Anstellung

Unsere neue Sammlung von Musterverträgen und Vorlagen soll Kulturinitiativen in ihrem Arbeitsalltag unterstützen und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Die Vorlagen sind praktische Werkzeuge, sie dienen aber auch der ersten Orientierung, um das Bewusstsein für verschiedene Vertragsgestaltungsmöglichkeiten zu schärfen. Begleitend dazu bieten wir Mitgliedern Weiterbildung und individuelle Beratung bei Fragen zu Beschäftigungsformen und Vertragsgestaltung an.
Anstellung, Werkvertrag oder doch Ehrenamtlich? Um Projekte im Kulturverein zu realisieren, braucht es Menschen, die zusammenarbeiten. Je nachdem, wie diese Zusammenarbeit konkret aussieht sind rechtlich ganz bestimmte Beschäftigungsformen vorgesehen. Hier findet ihr das notwendige Basiswissen für Kulturvereine als Arbeit- und Auftraggeber.
Grafik mit Kakteen und Logo In unserer Webinarreihe KULTUR RECHT PRAKTISCH dreht sich alles um rechtliches Know-How im Kulturbetrieb. Los geht‘s mit dem ersten Basismodul „Wie stellt ihr (euch) an? – Beschäftigungsformen im Kulturbetrieb“. Damit wenden wir uns an die Arbeit- und Auftraggeber*innen unter euch, die häufig vor der Wahl der richtigen Beschäftigungsform stehen. Wann ist eine Anstellung erforderlich und welche Tätigkeiten lassen sich auf Werkvertragsbasis erbringen? Gibt es Mischformen? Wie sieht es mit Befristungen aus? Einen guten Überblick zu haben und den rechtlichen Rahmen zu kennen, lohnt sich allemal. Wie ihr auf der sicheren Seite seid, erfahrt ihr in unserer zweistündigen Online-Session am 21.Juni, 15:30 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.

Das Gehaltsschema der IG Kultur gibt eine Orientierung für faire Bezahlung nach Tätigkeitsart und Dienstjahren. Es weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus (14 Gehälter pro Jahr, gestaffelt nach Art der Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit nach Jahren). Zur Berechnung der Jahresgesamtkosten für den/die Arbeitgeber*in inkl. Dienstgeberkosten empfehlen wir diesen Online-Rechner.

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