Frühe Warnzeichen: Kunstfreiheit und Demokratie im Stresstest

Ausstellungen im öffentlichen Raum werden mutwillig zerstört, einer Marienstatue der Kopf abgesägt, Kunstinstallationen beschädigt, die öffentliche Finanzierung kontroverser Kunst wird in Frage gestellt, involvierte Künstler*innen und Kulturarbeitende versucht durch Hassmails oder rechtsextreme Aufmärsche einzuschüchtern. Die Liste an Angriffen auf die Kunstfreiheit in Österreich in jüngster Zeit ist lang.

 

Ausstellungen im öffentlichen Raum werden mutwillig zerstört, einer Marienstatue der Kopf abgesägt, Kunstinstallationen beschädigt, die öffentliche Finanzierung kontroverser Kunst wird in Frage gestellt, involvierte Künstler*innen und Kulturarbeitende versucht durch Hassmails oder rechtsextreme Aufmärsche einzuschüchtern. Die Liste an Angriffen auf die Kunstfreiheit in Österreich in jüngster Zeit ist lang. Sie richten sich vor allem gegen marginalisierte Gruppen und die Sichtbarmachung ihrer Lebensrealitäten und Perspektiven. Statt in die Auseinandersetzung zu gehen wird zerstört und bedroht, was nicht den eigenen Wertvorstellungen entspricht. Auseinandersetzung, Verhandlung, Kompromisse finden und diese aushalten, ist Teil einer lebendigen Demokratie – ebenso wie die Freiheit der Kunst, die gefallen kann, provozieren darf, aber weder das eine noch das andere muss.
 


Die Freiräume für Kunst und Kultur sind ein Seismograf der gesellschaftlichen Stimmungslage, dessen Zeiger zunehmend in die illiberale Richtung ausschlägt – nicht nur global, sondern auch in Österreich. Wir liegen quasi im Trend, auch bei den zunehmenden Bedrohungen der Kunstfreiheit. „Zwar ist Österreich noch nicht an dem Punkt, an dem die Slowakei oder gar Ungarn sind; es gibt jedoch Entwicklungen, die vor Jahren auch dort zu beobachten waren und frühe Warnzeichen darstellen“, kommentiert Sanjay Sethi die Lage der Kunstfreiheit in Österreich. Er ist Co-Geschäftsführer der Artistic Freedom Initiative (AFI), einer international agierenden NGO, die von Zensur, Verfolgung und Unterdrückung betroffenen Künstler*innen und Kulturabeiter*innen rechtliche Unterstützung und Hilfe bei der Umsiedlung bietet und sich in der politischen Interessenvertretung und bei strategischen Rechtsstreitigkeiten engagiert, um die künstlerische Freiheit weltweit zu fördern. Im Juli 2025 legte AFI in Zusammenarbeit mit ihrer in Genf ansässigen Schwesterorganisation Initiative pour la Liberté Artistique (ILA) im Rahmen des vierten Zyklus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (UPR) Österreichs einen Bericht über den Stand der künstlerischen Freiheit in Österreich bei den Vereinten Nationen in Genf vor.


Auch in der Beratungspraxis der IG Kultur schlagen immer wieder Fälle auf, in denen Kulturtätige aus ideologischen Gründen gezielt diffamiert oder gar mit Klagsdrohungen konfrontiert werden. Es sind Versuche der Einschüchterung, die klar signalisieren: „Wir haben euch am Radar, fühlt euch nicht zu sicher“ und einem Muster folgen. Das populistische Playbook, die Kunstfreiheit zu beschneiden, ist so einfach wie effektiv: Öffentliche Diffamierung, bürokratische Hürden, Finanzierungsstopp, politische Einmischung und Einschüchterungsversuche.
 

Gerade in Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittel ist kulturpolitische Haltung gefragt.


Das wirksamste Mittel ist das scheinbar „banalste“ – die Kürzung der Finanzierungszuschüsse, die gerade für marginalisierte und in Peripherien arbeitende Gruppen entscheidend sind, die eben nicht an massentauglich vermarktbaren, leicht monetarisierbaren Perspektiven und Angeboten arbeiten. Gerade in Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittel ist kulturpolitische Haltung gefragt. Kurzfristige, aber vernachlässigbare Budgeteffekte von Kürzungen der Kunst- und Kulturfinanzierung stehen dem langfristig wirkenden, sukzessiven Abbau demokratiestützender, kultureller Angebote und Infrastruktur gegenüber. Bei allen Notwendigkeiten zur Budgetkonsolidierung: Die Politik wäre gut beraten stets zu hinterfragen, ob sie durch vermeintlich „neutrale“ Budgetentscheidungen nicht (ungewollt) zum Steigbügelhalter wird, der populistischen Versuchen, die Demokratie zu untergraben, den Weg bereitet. 

 

Mögliche Ansätze für Handlungsoptionen liegen auf der Hand:
   

  1. Rechtliche Absicherung und Monitoring der Kunstfreiheit  
    Aktuell gibt es weder eine systematische Erfassung oder unabhängige Beobachtungsstelle zur Lage der Kunstfreiheit in Österreich noch eine Beratungsstelle für Betroffene. Ergänzend dazu sind rechtliche Absicherungen der Kunst- und Meinungsfreiheit erforderlich. Der Bericht der Artistic Freedom Initiative ist hier eindeutig und nennt zwei zentrale Ansatzpunkte:
     
    1. eine Reform – bzw. eine restriktivere Auslegung – der strafrechtlichen Bestimmungen zur üblen Nachrede und Beleidigung (§§ 111, 115 StGB). Also genau jener Paragraphen, die zuletzt auch Grundlage für Verurteilungen satirischer Arbeit darstellten; 
       
    2. sowie die weiterhin bestehende Strafnorm der Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB), ein österreichisches Spezifikum im Kontext der Kunstfreiheit. Wie aktuell und hoch emotional dieses Thema wieder ist, zeigte zuletzt einmal mehr die politische Empörung rund um eine als „Blasphemie“ kritisierte Kunstausstellung.

 

INFOBOX

Eine offizielle Anlauf- oder Beobachtungsstelle zu Verletzungen der Kunstfreiheit in Österreich gibt es nicht. Je nach Fall, empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit:

ARTS RIGHTS JUSTICE AUSTRIA
…einer informellen Vernetzungsplattform, die sich mit künstlerischer Freiheit und ihrer Absicherung in Österreich auseinandersetzt und von der Österreichischen UNESCO-Kommission koordiniert wird. Sie fungiert als Anlauf- und Vernetzungsstelle und trägt zum Monitoring von Verletzungen künstlerischer Freiheit in Österreich bei.
www.kunstfreiheit.at

BERUFS- UND INTERESSENVERTRETUNGEN IN KUNST UND KULTUR
…die Unterstützung und vertrauliche Beratung anbieten. Eine Übersicht findet sich hier.

Die IG KULTUR ÖSTERREICH etwa stellt Mitgliedern einen Leitfaden zu Handlungsmöglichkeiten bei Angriffen und Diffamierungen von Kulturvereinen zur Verfügung. Dieser beantwortet zentrale Fragen zu möglichen Rechtsmitteln, Kosten und Zeitläufen – mit Spezialblick auf Vereine. Erhältlich auf Anfrage.

Ergänzend berät die IG Kultur in Einzelfällen. In Fällen, die geeignet sind, einen Präzedenzfall darzustellen, besteht ferner die Möglichkeit der Übernahme der Prozess- und Anwaltskosten durch die IG Kultur – um Verbesserungen für alle Kulturvereine zu bewirken.


BERATUNGS- UND MELDESTELLEN,
insbesondere 

ZARA – Zivilcourage & Anti-Rassismus-Arbeit 
mit den Beratungsstellen gegen Rassismus und gegen Hass im Netz (so die Politik den Förderstopp zurücknimmt): www.zara.or.at/de/beratungsstellen

Antisemitismus-Meldestelle der IKG Wien www.antisemitismus-meldestelle.at

Dokustelle Islamfeindlichkeit & antimuslimischer Rassismus  www.dokustelle.at

 

  1. Planbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Förderentscheidungen
    Sobald öffentliche Finanzierungszuschüsse involviert sind, ist die Darstellung von Eingriffen in die Kunstfreiheit wesentlich schwieriger. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es bekanntlich nicht. Umso wichtiger ist, dass jede Finanzierungsentscheidung transparent nachvollziehbar ist. Hier ist die Bundeskulturförderpraxis bereits in vielen Aspekten vorbildlich, Spielraum zu Verbesserung gibt es jedoch immer. Gerade in Zeiten knapper werdender öffentlich Mittel braucht es transparente Verfahren und Kriterien, nachvollziehbare Begründungen, überprüfbare Verfahren und Gremienzusammensetzungen sowie Planungsperspektiven, die über kurzfristige Projektzyklen hinausgehen. Jede Förderentscheidung, die sich einer überprüfbaren Begründung entzieht, schwächt die demokratische Legitimität von Förderpolitik – und verschiebt die Grenzen zwischen politischem Gestaltungsspielraum und rechtlicher Willkür. 
     
  2. Kulturbudget und Zielsetzung 
    Rechtliche Absicherung der Kunstfreiheit und transparente Förderentscheidungen sind gut und schön, jedoch wenig zielführend, wenn es an dem grundlegenden Bekenntnis und Budget zur öffentlichen Kofinanzierung zeitgenössischer Kunst und Kultur fehlt. Konsequent weiter gedacht stellt sich neben der Frage der erforderlichen Budgetausstattung die Frage, welche Wirkung Kulturpolitik und -förderung haben kann und soll. Zählt ausschließlich exzellente Kunstproduktion oder ist zusätzlich auch ein demokratiepolitischer Anspruch damit verbunden? Und was würde das konkret bedeuten? Dass es darüber eine breite Auseinandersetzung braucht, versteht sich von selbst. Die aktuellen Wirkungsindikatoren der Kulturförderung des Bundes etwa – Anzahl der vergebenen Stipendien, Besuchszahlen bei den Bundeskultureinrichtungen – scheinen eher eine Verlegenheitslösung (angesichts der lückenhaften Datenbasis zu den Kunst- und Kultursektoren und ihren Wirkungen), denn ein kulturpolitisches Steuerungsinstrument. Dass die Kulturförderung sich mit diesen einseitigen Wirkungszielen ideologisch angreifbar macht, liegt auf der Hand. Dass die Neufassung kein einfaches Unterfangen ist, ebenso. Der Mühe wert wäre es allenfalls.
     

Kunstfreiheit ist kein randständiges Sonderinteresse, sondern eine demokratische Grundbedingung – wer ihre strukturellen Voraussetzungen durch Einschüchterung, Intransparenz oder schleichende Mittelkürzungen aushöhlt, schwächt nicht nur einzelne Projekte, sondern die demokratische Öffentlichkeit insgesamt. 

 

Yvonne Gimpel ist Geschäftsführerin der IG Kultur Österreich, Vorstandsmitglied des Kulturrat Österreich und Vorsitzende der ARGE Kulturelle Vielfalt.

Coverbild: Vor der Zerstörung der Installation "OIDA WIEN HÖR ZU", 2025; Teile der Installation "OIDA WIEN HÖR ZU." sind jetzt online zu erleben: www.wirhier.at/online-oidaiwenhoerzu © Wir hier, Hannah Mayr

 

Cover des IG Kultur Magazins 2026. Kultur Macht GesellschaftDieser Artikel ist im IG Kultur Magazin 2026  "KULTUR MACHT GESELLSCHAFT" in gekürzter Form erschienen. 

Mitglieder der IG Kultur  erhalten das Magazin kostenlos direkt per Post. Print-Exemplar können per E-Mail unter office@igkultur.at bestellt werden (Preis: 5,50 Euro + Portokosten).

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