Kreatives Europa - wohin geht die Reise? 

Kreatives Europa, das EU-Förderprogramm für den Kultur- und Kreativsektor, wird ab 2021 neu aufgelegt. Zur Diskussion steht nicht mehr und nicht weniger als die Frage, was und wie die EU den Kultursektor bis 2027 unterstützen will. Die Verhandlungen darüber stehen noch in den Startlöchern – ein Paradigmenwechsel ist jedoch nicht in Sicht. Eine Analyse ausgewählter Aspekte des Programmbereichs KULTUR. 

„Kreatives Europa“ ist das einzige EU-Förderprogramm spezifisch für Kunst und Kultur. Die Laufzeit des aktuellen Programmzyklus endet 2020. Wie es ab 2021 weitergeht war lange unsicher. Im Raum stand die Frage, ob das Programm überhaupt fortgeführt oder mit anderen EU-Förderprogrammen in einem neuen, diffusen Mega-Programm verschmolzen wird. Ende Mai dann das Aufatmen: Die EU wird auch weiterhin Kunst und Kultur fördern, „Kreatives Europa“ soll als eigenständiges Programm fortgeführt werden (siehe Vorschlag der Europäischen Kommission für die Neuauflage des Programms von 2021-2027). Der Erhalt als eigenständiges Kultur- und Kreativprogramm wird von vielen bereits als Erfolg gewertet. Ein näherer Blick auf den konkreten Vorschlag macht jedoch skeptisch: die zunehmend wirtschaftliche Ausrichtung und Fokussierung auf die Kreativwirtschaft wird fortgeschrieben. Und auch im operativen Bereich heißt es: Bitte warten. Handfeste, substantielle Verbesserungen für kleine Kulturinitiativen, für die sich eine Einreichung angesichts geringer Erfolgsaussichten bei großem Arbeitsaufwand immer weniger lohnt, sind nicht in Sicht. Es bleibt bei Absichtserklärungen, ohne konkret verankerte Zielsetzungen und Maßnahmen.
 

Zum Status Quo: schwindende Erfolgsaussichten für kleine Kulturinitiativen

Ein Blick auf die aktuellen Zahlen des Creative Europe Desk Austria, der Beratungs- und Servicestelle für das Programm, spricht eine klare Sprache: Seit der Neuausrichtung und Zusammenführung 2013 des Kultur- und Medienprogramms unter der gemeinsamen Dachmarke „Kreatives Europa“ hat sich die Anzahl der geförderten kleinen Kulturorganisationen aus Österreich halbiert. Lagen die Erfolgsaussichten bei Einreichungen für kleine Kooperationsprojekte 2013 noch bei 38% so sanken diese im Jahr 2017 auf 14%. Angesichts des großen Arbeitsaufwands, der mit EU-Einreichungen verbunden ist, lohnt eine Einreichung für viele Kleine kaum mehr. Ursächlich für das drastische Sinken der Erfolgsquote ist in erster Linie das sinkende Budget für kleine Kooperationsprojekte. Zwischen 2013 und 2017 wurden das Fördervolumen um fast 40% reduziert. Gleichzeitig ist die Anzahl der teilnehmenden Länder von 31 auf 38 gestiegen. Immer weniger Geld bei immer mehr Einreichberechtigten resultiert logischer Weise in immer geringeren Erfolgsaussichten. Dies musste selbst die Europäische Kommission erkennen, die in ihrer Halbzeitevaluierung des aktuellen Programmzyklus diesbezüglich festhält: „die Ambitionen kleiner Kulturakteure [müssen] besser berücksichtigt werden.“ 
 

Ein Blick voraus: Wohin geht die Reise? 

Vorweg: die Zukunft des Programms ist keineswegs bereits beschlossene Sache. Der Vorschlag der Europäischen Kommission ist lediglich die Ausgangsbasis für die Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, die sich auf die Details einigen müssen. Aber der Vorschlag der Kommission skizziert bereits klar, in welche Richtung es gehen wird. Und er gibt die politischen Leitlinien für Ziele und konkrete Förderschienen vor. Er definiert jedoch nicht für den Sektor maßgebliche Fragen, wie spezifische Förderkriterien, Einreichverfahren, Dotierungen einzelner Förderschienen, Abwicklungs- oder Zahlungsmodalitäten. Dies wird erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen jährlicher Arbeitsprogramme, auf Basis des nun verhandelten Programms, beschlossen.
 

Das Pendel zwischen ökonomischen und kulturellen Kriterien schlägt weiterhin klar in Richtung ökonomische Verwertbarkeit und Größeneffekte aus. Ein Paradigmenwechsel ist nicht in Sicht.


Als übergeordnete Ziele bleiben die Förderung der kulturellen und sprachlichen Diversität in Europa und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kultur- und Kreativsektors bestehen. Feststellen lässt sich bereits jetzt: Das Pendel zwischen ökonomischen und kulturellen Kriterien schlägt weiterhin klar in Richtung ökonomische Verwertbarkeit und Größeneffekte aus. Ein Paradigmenwechsel ist nicht in Sicht. So wird etwa der Kultur- und Kreativbereich definiert als jene Sektoren, „die das Potenzial haben, Innovationen und Arbeitsplätze, insbesondere auf Basis geistigen Eigentums zu schaffen.“ Kulturförderung wird so immer mehr auf Kreativwirtschaftsförderung reduziert. Es fehlt die Klarstellung, dass „Kreatives Europa“ auch den nicht-kommerziell ausgerichteten Kulturbereich fördert, wie im aktuellen Programm noch explizit enthalten. 

Zugangsbarrieren für kleine Organisationen und Projekte 
Strukturell soll das Förderprogramm weiterhin in drei Sub-Programme gegliedert sein: KULTUR, MEDIA (für den audiovisuellen Sektor) und SEKTORÜBEGREIFENDER Aktionsbereich. Im Sub-Programm KULTUR sollen die Förderbereiche Kooperationsprojekte, Netzwerke und Plattformen fortgeführt werden. Auffallend ist, dass es keine Unterscheidung mehr zwischen kleinen und großen Kooperationsprojekten gibt. Eine eigene Förderschiene für kleine Organisationen und „Kleinstprojekte“ mit entsprechender Dotierung ist nicht vorgesehen. Zwar gibt es die Absichtserklärung, die hinlänglich bekannten Zugangsbarrieren zum Programm für kleine Organisationen abzubauen, es bleibt jedoch bei einer Absichtserklärung. Als mögliche Ansätze der Vereinfachung wird die Einführung von Finanzhilfen nach dem Kaskadenprinzip erwogen sowie Pauschalbeträge, Kosten je Einheit und Pauschalfinanzierungen um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die konkrete Ausgestaltung dieser Ideen soll erst zu einem späteren Zeitpunkt definiert werden, ebenso wie ein möglicher Budgetansatz. Hier braucht es dringend ein Bündel an spezifischen Maßnahmen (fixer Budgetprozentsatz für Klein- und Kleinstprojekte, vereinfachte Einreichungs- und Abwicklungsverfahren, angepasste Ko-Finanzierungsraten, Planbarkeit in Zahlung der Förderraten, etc.), die in Kooperation mit dem Sektor entwickelt werden, um mehr Vielfalt im Kleinen jenseits ökonomischer Kriterien zu ermöglichen. Vorerst heißt es jedoch: Bitte warten auf später. 


Sondermaßnahmen für ausgewählte Kultursektoren  
Die größte Neuerung im Sub-Programm KULTUR ist, dass zusätzlich zu den horizontalen Förderbereichen (Kooperationsprojekte, Netzwerke und Plattformen) auch sektor-spezifische Fördermaßnahmen geschaffen werden sollen. Konkret sind spezifische Maßnahmen für Musik, Buch- und Verlagssektor, Architektur, Kulturerbe, Design, Mode und Kulturtourismus geplant. Eine fundierte Begründung, warum für diese Sektoren spezifische Förderinstrumente geschaffen werden und für andere Sektoren nicht, wie etwa die soziokulturelle und transdisziplinäre Kulturarbeit, darstellende oder bildende Kunst, wird nicht gegeben. Der Verdacht liegt nahe, dass auch hier der Fokus auf der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit als Kreativwirtschaft liegt. Auch budgetär wird dies Auswirkungen haben. Zwar finden die Verhandlungen über die Aufteilung der Budgetmittel zwischen den einzelnen Förderschienen erst zu einem späteren Zeitpunkt statt, angesichts der Ausweitung der Aktionsbereiche und Einrichtung neuer sektor-spezifische Instrumente, ist zu befürchten, dass der für alle Kulturbereiche offene verbleibende „Rest“ im Vergleich budgetär weniger Geld zur Verfügung haben wird. 

„Erasmusprogramm“ für Kulturtreibende 
Zu den weiteren Neuerungen zählt die geplante Einrichtung einer individuellen Mobilitätsförderung für Kunst- und Kulturschaffende ab 2021, deren Ausgestaltung durch die aktuelle Ausschreibung „Mobilitätsprogramm für Künstler und/oder Kulturschaffende“ vorbereitet wird. Entscheidend ist, dass in der Ausgestaltung der Maßnahme – über die aktuell nur spekuliert werden kann – ein möglichst inklusiver Ansatz verfolgt wird, der neben KünstlerInnen auch KulturarbeiterInnen eine Mobilitätsförderung ermöglicht und die Bedürfnisse der Praxis reflektiert. 

Blinde Flecken: Kunstfreiheit und Arbeitsbedingungen im Kulturbereich
Ebenfalls Neuland soll, so der Vorschlag der Europäischen Kommission, das Programm im sektorübegreifenden Aktionsbereich beschreiten. Erstmals wird die Förderung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus als Aktionsbereich verankert, „da die künstlerische Freiheit dafür das Herzstück" sei. Nicht nachvollziehbar ist, warum die künstlerische Freiheit selbst keinen Eingang findet. Angesichts der aktuellen Entwicklungen, in denen Kunstfreiheit und kulturelle Rechte zunehmend auch in Europa unter Druck geraten, ist diese Verengung des Blicks höchst problematisch. Auch die künstlerische Freiheit selbst muss, etwa in Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, im Kulturprogramm der EU berücksichtigt werden.

Eine weitere Leerstelle bildet - abermals - die Frage nach den Arbeits- und Lebensbedingungen von Kunst- und KulturarbeiterInnen. Insbesondere im Bereich der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit würde sich ein Austausch und eine Analyse über arbeits-, sozial- und versicherungsrechtliche nationale Modelle, Barrieren und Inkompatibilitäten anbieten. Ebenso müssten Arbeitsbedingungen und -verläufe in die Evaluierung des Programms einfließen, um Aussagen über die mittel- und längerfristigen Effekte des Programms zu ermöglichen. Für diese Datenbasis braucht es qualitative, sektor-spezifische Analysen über einen längeren Zeitraum hinweg, die unter anderem die Arbeitsbedingungen der Kunst- und KulturarbeiterInnen berücksichtigen und Barrieren im Zugang aufzeigen. Die nationalen Interessenvertretungen wären hierfür eine erste Anlaufstelle. 
 

Eine Frage des Geldes: zum Budget des zukünftigen Programms

Und schließlich ist auch die finanzielle Ausstattung des Programms entscheidend. Der Vorschlag der Kommission zum zukünftigen EU-Budget 2021-2027 sieht vor, dass die Mittel für das Programm Kreatives Europa um ca. 27%, von 1.46 Milliarden (2014-2020) auf 1.85 Milliarden für den Zeitraum 2021-2017, angehoben werden. Im Gesamtzusammenhang betrachtet ist diese Steigerung jedoch minimal: Angesichts der vorgeschlagenen Erhöhung des EU-Gesamthaushalts würde sich der Anteil des Programms Kreatives Europa am EU-Globalbudget im nächsten Finanzrahmen lediglich um 0.02% erhöhen. Von den vorgeschlagenen 1.85 Milliarden sind 58% für den Programmbereich MEDIA, 33% für den Programmbereich KULTUR und 9% für sektorübergreifende Aktionen vorgesehen. In konkreten Zahlen bedeutet dies, dass das Budget für den Programmbereich KULTUR von 450 Millionen Euro auf 609 Millionen Euro angehoben würde. Die finanzielle Aufwertung geht jedoch, wie bereits erwähnt, mit einer Erweiterung der Förderbereiche durch sektor-spezifische Förderinstrumente einher. Dieser Vorschlag ist nicht zufriedenstellend, schon gar nicht, wenn man berücksichtigt, dass die Europäische Kommission selbst in ihrer Halbzeitbewertung des Programms feststellt, dass die Mittel „nicht ausreichen, um eine große Wirkung auf europäischer Ebene und/oder auf sektoraler Ebene zu erzielen“ und sich zeigt, „dass die Maßnahmen (…) unzureichend finanziert werden“ da eine große Zahl guter Anträge abgelehnt werden muss. 

Gleichzeitig ist die Dotierung von Kreatives Europa lediglich ein Vorschlag und Teil der Verhandlungen über den Gesamthaushalt der EU 2021-2027. Angesichts der Fundamentalopposition einiger Staaten gegenüber der vorgeschlagenen Erhöhung des EU-Budgets – darunter Österreich – sind Kürzungen im Kulturbereich nicht ausgeschlossen. Dies ist nicht zu akzeptieren. Gemeinsam mit dem Kulturrat Österreich und Culture Action Europe fordert die IG Kultur daher eine substantielle Erhöhung des EU-Kulturbudgets - auch und insbesondere für eine Vielfalt an Kooperationsmöglichkeiten "im Kleinen", die lokal verankert an den Gegebenheiten vor Ort ansetzen, ganz unabhängig von deren Größe. 
 

Fazit bleibt, dass dieser Programmvorschlag den Trend zur Ökonomisierung des Kultursektors weiter fortschreibt. Genuin kulturelle Zielsetzungen sind längst in den Hintergrund gerückt, emanzipatorische und soziale Zielsetzungen nur am Rande identifizierbar. Der proklamierte Anspruch, wie etwa in der Neuen Kulturagenda ansatzweise formuliert, und die Praxis fallen auseinander. Einzelne positive Ansätze – wie mehrjährige Förderverträge oder Partnerschaftsvereinbarungen für mehr Planungssicherheit, mögliche Pauschalbeträge unter bestimmten Voraussetzungen und Vereinfachungen in der Administration – können darüber nicht hinwegtäuschen. Aber noch ist nicht alles in Stein gemeißelt, bislang ist es lediglich ein Vorschlag. Verhandelt wird über den Vorschlag unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft. Es wird interessant.
 

Foto: Cadence in Motion, © Matthew Perkins 2009 (CC BY-NC-ND 2.0)

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