Kulturförderungen

Kulturförderungen

Förderungen von Bund, Land, Gemeinden, EU- und sonstige Fördertöpfe und -schienen

Kulturförderung bezeichnet öffentlich finanzierte oder subventionierte Kulturinstitutionen und Kulturprojekte, sowie Preise und Stipendien, die durch die öffentliche Hand vergeben werden. 

 

 

Prix Ars Electronica: u19–create your world

Der Wettbewerb richtet sich an junge Künstler*innen und kritische Weiterdenker*innen bis 19 Jahre, die ihre Welt und die Zukunft mitgestalten möchten und dazu ein Projekt entwickelt oder eine Idee haben. Dabei kann es sich um ein Kunstwerk wie einen Film, ein (analoges oder digitales) Bild, eine Skulptur, ein Theaterprojekt, einen Podcast, eine Soundinstallation, einen Comic, eine Geschichte, eine technische Kreation, ein Computerspiel oder aber auch um

Der Nachwuchspreis Bildende Kunst Kärnten zeichnet aufstrebende Künstler:innen bis 35 Jahren aus, die entweder in Kärnten geboren, aufgewachsen oder wohnhaft/tätig sind, oder deren Persönlichkeit/Werk in einem konkreten Bezug zum Land Kärnten steht. Bewerbungen müssen bis 21. Dezember 2024 in der GALERIE3 eingelangt sein.

Die österreichweite Initiative des BMBWF fördert kulturelle Aktivitäten zwischen Schulen und Kultureinrichtungen aller Kunstsparten. Die Kooperationen eröffnen Kindern und Jugendlichen neue Wege zu Kunst und Kultur. Sie sammeln dabei Erfahrungen in selbstbestimmten und nachhaltigen Lernprozessen.

Einreichen können: Kultureinrichtungen, -initiativen und -vereine in Zusammenarbeit mit Schulen mit Öffentlichkeitsrecht in ganz Österreich und Projektteams der schulischen Tagesbetreuung
Einreichfrist: 2.12.2024
Unterstützung: max. 1.800 Euro pro Kooperationsprojekt

Mehr Infos und 

Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 30. Juni 2025 ein mit € 5.250,- dotiertes Dramatiker-Stipendium (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Dramatiker:innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu finalisieren. Einreichfrist: 31. Oktober 2024
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für SPARTENÜBERGREIFENDE KUNSTFORMEN (€ 875,-/Monat). Durch die Vergabe des Stipendiums soll Künstler*innen aller Kultursparten sowie Kulturwissenschaftler*innen die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ein Jahr lang verstärkt dem kreativen Schaffensprozess zu widmen und im Rahmen der Stipendienlaufzeit ein interdisziplinäres Projekt zu realisieren. Einreichfrist: 30. August 2024

Jugend und Kultur

3. Open Call der Kärntner Kulturstiftung KKS. Kunst- und Kulturtätige aller Sparten aus ganz Österreich sind eingeladen, ihre Projekte zum Thema „JUGEND und KULTUR“ einzureichen und im Zeitraum von Jänner 2025 bis August 2026 umzusetzen. UPDATE: Die Einreichfrist ist verlängert bis zum 14. Oktober 2024!
Ihr habt eine Projektidee, die sich gut für eine EU-Förderung eigenen würde – aber euch schrecken die Anforderungen ab? Ihr seid unsicher, welche EU-Förderschiene für eure Idee passend ist? Ihr habt noch keine Erfahrung mit EU-Einreichungen und bräuchtet Unterstützung in der Antragstellung? Dann bewerbt euch für das Incubator 2024 Programm – dem Mentoringprogramm für Kulturinitiativen zur Entwicklung erfolgreicher EU-Projekteinreichungen, inkl. Intensivtraining in Valetta/Malta.
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025 ein mit € 10.500,- dotiertes Jahresstipendium für MUSIK (€ 875,-/Monat). Einreichfrist: 30. Juli 2024
Das Land Kärnten vergibt, verteilt auf zwei Einreichtermine im Frühjahr und Herbst, insgesamt zehn Stipendien zur Finalisierung literarischer Projekte. Die Stipendien sind in Höhe von je € 1.700,- dotiert und sollen Schreibende dabei unterstützen, sich einem weit fortgeschrittenen literarischen Vorhaben zu widmen und dieses zu einem Abschluss zu bringen. Antragsberechtigt sind Autor:innen, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind, oder deren Persönlichkeit und/oder Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen. Einreichtermine: 15. April 2024 und 30. September 2024
Das BMKÖS und das BMBWF schreiben ein neues, gemeinsames Förderprogramm für Kunst- und Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Österreich aus. Der OeAD setzt dieses operativ um. Unterstützt werden partizipative Kunst- und Kulturprojekte mit und für Schulen, die jungen Menschen unterschiedliche Bereiche von Kunst und Kultur näherbringen, ihr Interesse und ihre Neugier wecken und zur Stärkung ihrer (kulturellen) Kompetenzen beitragen.
Das Land Kärnten vergibt im Jahr 2025 an bildende Künstler:innen zwei Stipendien in der Höhe von je € 10.500,-. Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate (entweder erste Jahreshälfte 2025 oder zweite Jahreshälfte 2025. Reise-, Material- und Betriebskosten (derzeit ca. € 550,- p.m.) werden nicht übernommen. Einreichfrist: 15. Juni 2024
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli 2024 bis Dezember 2024 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende. Einreichfrist: 30. April 2024