturbereich.

Werden Künstler in Österreich - ohne ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier zu haben - tätig, unterliegen ihre Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen der Abzugssteuer. Die Verpflichtung diese abzuführen, trifft dabei regelmäßig den Veranstalter oder die Künstleragentur. Nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG entsteht eine Steuerabzugsverpflichtung „bei Einkünften aus im Inland ausgeübter und verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist und Mitwirkender