LIGHTS ON: Internationales Austauschprogramm für Kulturarbeiter*innen

Interesse an einem Job-Training bei einer Kulturinitiative im Ausland und einem 5-tägigen Weiterbildungstraining zu „Unlocking Sustainability: Transformation für nachhaltige Kulturzentren“ in Warschau/Polen? Dann bewerbt euch bei LIGHTS ON, dem Mitarbeiter*innen-Austauschprogramm für junge Kulturarbeiter*innen der ENCC. Bewerbungsfrist ist der 31. Dezember 2023. 

Girl in front of moving  train

Das Austausch-, Trainings- und Mentoringprogramm LIGHTS ON des European Netzwork of Culture Centres (ENCC) bietet auch 2024 wieder eine einzigartige Gelegenheit für junge Kulturarbeiter*innen, ihre Fähigkeiten zu erweitern, sich in einem internationalen Umfeld zu vernetzen und in einer anderen europäischen Kulturinitiative Erfahrungen zu sammeln.

Diesmal steht das Programm unter dem Motto „Unlocking sustainability: a transformative training for accessible cultural centres“.


Das LIGHTS ON-Programm inkludiert:

  • Training: Teilnahme an einem 5-tägigen Trainingsseminar in Warschau (Polen) vom 13.–17. Mai 2024. Der Schwerpunkt des Trainings 2024 ist dem Thema „Unlocking sustainability: a transformative training for accessible cultural centres" gewidmet und inkludiert Schulungen zur beruflichen und persönlichen Entwicklung, Studienbesuche in lokalen Kulturzentren, etc. 
  • Austausch: mindestens ein-wöchiges Job-Shadowing in einer anderen Kulturinitiative in Europa sowie der Empfang eines/einer weiteren Programmteilnehmers/in in durch die eigene Kulturinitiative; 
  • Mentoring: Begleitung durch Mentor*innen während des Programmverlaufs; 


Für die ausgewählten Teilnehmer*innen, die bei einer Kulturinitiative tätig sind, die Mitglied der IG Kultur ist, werden folgende Kosten vom LIGHTS-ON-Programm übernommen: Kosten für die Teilnahme am Trainingsseminar (Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten von EUR 150,– bis 300,–) sowie die Reisekosten für das Job-Shadowing in der Kulturinitiative im Ausland. Für Teilnehmer*innen, die nicht bei einem Mitglied der IG Kultur tätig sind, sind die Reisekosten jeweils selbst zu tragen. 
 

Wer kann sich zur Teilnahme bewerben: 
Kulturarbeiter*innen unter 35 Jahren, die in einem Kulturzentrum oder einer anderen Kulturorganisation seit mindestens einem Jahr arbeiten. Die Bewerbung muss dabei sowohl von der/dem Kulturarbeiter*in als auch dem Kulturzentrum unterstützt werden. 
 

Einreichberechtigt sind:

Kulturarbeiter*innen: 

  • unter 35 Jahren (Jahrgang 1989 oder später) 
  • die fließend Englisch sprechen;  
  • die in einem Kulturzentrum oder einer anderen Kulturorganisation seit mindestens einem Jahr arbeiten, in Programm-Entscheidungsprozesse eingebunden sind und nachgewiesene Erfahrungen bzw. Interesse an der Zusammenarbeit mit verschiedenen Communities haben; 
  • aus grundsätzlich allen Berufsprofilen in Kultureinrichtungen (Kulturmanager*innen, Projektkoordinator*innen, Presse- und Kommunikationsarbeit, Techniker*innen, Künstler*innen, Lehrer*innen und Trainer*innen, Praktiant*innen, Volontär*innen und andere) – sofern die obigen Punkte erfüllt sind;

Kultureinrichtungen, die:

  • ein dezidiertes Interesse an Weiterbildungs- und Austauschmöglichkeiten für Ihre Mitarbeiter*innen haben und  
  • bereit sind, eine andere Teilnehmer*in des Programms für eine Woche in ihrer Kultureinrichtung zu begrüßen und mit dieser die Trainingswoche zu gestalten
  • sowie die Kosten für Unterbringung und Verpflegung ihrer Mitarbeiterin/ihres Mitarbeiters für die Zeit des Job-Shadowing in der ausländischen Kultureinrichtung übernehmen. Die Reisekosten für das Job-Shadowing werden von der ENCC übernommen.   
     

Bewerbung: Interessierte Kulturarbeiter*innen/Kulturinitiativen können sich per Onlineformular bewerben. 
Bewerbungsfrist ist der 31. Dezember 2023.
Die Auswahlergebnisse werden im Jänner 2024 bekannt gegeben.


Weiterführende Informationen: LIGHTS ON Ausschreibung (PDF), Website der ENCC

Ähnliche Artikel

Collage - verlassenes Kulturgebäude, Graffiti "nicht aller Tage Abend" © Bettina Mair Die Frage der Nachfolge für einen Kulturverein stellt kein einfaches Unterfangen dar – insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Anforderungen an Kulturarbeit, die strukturellen Gegebenheiten und Denkweisen grundlegend gewandelt haben. Auf Basis vieler Gespräche mit Personen aus Kulturinitiativen, die sich in einem Übergabeprozess befinden oder einen solchen bereits durchlaufen haben, analysiert Bettina Mair, welche zentralen Fragen sich die beteiligten Akteur*innen stellen sollten bzw. mit welchen Herausforderungen und Konfliktlinien sie sich im Zuge der Vereinsübergabe besonders häufig konfrontiert sehen und welche Bewältigungsstrategien hilfreich sein können.
Das Kärntner Bildungswerk bietet eine kostenlose Vortrags- und Workshopreihe für Vereine und Ehrenamtliche für freiwillig Engagierte und Einrichtungen, die Ehrenamt ermöglichen.
Rechtsauskunft Kettenarbeitsverträge Kultur Befristete Arbeitsverträge sind im Kulturbereich weit verbreitet – sei es aufgrund von Projekttätigkeit, saisonalen Abläufen oder zeitlich befristeten Förderverträgen. Doch wann sind solche Befristungen tatsächlich rechtlich zulässig, und wo beginnt das Risiko einer unzulässigen Kettenbefristung? MMag. Dr. Andrea Potz, Rechtsanwältin und Expertin für Arbeitsrecht, erläutert die Rechtslage und gibt Einblick in die aktuelle Rechtssprechung, mit Fokus auf Kulturvereine als Arbeitgeber.