Nationalratswahl: Übergabe kulturpolitischer Toolbox an Parteien

Anlässlich der Nationalratswahl hat die ARGE Kulturelle Vielfalt den wahlwerbenden Parteien einen kulturpolitischen Werkzeugkoffer überreicht. Er enthält praktische Tools und Anleitungen für effektive Kulturpolitik in der kommenden Legislaturperiode.

Die ARGE Kulturelle Vielfalt – Vertreter*innen von Kunst- und Kulturtätigen aller Richtungen und Disziplinen – hat angesichts der kommenden Nationalratswahlen einen WERKZEUGKOFFER „Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ für die neue Legislaturperiode erstellt. Er enthält vor dem Hintergrund der "UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ (2005) kulturpolitische Lösungen für konkrete Probleme im Kunst- und Kultursektor.    

Übergeben wurde der Werkzeugkoffer den Parteivertreter*innen von SPÖ, die Grünen, Neos, KPÖ und Wandel / Keine im Zuge des kulturpolitischen Gesprächs am 12. September im Depot. Die Parteienvertreter*innen, die bei der Diskussion nicht anwesend waren, erhalten Exemplare postalisch. 

 

In 9 Kapiteln, strukturiert entlang des Monitoring-Rahmens der UNESCO-Kovention, legt der WERKZEUGKOFFER „Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" klare Anleitungen für die praktische politische Arbeit dar: 

Zivilgesellschaft ins Zentrum

Mittel zur Verifizierung 7.1: Förderliche Rahmenbedingungen für zivilgesellschaftliche Organisationen (ZSO)

  • Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen zivilgesellschaftlicher Organisationen unter Einbindung des Know-How der kulturpolitisch organisierten Zivilgesellschaft, insbesondere auch in jenen Rechts- und Verwaltungsmaterien, die nicht federführend dem Kulturressort unterstellt sind (z.B. aktuell Einbindung in die Überarbeitung der Vereinsrichtlinien)
  • Stärkere Sichtbarmachung der Arbeit zivilgesellschaftlicher Kulturorganisationen in öffentlichen Statistiken und Berichten, insbesondere durch Ausweisung von Beschäftigungsdaten, Beteiligungsdaten, Wertschöpfungsdaten (Update des Kultur- sowie NPO-Satellitenkonto alle drei Jahre) sowie Ausweisung des Kulturanteils im Freiwilligenbericht, Sozialbericht und ähnlichen periodischen Ministeriumsberichten


Mittel zur Verifizierung 7.4: Finanzielle Förderungen für ZSO

  • Etablierung von Fördermöglichkeiten für Selbstorganisation, die nicht auf künstlerische Produktion zielt (Strukturen, Vernetzung, Ressourcen-Sharing)
  • Etablierung von ressortübergreifenden Förderungen für Schnittstellen-Projekte (z.B. Bildung, Jugend, Soziales, Gesundheit...)
  • Signifikante Erhöhung des Budgets, um die Agenda, kulturelle Vielfalt nachhaltig zu fördern und zu erhalten, adäquat begegnen zu können, siehe konkretisierte Empfehlungen im Kapitel „ökonomische und soziale Absicherung“


Mittel zur Verifizierung 8.1: Mechanismen für kulturpolitische Dialoge mit öffentlichen Behörden

  • Jährliche Berichtspflicht des Bundes über durchgeführte und geplante Partizipationsprozesse, unter Darlegung von zumindest der Zieldefinition, angestrebten Beteiligungsverfahren (gem. der Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung), Zeitplanung, Einladungspolitik, der angestrebten bzw. tatsächlich Beteiligten, Methoden sowie Inhalte der Ergebnissicherung und allf. angestrebten nächsten Schritte und Zeitplänen
  • Ernennung von Verantwortlichen in jedem Ministerium für Information, Einbindung und Berücksichtigung von Anliegen der Zivilgesellschaft
  • Einhaltung der Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung und Entwicklung eines Code of Conduct für kulturpolitische Beteiligungsprozesse
  • Stärkung der Barrierefreiheit und des Antidiskriminierungsschutzes im Hinblick auf sämtliche Dimensionen, u.a. durch Einhaltung der bestehenden Gesetze (u.a. BGStG, BEinstG, Web-Zugänglichkeitsgesetz, GlBG) in kulturpolitischen Beteiligungsprozessen sowie die Verpflichtung zu Mehrsprachigkeit und einfacher Sprache (zumindest Sprachstufe B1) für sämtliche öffentliche Informationen zur Ermöglichung kulturpolitischer Beteiligung
  • Wissenschaftliches Screening der Teilnahmeerfordernisse an Beteiligungsprozessen und der strukturellen Ein- und Ausschlüsse bzw. Diskriminierungen, die diese produzieren (können) – etwa im Hinblick auf Voraussetzungen, Vergütung, sprachliche Anforderungen und Verständlichkeit, Zugänglichkeiten, etc.; sowie daraus ableitbarer Empfehlungen für eine inklusivere Dialog- und Beteiligungskultur
  • Jährliches, öffentliches kulturpolitisches Dialogformat, unter Beteiligung von Bund, Ländern und Gemeinden und (inter)nationalen (wissenschaftlichen) Expert*innen, welches inhaltlich und methodisch gemeinsam mit der kulturpolitisch organisierten Zivilgesellschaft auf Basis transparenter, öffentlich nachvollziehbarer Mechanismen und Konditionen konzipiert, durchgeführt, dokumentiert und ggf. evaluiert wird
  • Verbindliche Veröffentlichung und öffentliche Präsentation inkl. Diskussionsmöglichkeit aller öffentlich finanzierten Studien und Erhebungsergebnisse; Zugänglichmachung der Datengrundlage unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen für weiterführende Untersuchungsinteressen
  • Forcierung von bereichsübergreifenden Prozessen: Insbesondere vor dem Hintergrund der Klimakrise existiert die dringliche Notwendigkeit zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit.


Mittel zur Verifizierung 8.2: Einbindung in die Politikgestaltung

  • Einrichtung einer ständigen Arbeitsplattform im für Kunst und Kultur zuständigen Ministerium mit Politik, Verwaltung und Interessenvertretungen (soll mindestens 4x im Jahr tagen)
  • Anerkennung und Aufwertung der Rolle freiwilliger Interessenszusammenschlüsse analog der Sozialpartner*innenschaft, insbesondere gemeinnütziger (Kultur)Organisationen, welche entsprechend ihrer gemeinnützigen Orientierung nicht in der Sozialpartner*innenschaft vertreten sind – etwa durch verstärkte Einbindung als Expert*innen in parlamentarischen Ausschussberatungen, Hinzuziehung bei Vorbereitung sowie Vorverhandlung legislativer Vorhaben, Einbindung in AMS-Gremien, Vertretung im ORF-Publikums- und Stiftungsrat, etc.
  • Halbjährliche Veröffentlichung der Regierungsagenda („Road Maps“) zu den geplanten legislativen, finanziellen und verwaltungsverfahrens-wirksamen Vorhaben, inkl. Kurzinformation zur Zieldefinition der geplanten Maßnahmen, zugrundliegender Fakten- bzw. wissenschaftlicher Erkenntnisbasis, durchgeführte oder geplante Folgenabschätzungen, intendierten Beteiligungs- und Konsultationsmechanismus, geplanten begleitenden Evaluierungsmechanismen zur Implementierung und Wirkung sowie Zeitplänen als transparente Informationsbasis
  • Einführung einer Kulturverträglichkeitsprüfung und Folgeabschätzung für gesetzliche Maßnahmen im Hinblick auf Auswirkungen auf die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Sinne der UNESCO-Konvention
  • Einhaltung einer Frist im Nationalrat von zumindest sechs Wochen (gem. Empfehlung Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts 2008) zur Begutachtung von Gesetzesentwürfen im parlamentarischen Verfahren, inkl. Schaffung der Möglichkeit der Registrierung (anhand bestehender Gesetze und Rechtsmaterien) zur verbindlichen Information und Einladung zur Begutachtung
Kultur ist Arbeit – raus aus der Armut!

Mittel zur Verifizierung 22.3: Wirtschaftliche Rechte

Faire Bezahlung von Arbeit (Fair Pay)

  • Konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Fair Pay Strategie mit konkreter Zielformulierung, auch Zusammenarbeit und Koordination mit den anderen Gebietskörperschaften. Ziel: Verwirklichung fairer Bezahlung im gesamten geförderten Kunst- und Kulturbereich, für unselbstständige und selbstständige Arbeit
  • Signifikante Erhöhung des Budgets, um die Agenda, kulturelle Vielfalt nachhaltig zu fördern, zu erhalten, insbesondere durch
    • Anhebung des aus Basis des Kunstförderungsgesetztes vergebenen Förderbudgets auf mindestens 0.2 Prozent der Bundesausgaben
    • sowie Anhebung der öffentlichen Kunst- und Kulturausgaben auf zumindest 1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP), davon 50 % für die Freie Szene zur Verwirklichung von Fair Pay. Nur durch eine Basisförderung, die sich an den tatsächlichen Kosten orientiert, also benötigte Summen gewährt, können die Grundstrukturen für Kulturvereine langfristig gefestigt und damit die Arbeitsbedingungen in Kunst- und Kultur nachhaltig verbessert werden.
  • Jährliche automatische Inflationspassung des Kunst- und Kulturbudgets. Fehlende Valorisierung verhindert die Verwirklichung von fairer Bezahlung.
  • Anpassung der Verhältnismäßigkeit zwischen administrativem Aufwand von Einreichung und Abrechnung in Relation zur Förderhöhe. Anpassung auf Basis von Ergebnissen einer Evaluierung
  • Schaffung einheitlicher Abrechnungsstandards, -verfahren und -zeitläufe zwischen unterschiedlichen Förderstellen und Gebietskörperschaften
  • Jährliche Vorhabensberichte über geplante Förderausschreibungen, insbesondere thematischen Fördercalls, die bislang oft nicht vorangekündigt und mit kurzen Einreichfristen veröffentlicht werden
  • Überleitung der Sondermittel für Fair Pay in die reguläre Förderung (ab Erreichung der Umsetzung); Klare Kriterien und Transparenz im Vergabeprozess und der Kalkulation; Jährliche Evaluierung des Prozesses durch das für Kunst und Kultur zuständige Bundesministerium und Veröffentlichung der Evaluierungsberichte, inkl. regelmäßiger Evaluation des Förderbedarfes
  • Streichung von Eigenmitteln aus der Berechnungsgrundlage für Fair-Pay-Zuschüsse des Bundes


Alternative Fördermodelle zur Arbeitsprozess- und Existenzsicherung

  • Ausbau von Stipendien, Ausbau Förderfokus Projektentwicklung (Stichwort: von Output zum Input, um die Qualität der Arbeitsbedingungen von Kunst- und Kulturarbeit zu verbessern). Good Practice: Arbeitsstipendien und Projektentwicklungsförderung in Kärnten und das zweiphasen-Modell der Ausschreibung „Perspektiven. Innovation. Kunst“ des BMKÖS
  • Ausbau von Gastspielförderungen und Wiederaufnahmeförderungen, um im Sinne der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung vorhandenen Produktionen größere Reichweite zu ermöglichen
  • Kunst und Kultur auch in der Krisenbewältigung mitbedenken. Bspw. wurde der Energiekostenzuschuss sehr spät und nur rückwirkend eingeführt. Verlängerung der Energiekostenzuschüsse für Non-Profit- Organisationen und für Künstler*innen für 2024 und Reparatur von weiterhin bestehenden Ausschlüssen (z.B. werdende sowie junge Eltern, Künstler*innen mit Pensionsantritt, Berufsanfänger*innen im laufenden Jahr etc.)
  • Eine Studie zu bedingungslosem Grundeinkommen in Kunst & Kultur durchführen


Steuerung und Evaluierung

  • Regelmäßige Erhebung der sozialen & ökonomischen Lage von Künstler*innen und (!) Kulturarbeiter*innen. Nächste Studie spätestens 2028
  • Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lage als Ziel festlegen. Wege zum mittelfristigen Erreichen dieser Ziele maßgeblich in Kunst- und Kulturstrategien definieren


Soziale Absicherung

Sozialversicherung und Förderung der sozialen Absicherung

  • Vereinbarkeit der Sozialversicherungssysteme verbessern, Erwerbsbiografien mit parallel oder
  • abwechselnd selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit sowie Phasen der Erwerbslosigkeit angemessen berücksichtigen
  • Gesetzliche Regelung für die Einbeziehung mehrfach geringfügig Beschäftigter in die Arbeitslosenversicherung. Die aktuelle Umsetzung der VwGh-Entscheidung verursacht erneut Benachteiligungen dieser Personengruppe.
  • Beitragsfreie Ausweitung der „Unterstützung bei lang andauernder Krankheit" für Selbstständige für einen Bezug ab dem 4. Tag der Krankmeldung unabhängig von der Krankheitsdauer
  • Ausweitung der Option der Ruhendmeldung (der Pflichtversicherung) für alle sogenannten Neuen Selbstständigen. Auch rückwirkende Ruhendmeldungen ermöglichen, aber zumindest mit möglicher Wirksamkeit ab dem Datum der Meldung
  • Anhebung des jährlich maximalen Zuschussbetrags aus dem Künstler*innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
  • Erleichterung des Zugangs zum Künstler*innen-Sozialversicherungsfonds (KSVF) sowie Ausweitung der Zuschussberechtigten. In Kultur und Medien selbstständig Tätige (z.B. Kulturvermittler*innen) sind nach wie vor ausgeschlossen, und für Künstler*innen hat ein restriktiver Kunstbegriff ausschließende Wirkung.
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld unabhängig von durchgehender Erwerbstätigkeit im Betrachtungszeitraum
  • Abschaffung von Selbstbehalt und Kostenanteilen in der Krankenversicherung


Erwerbslosigkeit und Existenzsicherung

  • Erleichterung beim Zugang zur Arbeitslosenversicherung insbesondere bei der Erreichung von Anwartszeiten, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erlangen. Auch Personen mit branchentypisch kurzen Beschäftigungen müssen die Möglichkeit haben, Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung zu erwerben.
  • Neudefinition von Arbeitslosigkeit, Abschaffung der sogenannten Pflichtversicherungsklausel. Eine bestehende Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung alleine soll der Definition von Arbeitslosigkeit nicht entgegenstehen.
  • Bundesweites Angebot zu kompetenter, berufsspezifischer Beratung für erwerbslose Künstler*innen, Kulturarbeiter*innen, freien Medienarbeiter*innen
  • Der Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung darf nicht Arbeit verhindernd wirken (Stichwörter: Zuverdienstgrenzen, rückwirkende Einbindung in die Pflichtversicherung und sogenannter Lückenschluss, Rückforderungen).
  • Anhebung und jährliche Anpassung der Nettoersatzrate von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, monatlicher Mindestbetrag in Höhe der Armutsgefährdungsschwelle
Urheber*innen stärken

Mittel zur Verifizierung 22.3: Wirtschaftliche Rechte

  • Medienkompetenz als Kernkompetenz etablieren, um den ethischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zu gewährleisten und die Privatsphäre und Rechte der Menschen zu respektieren. Damit sichert sich die Gesellschaft vor Nutzung von KI zu missbräuchlichen oder verzerrenden Zwecke ab, wie die Erstellung von Deepfakes oder gefälschten Nachrichten.
  • Zusätzlich zur Finanzierung der Kern-Kreativarbeit braucht es Zugang zu KI-Schulungen und Förderung von KI-Beratung, um die Fähigkeiten im Kultur- und Kreativbranche in der digitalen Welt zu stärken und die Nutzung und Transparenz von Metadaten zu verbessern (Ziel = Stärkung von Kulturakteur*innen und von kleineren und mittleren Kulturbetrieben).
  • Es ist wichtig, dass Hauptbetroffene – die Kultur(wirtschaft) - in den nationalen KI-Gremien zugelassen werden und mitwirken können. Im österreichischen KI-Beirat sind weder Repräsentant*innen der Kulturwirtschaft noch der Kunst und Kultur vertreten.
  • Einführung kollektiver Vergütungen überall dort, wo direkte Vereinbarungen versagen, insbesondere bei KI- Input und KI-Output. Modelle dafür bieten sowohl die Literar Mechana als auch die Initiative Urheberrecht Österreich an.
  • Beibehaltung und Absicherung des seit 1980 etablierten, zuletzt 2015 novellierten und bewährten Systems der Speichermedienvergütung (SMV) in § 42b UrhG (keine Ersatzfinanzierungslösungen aus Budgetmitteln).
  • Streichung des „ORF-Privilegs“ in § 17 Abs 3 UrhG (auf Grund des ORF-Privilegs bezahlen Kabelnetzbetreiber*innen für die Weiterleitung von ORF-Programmen derzeit keine Urheber*innenentgelte
  • Sparmaßnahmen im ORF dürfen nicht auf Kosten der Rechteabgeltungen von Urheber*innen und ihre Produktionspartner*innen gehen.
Verantwortungsvolle und demokratiefördernde Medienpolitik

Mittel zur Verifizierung 3.1: Medienfreiheit

  • Anerkennung des trialen Rundfunksystems: des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, des privat- kommerziellen, gewinnorientierten Rundfunks und des gemeinnützigen, nichtkommerziellen
  • Sicherung der Zukunftsfähigkeit, Unabhängigkeit, Überparteilichkeit und wirtschaftlichen Eigenständigkeit des ORF
  • Wiederherstellung der Wiener Zeitung als redaktionell voll ausgebautes aktuelles Tagesmedium und Bestandssicherung der Qualitätszeitungen. Die Wiener Zeitung als Verlautbarungsplattform ist kein Ersatz für ihr Erscheinen als Tageszeitung.
  • Verbesserte finanzielle Ausstattung der nichtkommerziellen Sender, z.B. via stufenweise Erhöhung des nichtkommerziellen Rundfunkfonds, Erhalt der Landesmedienabgaben mit Zweckwidmung für Freie Medien und Freien Kultur- und Bildungssektor, Erhöhung von Förderungen unter Berücksichtigung von Fair Pay
  • Angebote zur Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz für Menschen aller Altersgruppen und auf verschiedenen Niveaus, besonders auch von niederschwelligen und handlungsorientierten Angeboten, wie sie von nichtkommerziellen Sendern gestaltet werden
  • Mediale Repräsentation sprachlicher Vielfalt durch Diversität in den Redaktionen und durch Kooperationen mit allen autochthonen Volksgruppen in Österreich; Untertitelungen in zweiten Landessprachen
  • Bereitstellung von Inhalten, die im öffentlich-rechtlichen Kernauftrag produziert wurden sowie von Public- Service-Inhalten des nichtkommerziellen und kommerziellen Privatrundfunks, an einem virtuellen Ort in Form eines öffentlich finanzierten, nichtkommerziellen, menschenrechtsbasierten und crossmedialen Rahmenangebots zur Vernetzung von Informationen, Debatten und Teilhabe
  • Als positives Beispiel für Weiterentwicklungen der Medienfinanzierungen gilt das Filmstandortgesetz, als positiver Ansatz in der Finanzierung des ORF die Umstellung der GIS-Gebühr auf die Haushaltsabgabe.
  • Als negatives Beispiel für medienpolitische Weiterentwicklungen gilt die Nichtkommunikation mit Kunst- und Kulturarbeiter*innen in Vorgängen, die sie betreffen, insbesondere bei Reformen von Mediengesetzen.


Mittel zur Verifizierung 3.2: Rechenschaftspflicht der Medien (media accountability)

  • Einmal jährliches, protokolliertes Kunst- und Kultur-Hearing der Generaldirektion und der Sende- Hauptverantwortlichen zum Status quo des ORF mit den Vertretungen der Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen zur Überprüfung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Aufträge und Vorgaben durch den ORF. Die Evaluierung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags durch den ORF genügt diesem Anspruch nicht.
  • Umfassende Reform der Leitungsgremien des ORF und Neubesetzung nach den Kriterien Entparteipolitisierung, Kompetenz und Diversität, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Kunst- und Kulturarbeiter*innen
  • Produktion und Ausstrahlung zeitgenössischer Kunst- und Kulturprogramme. ORF III kann sich als Kultur- und Informationskanal nicht hauptsächlich auf Archivprogramme stützen, er ist aktiv und passiv als Schauplatz der Gegenwartskunst und -kultur und aktueller Informationskanal zu führen.
  • Beachtung und Sendung von Musik, Literatur, Kunst und Kultur in allen Programmen des ORF und zu angemessenen Sendezeiten, zumindest im Ausmaß des europäischen Durchschnitts; Einführung von quantitativen Mindestvorgaben für den ORF und ein Instrument zur zeitnahen Evaluierung der österreichischen Programmanteile in seinen Sendern
  • Stärkere Berücksichtigung der freien Szene durch den ORF, dabei besonderer Fokus auf marginalisierte und minorisierte Kunst- und Kulturarbeiter*innen
  • Re-Etablierung des Kultur- und Bildungsauftrags des ORF in den ORF-Landesstudios, insbesondere durch Neuaufbau entsprechender Abteilungen


Mittel zur Verifizierung 3.3: Medien-Monitoring

  • Erstellung und Veröffentlichung eines jährlichen Medienberichts der Regierung zur Unabhängigkeit, Freiheit und Vielfalt der Medien inkl. Offenlegung der Verschiebungen von Eigentumsverhältnissen durch ein externes wissenschaftliches Institut
  • Überprüfung der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch den ORF von unabhängiger Seite. Die Darstellung der Entwicklung durch den ORF allein (Public Value Bericht) reicht nicht aus.
  • Entwicklung einer nationalen Strategie für Medien- und Informationskompetenz gemeinsam mit den Akteur*innen aus der Medienbildung, die auch als Grundlage einer längerfristigen Evaluierung dienen kann


Mittel zur Verifizierung 3.4: Medienbesitz

  • Qualitätssichernde Medienförderung durch Einhaltung von professionellen ethischen Grundregeln als Förderkriterium
  • Faire Vertragsgestaltung für Künstler*innen und faire Bezahlung von Künstler*innen, siehe auch Kapitel soziale und ökonomische Absicherung.
  • Sicherstellung einer transparenten und nachvollziehbaren Vergabe von allen Inseraten, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden
  • Effektive gesetzliche Maßnahmen gegen die fortschreitende Medienkonzentration
Diskriminierungskritik jetzt!  

Mittel zur Verifizierung 16.2 Teilhabe an und Zugang zu vielfältigen kulturellen Ausdrucksformen

  • Förderung von Umbaumaßnahmen in Kunst- und Kulturorten mit Blick auf Barrierearmut sowie barrierearme Kommunikation und Infrastruktur (z.B. kostenlose Fahrgelegenheiten und Erreichbarkeit für Personen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung; Zugänglichkeit mit Kinderwagen).
  • Diversitätsorientierte Datenerhebungen und Monitoring stärken:
    • Beauftragung einer bundesweiten Studie zur Situationsanalyse zur Entwicklung von konkreten Handlungsoptionen auf Bundes- und Länderebene, nach dem Vorbild von „Handlungsoptionen zur Diversifizierung des Berliner Kultursektors (2016)“
    • Verbesserung und Erweiterung der Datenerhebung, u.a. mit Blick auf non-binäres Geschlechterverständnis aber auch auf Erfahrungen von marginalisierten/rassifizierten Personen sowie Menschen mit Behinderung; z.B. in Kunst- und Kulturberichten (Bund, Land, Stadt und ORF)
    • Erarbeitung von Modellen betreffend Besetzungstransparenz wie auch Entscheidungstransparenz von Gremien, Jurys und Beiräten
    • Durchführung einer bundesweiten Nicht-Besucher*innen Befragung (Vorbild DE) im Kunst- und Kultursektor, mit Fokus auf Publikumsentwicklung. Die Sora-Studie von 2023 ist ein erster positiver Schritt in diese Richtung.
    • Weg vom binären Geschlechterverständnis: Die ARGE Kulturelle Vielfalt unterstreicht die Forderung des UNESCO-Berichts 2020 „Geschlechtergleichheit ist gleichbedeutend mit Geschlechtervielfalt – Kulturpolitische Maßnahmen müssen über binäres Denken hinausgehen. Alle Geschlechter müssen als kreative Personen anerkannt und gefördert werden.“
  • Verankerung von kritischer Diversität für den Kunst- und Kulturbereich in Grundsatzbeschlüssen, insbesondere im Regierungsprogramm ab 2024 – Die ARGE Kulturelle Vielfalt ruft zur Erarbeitung des seit langem diskutierten nationalen Aktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung (NAP) auf und fordert zudem klare Maßnahmen gegen Antisemitismus.
    • Machtmissbrauch: Ausbau der Information und Bewusstseinsbildung zu Verpflichtungen und Rechten von Einzelpersonen im Kunst- und Kultursektor im Rahmen der etablierten Anlaufstellen (#we_do!, vera*) sowie durch Unterstützung und Schaffung einzelner Institutionen sowie Projekte; u.a. Finanzierung von Intimacy Coaches in den darstellenden Künsten
  • Maßnahmen zu einer diversitätssensiblen und -kritischen Besetzung von Gremien, Jurys etc. sowie Personalentscheidungen:
    • Personelle Entscheidungen müssen von einer Person mit Diversitätsexpertise begleitet werden, dies betrifft u.a. die Besetzung von Gremien und Beiräten
    • Keine parteipolitisch motivierten Besetzungen
    • Qualifikation und Diverse Perspektiven: Bewusstsein innerhalb von Jurys zu Sprache vs. Inhalt (Good Practice: z.B. bei Förderprogramm der Allianz Foundation wird der Inhalt und nicht die Sprache bewertet; Übersetzungsprogramme können verwendet werden)
    • Ausbau und Entwicklung von diversitätssensiblen Leitlinien und Geschäftsordnungen für Beiräte
  • Förderung von Weiterbildungsprogrammen für Kunst- und Kulturakteur*innen zum Thema Diskriminierung und Diskriminierungskritik, inklusive Verwaltung, Beiräte und Jurys, u.a. Entwicklung eines Aus- und Fortbildungsprogramms für Diversitätskompetenz von Akteur*innen im Kunst - und Kultursektor
  • Kunstuniversitäten: Zugang zu sowie Strukturen von Aus- und Weiterbildungsstätten diversitätssensibel gestalten
  • Verankerung von Diversitätsentwicklung in den Geschäftsordnungen der Bundesmuseen bzw. in den Rahmen-Zielvereinbarungen sowie dem Bundestheatergesetz
  • Sicherstellung der Vereinbarkeit Elternschaft & Beruf im Kunst- und Kultursektor. Dies betrifft Residenzen, Betreuungsangebote im Einklang mit Arbeitsrealitäten, wie auch Stipendien und Fördermaßnahmen.


Mittel zur Verifizierung 22.3: Wirtschaftliche Rechte

  • Barrieren abschaffen und Teilhabe ermöglichen durch Erleichterungen (einkommensspezifisch) bei Eintrittskarten
    • Hunger auf Kunst und Kultur – „Pässe“ Modell breiter denken, stärker verknüpfen (z.B. Infrastruktur)
    • “Pay as you can”-Modelle forcieren
    • freier Eintritt in Bundesmuseen für alle
  • Förderungen müssen breitenwirksam („Mainstreaming“) sowie spezifisch (Positivmaßnahmen) aufgestellt sein, um die Diversitätsentwicklung des Kunst- und Kultursektors voranzubringen.
    • Faire Verteilung von Ressourcen setzt faire Bezahlung voraus – Ressourcenumverteilung ist auch immer eine Frage von Diskriminierung (Klasse/Race/Geschlechter/Behinderung etc.). Faire Bezahlung und soziale Absicherung muss für ALLE, ohne Ausschlüsse, ermöglicht werden.
    • Genderbudgeting muss auf non-binäre Geschlechtsidentitäten Rücksicht nehmen und die Förderung aller Geschlechter im Kunst- und Kultursektor ermöglichen.
    • Finanzierung von Diversitätsentwicklungsprozessen von Institutionen und Organisationen, die konkrete Maßnahmen zu kritischer Diversität und Diskriminierungskritik bereits umsetzen oder umsetzen möchten; kontinuierliche Begleitung ermöglichen und Evaluierungen verlangen, Good Practice: 360 Grad DE und Tandem Diversität CH.
    • Förderungsbewilligungen an Leitlinien zur Förderung Kritischer Diversität knüpfen (ähnlich wie Parität Faktor bei Förderansuchen Stadt Wien, Bund) – konkrete Ziele dbzgl. in den Fördervereinbarungen verankern, auch diskriminierungskritische Haltungen „abfragen“.
    • Förderung von unterrepräsentierten Kunst- und Kulturformen sowie- initiativen; neue Förderschwerpunkte; Good Practice: Kültür gemma! Stadtkulturförderungsprogramm.​​
  • Langfristige, finanzielle Unterstützung von Interessensgemeinschaften und selbstorganisierten Initiativen von und für minorisierte, marginalisierte Kunst- und Kulturakteur*innen in Österreich, u.a. von D/Arts und Gewächshaus
  • Ausbau der Service-Orientierung im Förderungswesen. Verpflichtung zu Mehrsprachigkeit & inklusiver, leichter Sprache (zumindest B1) bei Informationsangeboten, Formularen, Förderanträgen etc.
  • Abschaffung von Zugangsbarrieren von Kunst-, Kultur- und Medienarbeiter*innen aus EU-Drittstaaten zum österreichischen Arbeitsmarkt (sog. “Ausländerbeschäftigungsgesetz")
  • Ausnahme aus dem Ausländerbeschäftigungsgesetz für alle Personen, die in Österreich leben sowie für alle Personen, die in Österreich einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus haben
  • Abschaffung der Bestrafung von undokumentiert Arbeitenden bei Nichteinhaltung von gesetzlichen Pflichten durch Arbeitgeber*innen
Schluss mit Privileg & Problem: Grenzüberschreitende Mobilität

Mittel zur Verifizierung 9.2: Mobilität aus dem Ausland („inward mobility“)

  • Nutzung der Kann-Bestimmungen des EU-Visakodex zur Erleichterung von Einreise und Beschäftigungsbedingungen von Künstler*innen, Kultur- und Medienarbeiter*innen aus EU- Drittstaaten in Österreich, z.B.:
    • Erlass der Visumgebühr gem. Artikel 16 (6), wenn dies der Förderung kultureller Interessen dient, zumindest für jene Kunst-, Kulturakteur*innen und Wissenschafter*innen, deren Visaanträge im Zuge von Arbeitsaufenthalten von anerkannten Einrichtungen oder Veranstaltungen, insbesondere im Rahmen von mit öffentlichen Mitteln geförderten künstlerischen Produktionen, Projekten, Festivals, Artist-in-Residence-Programmen etc. gestellt werden
    • Absehen vom Erfordernis der persönlichen Antragstellung, wenn der*die Antragsteller*in für seine*ihre Integrität und Zuverlässigkeit bekannt ist (bonafide- Antragsteller*in)
    • Eingehen auf die spezifische Situation von Künstler*innen bezüglich der für die Antragstellung notwendigen Unterlagen sowie Verzicht auf diese, wenn die Vorlage eines bestimmten Belegs aus örtlichen oder anderen Gründen schwierig bzw. nicht beizubringen ist
    • Berücksichtigung der Spezifika des Kunst- und Kulturbereichs bei den geforderten Be-legen, da die geforderten Nachweise zum einen der Diskriminierung von jungen, un-verheirateten Künstler*innen – „emerging talents“ Vorschub leisten (z.B. Belege zum Nachweis der „familiären Bindungen“ und des „beruflichen Status / Ansehen“), zum anderen vielfach auch von Künstler*innen mit EU-Pass nicht erbracht werden könnten (z.B. Belege zur ökonomischen Lage der Antragsteller*innen)
    • Akzeptanz des Nachweises ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts, wenn die Unterbringung für den/die Antragsteller*in kostenlos und die Unterbringungszusage glaubwürdig belegt wird
    • Schaffung von Verfahrenserleichterungen für regelmäßig Reisende, wie sie Künster*innen, Kultur- und Medienarbeiter*innen vielfach darstellen; insbesondere die Ausstellung von Visa für die Mehrfacheinreise mit mehrjähriger Gültigkeitsdauer
    • Detailliertere Begründung der Ablehnung von Visaanträgen
  • Abbau von Barrieren im Sinne der Vorzugsbehandlung. Entsprechende Maßnahmen müssen ressortübergreifend und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft ergriffen werden.
  • Erhöhung der Sätze für Ausnahmebestimmungen von der Abzugssteuer gem. § 99 EStG („Ausländer*innen-Abzugssteuer“)
  • Beenden der Diskriminierung in künstlerischen und kulturellen Förderprogrammen von Personen aus sogenannten EU-Drittstaaten
    • Nichtlineare Biografien berücksichtigen und Aufenthaltstitel gleich für mehr als ein Jahr ausgeben, z.B. für drei Jahre, da dies die Mindestaufenthaltsdauer mit Hauptwohnsitz für sämtliche öffentliche Stipendien und Förderungen ist.
  • Einführung eines einheitlichen Aufenthaltstitels für Künstler*innen (für selbstständige und unselbstständige Tätigkeit), allenfalls mit Anzeigepflicht der unselbstständigen Tätigkeit an das AMS
  • Bei Niederlassungsbewilligung Künstler*in: Einkommenserfordernis aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit als Nachweis an die Arbeits- und Verdienstrealitäten in der Kunst und Kultur anpassen. Einkommen aus anderen, nicht-künstlerischen Quellen zulassen und einrechnen.


Mittel zur Verifizierung 9.1: Mobilität ins Ausland („outward mobility“)

  • Verbesserung der Internationalisierung von in Österreich lebenden Kunst- und Kulturakteur*innen
  • Verbesserung der Datenlage zur internationalen Mobilität (betrifft inward wie auch outward)
  • Ausbau der finanziellen Unterstützungsprogramme für internationale Auftritte sowie für Austausch und Co-Creation (gem. den Ergebnissen und Empfehlungen der Studie „Music Moves Europe – A European Music Export Strategy : Final Report – Study”)


Mittel zur Verifizierung 9.3: Informationsplattformen für Mobilitätsprogramme

  • Kontinuierliche Förderung des Art Mobility Portals und Erweiterung des Beratungsangebots
  • Einrichtung eines „Fremdenrechtsforums“ für den Kunst- und Kultursektor in Österreich, nach dem Vorbild des „Fremdenrechtsforums“ der Universitätenkonferenz (Uniko)
  • Durchführung einer Studie, die die Lebensrealitäten von EU-Drittstaatsangehörigen abbildet, sowie der Veranstalter*innen/Arbeitgeber*innen, die Personen aus EU-Drittstaaten einladen/einstellen (wollen) – mehrsprachig!


Mittel zur Verifizierung 10.1: Fördermittel für Mobilitätsprogramme

  • Erhöhung der Mittel für das Programm Kultur & Entwicklung (Süd-Nord Botschaftsprojekte) und z.B. des Touring- und Residency-Unterstützungsprogramms ACT OUT des Ministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten


Mittel zur Verifizierung 10.2: Kulturelle Veranstaltungen und Austauschmöglichkeiten

  • Etablierung neuer und zeitgemäßer Standards für Residence-Möglichkeiten in Europa für Kunst- und Kulturakteur*innen aus dem Globalen Süden, im Austausch mit Expert*innen und Communities


Mittel zur Verifizierung 10.3: Süd-Süd-Mobilitätsprogramme

  • Berücksichtigung bislang unterrepräsentierter Regionen und Positionen in der österreichischen Auslandskulturpolitik, insbesondere Regionen des Globalen Südens
  • Finanzielle Unterstützung von Süd-Süd Mobilität nach dem Vorbild des Programmes „TURN 2“ der Kulturstiftung des Bundes (DE)
Künstlerische Freiheit verteidigen – Verantwortung übernehmen

Mittel zur Verifizierung 21.1: Rechtliche Anerkennung von künstlerischer Freiheit

  • ein klares Bekenntnis der Bundesregierung zu künstlerischer Freiheit in Österreich sowie eine unmissverständliche Stellungnahme zu untragbarer illiberaler Kulturpolitik in Europa
  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Kunstfreiheit im Einklang mit Rechtstexten zu Gleichbehandlung und Antidiskriminierung (Art. 17a StGG, Art. 10, 13 & 14 EMRK, GlBG)


Mittel zur Verifizierung 21.2: Monitoring von Verletzungen der künstlerischen Freiheit

  • Etablierung eines Monitoring-Systems zur Dokumentation von Verletzungen und Einschränkungen künstlerischer Freiheit, um das Erfassen der Datenlage in Österreich zu ermöglichen. Arts Rights Justice Austria hat hierfür eine Grundlage (Monitoringsystem) erarbeitet.
  • Einrichtung einer Anlaufstelle für Monitoring und Beratung in Zusammenhang mit Verletzungen der künstlerischen Freiheit
  • Zur Verfügungstellung von finanziellen Ressourcen für Bewusstseinsbildung für die Bedeutung und Fragilität künstlerischer Freiheit sowie Bereitstellung von Informationen, durch u.a. Trainings, Guides


Mittel zur Verifizierung 21.3: Schutz von gefährdeten Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen

  • Unterstützung und Aufnahme von gefährdeten Kunst- und Kulturakteur*innen insbesondere aus dem sogenannten Globalen Süden, durch Einrichtung eines Hosting Programmes für „Artists at Risk" auf Bundesebene
  • Kontinuierliche Unterstützung von gefährdeten Kunst- und Kulturakteur*innen bzw. Kulturakteur*innen im Exil in Österreich, durch Begleitung, Vernetzung und Beratung
Kulturelle Bildung: Chancen nützen

Mittel zur Verifizierung 1.4: Aus- und Weiterbildungsprogramme

  • Kulturelle Bildung bietet für individuelle, gemeinschaftliche und chancengerechte Bildungsprozesse v.a. von Kindern und Jugendlichen ein großes Potenzial, z.B. zur Teilhabe an Kunst und Kultur, im Erwerb von Schlüsselkompetenzen oder in der Gestaltung von gesellschaftlichen Transformationsprozessen (Digitalität, Diversität, Nachhaltigkeit u.a.). Die gesellschaftliche Bedeutung eines chancengerechten Lern- und Entfaltungsangebots bezüglich der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist als Basis von Bildung generell anzuerkennen.
  • Kulturelle Bildung ist als wesentliche Kernkompetenz anzuerkennen und festzuschreiben. Die Befähigung zur Teilhabe am kulturellen Leben der Gesellschaft inkludiert auch wesentliche persönlichkeitsfördende und soziale Aspekte (Kreativität, Anerkennung und Wertschätzung individueller und kollektiver Leistungen, gemeinsames Erleben und Reflektieren, integrativer Umgang mit Diversität, Sensibilisierung für Inklusion etc.)
  • Das „Rahmenwerk für künstlerische und kulturelle Bildung“, das 2024 auf der 3.UNESCO-Weltkonferenz von den UNESCO-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde, betont die wichtige Rolle der Kulturellen Bildung bei der Gestaltung einer chancengerechten, demokratischen und nachhaltigen Zukunft. Dieses „UNESCO Framework for Culture and Arts Education“ bietet als internationales Dokument eine gute Orientierung für die nationale Ebene, das gilt es zu nutzen.
  • Der Zugang zu kultureller Bildung und Vermittlung soll – im Sinne der Chancengleichheit – ausnahmslos allen Bevölkerungsgruppen offenstehen. Die Formel „learning with, through and about the arts“ ist dafür ein gutes generelles Leitbild (Die Künste als Lernhilfe, als Ausdrucksform und als Bildungsgegenstand). Diese Prinzipien werden u. a. auch im der „UNESCO Rahmenwerk für künstlerische und kulturelle Bildung“ proklamiert.
  • Im Kontext der Teilhabe an Kunst und Kultur für alle Bevölkerungsgruppen ist die spezifische Weiterentwicklung der Aktivitäten der Kulturellen Bildung (formale, non-formale, und informelle Bildung) notwendig, z.B. im Bereich der Elementarpädagogik, der außerschulischen Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung sowie für ältere Menschen. Diversität und Inklusion sind besonders zu beachten.
  • Um kulturelle Bildung an Schulen nachhaltig zu unterstützen, sind sowohl die Stärkung und Professionalisierung der künstlerischen Fächer als auch der Ausbau von kultureller Projektarbeit im Rahmen des Unterrichts notwendig. Es muss sichergestellt werden, dass es in jeder Schule kompetente Ansprechpartner*innen für Belange kultureller Bildung gibt. Auch in allen Bildungsdirektionen muss die Fachkoordination für kulturelle Bildung dringend aus- statt abgebaut werden.
  • Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für kulturelle Bildung im regulären Schulsystem sind sicherzustellen, Indikatoren, Standards und Zielsetzungen als Grundlage zu deren Umsetzung und Bewertung zu definieren.
  • Im Sinne des aktuell wesentlichen Bildungsziels „(Digitale) Medienkompetenz“ müssen auch Bereiche, die im derzeitigen schulischen Bildungskanon wenig bis keine Beachtung finden, in das Bildungsangebot integriert werden (Film als Kunstsparte, literarische Übersetzungen, Theater/Tanz, Produktions- und Distributionsprozesse von Kunst und Kultur, Künstliche Intelligenz, ...). Die Einbeziehung der kulturellen Bildung in den Pflichtgegenstand „Digitale Grundbildung“ (SEK 1) bietet ebenfalls gute Möglichkeiten.
  • Angebote von Kunst- und Kulturvermittlungsprojekten mit externen Personen (Künstler*innen bzw. Vermittler*innen) und die Koordination mit den Schulen dazu sollten in Österreich weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig muss jedoch dafür gesorgt werden, dass die künstlerischen Fächer in den Schulen endlich entsprechende Wertschätzung und dienstrechtliche Anerkennung erfahren. Dem bestehenden Mangel an qualifizierten Lehrkräften sollte durch attraktive Berufsbedingungen und nicht durch einen Abbau im Bereich der Ausbildungs-Institutionen begegnet werden.
  • Das österreichische Musikschulwesen, das von rund 200.000 Schüler*innen frequentiert wird, braucht dringend eine Verbesserung seiner rechtlichen Situation und eine Aufnahme in die österreichische Bildungsstatistik.
  • Die Erarbeitung einer österreichischen Strategie für kulturelle Bildung in allen Bildungsbereichen in einem breit angelegten partizipativen Prozess sowie die ressortübergreifende Zusammenarbeit an den Schnittstellen der kulturellen Bildung sind notwendig. In diesem Zusammenhang müssen auch die Forschung sowie die Vernetzung der Akteur*innen zu Kulturvermittlung und kultureller Bildung in Österreich stärker ausgebaut werden.
Kultur – in Richtung nachhaltige Regionalentwicklung

Mittel zur Verifizierung 15.1: Kunst- und Kreativsektor ist Teil nationaler Entwicklungspläne

  • Mapping „Kultur in den Regionen“ inkl. systematischer Erhebung der Bedürfnisse von Kunst und Kultur(akteur*innen) in den Regionen
  • Sichtbarmachung des Mehrwerts von Kunst und Kultur, inkl. Darstellung des ökonomischen Nutzens sowie des Beitrags zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung

Mittel zur Verifizierung 15.2: Einbeziehung öffentlicher Kunst- und Kultureinrichtungen in Planung und Implementierung

  • Schaffung von nachhaltigen Rahmenbedingungen für professionelles kulturelles Engagement:
    • Ausbau von bezahlten Arbeitsplätzen – professionelle Akteur*innen agieren mit ehrenamtlicher Unterstützung bzw. koordinieren ehrenamtliche Arbeit
    • Thematisierung des Problemfeldes unfreiwillige un- bzw. unterbezahlte Arbeit
    • Einrichtung von Vertrauenspersonen als Schnittstelle zwischen Kulturakteur*innen, Verwaltung und Politik
    • Nachwuchsförderung sowie generationenübergreifende Projekte, die alle Bevölkerungsgruppen einbinden
    • Verstärkte Förderung von nachhaltigen Prozessen parallel zur Realisierung von „Leuchtturmprojekten“

Mittel zur Verifizierung 16.1: Regenerations- und Entwicklungspläne unter Einbeziehung kultureller Aspekte

  • Stärkung der interministeriellen Zusammenarbeit sowie sektorenübergreifender Ansätze
  • Aufzeigen von Querverbindungen zwischen Aspekten der sozialen, ökonomischen und kulturellen Nachhaltigkeit
  • Entwicklung von geeigneten Zugängen und Mitteln im Bereich des digitalen Umfelds
  • Anwendung eines breiten Kulturbegriffs, der auch infrastrukturelle Aspekte wie die gemeinsame Nutzung von Räumen oder Ressourcen mitberücksichtigt

Die Toolbox wurde durch die ARGE Kulturelle Vielfalt beraten und mit der Expertise aus allen Kunst- und Kultursparten erstellt. Die Tools sind ein Angebot für all jene, die in Zukunft kulturpolitische Verantwortung übertragen bekommen.

 

Die Werkzeugkoffer wurde initiiert und wird getragen von der ARGE Kulturelle Vielfalt:

Kulturrat Österreich, IG Autorinnen Autoren (Gerhard Ruiss), IG Bildende Kunst (Daniela Koweindl), IG Freie Theaterarbeit (Ulrike Kuner), IG Kultur Österreich (Yvonne Gimpel), Künstlerhaus Vereinigung (Kurt Brazda), Fachverband der Film- und Musikwirtschaft (Alexander Dumreicher- Ivanceanu), Dachverband für Filmschaffende (Zora Bachmann), D—Arts - Projektbüro für Diversität (Elisabeth Bernroitner), mdw - Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Andrea Glauser), Österreichischer Musikrat (Eva-Maria Bauer & Harald Huber), Arts Health Austria (Edith Wolf Perez), IG Übersetzerinnen Übersetzer (Anja Malich & Birgit Weilguny),
mica – music austria (Sabine Reiter), Austrian Composers (Zahra Mani); 

 

ARGE Kulturelle Vielfalt

Die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) ist die zentrale Dialogplattform zur aktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess der Umsetzung der Konvention  in Österreich.  An der ARGE beteiligen sich Expert*innen, Kunst- und Kulturschaffende und ihre Interessensvertretungen sowie als beobachtende Mitglieder Vertreter*innen des Bundes und der Länder. Die ARGE greift schwerpunktmäßig jene Anliegen auf, die von den Vertreter*innen der Zivilgesellschaft als relevant und erforderlich für die Umsetzung der Konvention angesehen werden. Ferner begleitet die ARGE den Diskussionsprozess auf internationaler Ebene. So konnten etwa von der ARGE eingebrachte Vorschläge zu österreichischen Positionen in enger Kooperation mit den federführenden Ministerien erfolgreich in UNESCO-Verhandlungen eingebracht werden. Den aktuellen Vorsitz in der ARGE Kulturelle Vielfalt hat Yvonne Gimpel (IG Kultur Österreich) inne. 

 

Coverbild © William Knaack

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