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Mit dem „Esterhazy-Urteil“ hat der Oberste Gerichtshof festgestellt: Eine Subventionsverweigerung durch eine Förderstelle kann eine Diskriminierung des Förderwerbers darstellen, Kulturinitiativen können Schadenersatz erkämpfen.
Am 26.Oktober findet unter dem Titel "WIR SIND KULTUR! Vernetzung der freien Kulturarbeit im Burgenland Ziele und Visionen" in Heiligenkreuz im Lafnitztal das erste Symposium der IG Kultur Burgenland statt. Dort wird es einen moderierten Austausch zwischen den Mitgliedsvereinen, dem künstlerischen Beirat sowie einer Auswahl an Kulturarbeitern des Burgenlandes geben.
Die Diskussion um das Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt zu einer Förderablehnung nimmt die IG Kultur Österreich zum Anlass ihre kulturpolitischen Forderungen für eine Verbesserung der Kunst- und Kulturförderungsgesetz zu wiederholen.