Kulturförderprogramm „Culture Moves Europe“

Das neue Programm der Europäischen Kommission fördert – aufbauend auf dem vorangegangenen Pilotprojekt „i-portunus“ – die Mobilität und internationale Vernetzung von Künstlerinnen und Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden. Es läuft von Oktober 2022 bis 2025 und wird in drei bzw. zwei Ausschreibungsrunden abgewickelt. Unterstützt werden internationale Kooperationen zwischen allen Ländern, die am Programm „Creative Europe“ teilnehmen. Mit einem Budget von 21 Millionen Euro sollen in den kommenden Jahren rund 7.000 Mobilitäten ermöglicht werden. Die Aktion wird aus Mitteln des Programms „Creative Europe“ kofinanziert. 

 

Gefördert werden Einzelmobilitäten als auch Gastateliers („Artists in Residence“) für folgende Bereiche:

  • Auslandsaufenthalte, die der beruflichen Weiterentwicklung dienen, oder für
  • internationale Kooperationen;
  • Ko-Produktionen;
  • Ko-Creation und
  • Maßnahmen, um neue Publikumsgruppen zu erreichen.

 

Zielgruppe / Vorraussetzungen:

Das Programm richtet sich an alle Interessierten, die in folgenden Bereichen tätig sind:

  • Musik
  • literarische Übersetzung
  • Architektur
  • kulturelles Erbe
  • Design
  • Bildende Kunst
  • Darstellende Künste

 

Umgesetzt wird „Culture Moves Europe“ vom Goethe-Institut Brüssel (im Auftrag der Europäischen Kommission), welches EU-weite Calls veröffentlicht.

Für die Beantragung der einzelnen Calls ist es notwendig das Bewerbungsformular des Goethe-Instituts auszufüllen. 

Weitere Infos des Goethe-Instituts (DE).

Detailliertes Informationsblatt „Culture Moves Europe“ (EN) 

 


Bedingungen Einzelmobilitäten & Gruppen:

Unterstützt wird individuelle physische Mobilität im Zeitraum von 7–60 Tagen und Gruppen-Mobilität von bis zu 5 Personen im Zeitraum von 7–21 Tagen.

Die Mobilitätshilfe umfasst Standardreisekosten von 350 EUR für die Hin- und Rückreise bis 5000 km und 700 EUR für die Hin- und Rückreise ab 5001 km.
Zusätzlich gibt es einen Tagessatz von 75 EUR als Beitrag zu den Aufenthalts- und Unterbringungskosten.

Dazu noch verschiedene Zuschläge im Hinblick auf Inklusion und Nachhaltigkeit:

  • Umweltzuschlag: 350 EUR, um Kunst- und Kulturschaffende zum Verzicht auf Flugreisen zu bewegen
  • Unterstützung für Kunst- und Kulturschaffende mit besonderen Bedürfnissen infolge einer Behinderung
  • Unterstützung für Antragstellerinnen und Antragsteller, die aus Ländern und Gebieten sowie Regionen in äußerster Randlage kommen oder dorthin reisen möchten
  • Familienzuschlag für Kunstschaffende mit Kindern unter zehn Jahren
  • Visumzuschlag für Visumgebühren

Reisen können in Teilnehmerländer von Creative Europe unternommen werden.
Außerdem können sich Kunstschaffende aus der Ukraine, die das Land nicht verlassen können, ausnahmsweise direkt für virtuelle Mobilität bewerben. In diesem Fall beträgt der Tagessatz 35 EUR.

Die Auszahlung der Förderungen erfolgt in Form eines Vorschusses von 75% und einer Restrate von 25%. „Top ups“ werden gegen Vorlage von Nachweisen ausgezahlt (Tickets etc.)

Für Einzelmobilitäten sind drei Ausschreibungsrunden sind vorgesehen:  

 

Bedingungen Gastateliers (Residency Hosts):

In der Förderschiene für Gastinstitutionen sind Förderungen für folgende Zeiträume möglich:

  • kurzzeitige Residenzen von 1–3 Monaten
  • langzeitige Residenzen von 3–6 Monaten
  • ausgedehnte Residenzen von bis zu 10 Monaten

Der Zuschuss für den Lebensunterhalt beträgt 150 EUR/Woche, für Unterkunft 200 EUR/Woche. Die Gastinstitution erhält einen Zuschuss in Höhe von 20% der Pauschalsätze für Unterhalt und Unterkunft.

Die Ausschreibungen für jeden Sektor werden während der Laufzeit des Programms zweimal durchgeführt.

Die erste Runde für Gastateliers läuft von 15. März  bis 15. Juni 2023:
Nähere Infos zum Call gibt es auf der Website der Europäischen Kommission bzw. im Call-Dokument (PDF).
 


 

Rückfragen:

Abteilung IV/A/10: Europäische und internationale Kulturpolitik

Mag. Elisabeth Pacher
Tel.: +43 1 71 606-851115
elisabeth.pacher@bmkoes.gv.at