11 Oktober 2002 /
Politik /
Nužej Tolmajer
Der Beschluss des Kärntner Landtags, fünf sogenannten Heimatverbänden (Kärntner Heimatdienst, Kärntner Abwehrkämpferbund, Kameradschaftsbund, Landsmannschaft und Ulrichsberggemeinschaft) eine jährliche Basisförderung aus dem Kulturbudget des Landes zu gewähren, ist ein Beleg für die Tendenziosität der Kärntner Kulturpolitik, indem für kulturelle Tätigkeit zweckgebundene Mittel zur Förderung fragwürdiger Tätigkeiten von Organisationen und Vereinigungen mit nationalistischem politischen Hintergrund missbraucht werden.