Info: AMS-Leistungen und Zuverdienst in Kunst und Kultur
Seit 1.1.2026 gilt für den AMS-Bezug ein weitgehendes Zuverdienstverbot. Zwar gibt es laut Gesetz klare Ausnahmeregelungen, wie diese in der Praxis der AMS-Verwaltung angewendet werden, ist allerdings nicht so klar. Bei der Info-Veranstaltungen am 17. November informieren Expert*innen der Arbeiterkammer sowie des Kulturrats über die aktuelle Lage und geben Praxistipps für alle aus Kunst und Kultur, die als auch selbständig Tätige nun von der Neuregelung betroffen sind.