Film

Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli 2024 bis Dezember 2024 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende. Einreichfrist: 30. April 2024
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Sämtliche darüber hinaus gehende Kosten hat der/die Künstler:in selbst zu tragen. Einreichfrist: 31.03.2024
Das K3 Film Festival findet vom 6. bis 10. Dezember 2023 in Villach statt. Arbeitsbeginn: Ab sofort, befristet bis Dezember 2023. Vergütung: Bruttolohn ab € 370,- Arbeitszeit: 8 Stunden Bewerbungsfrist: bis 8.10.2023
Das Land Kärnten vergibt für den Zeitraum vom Juli 2023 bis Dezember 2023 ein mit € 5.250,- dotiertes Arbeitsstipendium (€ 875,-/Monat) an Filmschaffende. Einreichfrist: 30. April 2023
Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. September 2023 ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit an FILMSCHAFFENDE. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- wird vom Land Kärnten gestiftet. Die Betriebs- und Mietkosten für die Wohnmöglichkeit und den Arbeitsplatz im FreiRaum Otelo trägt die Stadt Villach. Einreichfrist: 31.03.2023
Vergeben werden Projektförderungen für die Entwicklung und Umsetzung neuer audiovisueller Formate im transmedialen und digital-innovativen Kontext im Jahr 2022 | Einreichfrist: 02. November 2021 15 Uhr
Rwanda Media Project Um Ruandas Geschichte zu verstehen, hilft ein Blick in das audiovisuelle Erbe des ostafrikanischen Staates.
Heinz Trenczak, Filmemacher aus der Steiermark, veröffentlichte im September 2013 ein MEMORANDUM mit Überlegungen, Anregungen und Kritik zum Thema Filmförderung in der Steiermark.
FILM: FAIRPAY FÜR KULTURARBEIT
(Soziale) Medien als Sprachrohr der Romedia Foundation. 
Im Filmsektor bestehen Anstellungen nur kurzfristig, die frei vereinbarten oder von den Förderstellen festgelegten Honorare reichen zur materiellen Absicherung der Existenz oft nicht aus. Wer als Kameramann oder Cutterin laufend Arbeit hat, kann davon ganz passabel leben. Lange Durststrecken zwischen den Engagements sind aber die Regel.
Die Urheber fordern nun seit Jahrzehnten die Abschaffung der cessio legis, auch mit dem Argument, dass nur so ein Verhandeln auf Augenhöhe mit den Produzenten möglich wird. Durch die Entscheidung des EuGH scheinen sie diesem Ziel einen Schritt näher.