Neu für Kulturvereine: Musterverträge und Vorlagen

Unsere neue Sammlung von Musterverträgen und Vorlagen soll Kulturinitiativen in ihrem Arbeitsalltag unterstützen und zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Die Vorlagen sind praktische Werkzeuge, sie dienen aber auch der ersten Orientierung, um das Bewusstsein für verschiedene Vertragsgestaltungsmöglichkeiten zu schärfen. Begleitend dazu bieten wir Mitgliedern Weiterbildung und individuelle Beratung bei Fragen zu Beschäftigungsformen und Vertragsgestaltung an. 

Im Zuge des 2021 angestoßenen Fairness-Prozesses und in Folge der dramatischen Eingriffe in Verträge durch die Corona-Pandemie, ist das Fehlen geeigneter Vertragsmuster im Kultursektor evident geworden. Seitdem ist die Nachfrage von Kulturvereinen als auch von Kunst- und Kulturarbeiter*innen nach rechtlichen Beratungen und geeigneten Vorlagen, die die Spezifika der Kulturszene berücksichtigen, ungebrochen hoch – Ausdruck des steigenden Bewusstseins für die Bedeutung rechtlicher Rahmenbedingungen. 
 
Daher hat die IG Kultur das Projekt „KULTUR RECHT PRAKTISCH“ initiiert, mit dem wir dazu beitragen möchten, die Rechtssicherheit in der freien Kulturarbeit zu stärken. Kulturinitiativen sollen Werkzeuge zur Hand haben, die sie in ihrem Arbeitsalltag unterstützen und die Realitäten im Sektor widerspiegeln. Denn was in der Theorie oft einfach klingt, lässt sich in der Praxis freier Kulturarbeit selten 1:1 umsetzen. Unsichere bis mangelnde finanzielle Ressourcen, fehlende Planungshorizonte, atypische Beschäftigungssituationen, atypische Arbeitszeiten, hoher Anteil an ehrenamtlichem Engagement, wechselnde Auftragslagen kennzeichnen die Arbeitsrealität vieler Kulturinitiativen. Umso wichtiger ist ein fundiertes Basiswissen über rechtliche Rahmenbedingungen, zwingende Vorschriften und praktische Gestaltungsspielräume. 
 

  • Musterverträge und Vorlagen 
    Wir haben Musterverträge ausgearbeitet und anwaltlich prüfen lassen, die ab nun kostenfrei zum Download zur Verfügung stehen. Der Fokus der ersten Tranche liegt auf den verschiedenen Beschäftigungsformen, die in der Arbeit für einen Kulturverein möglich sind: Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag, ehrenamtliche Tätigkeit, Praktika & Co. Neben diesen Musterverträgen bieten wir Vorlagen zur Ausgestaltung von Dienstverhältnissen in der Praxis an: Gleitzeit, Home-Office und Ausbildungskosten. Ziel ist, euch eine erste Orientierung zu ermöglichen und das Bewusstsein für rechtliche Anforderungen und Vertragsgestaltungsmöglichkeiten zu schärfen. 
    ➥ Zu den Musterverträgen und Vorlagen
     

  • Know-How und Beratung für Mitglieder der IG Kultur 
    Begleitend zur Veröffentlichung der Musterverträge haben wir unsere Web-Inhalte grundlegend überarbeitet. Ihr findet nun einführende Informationen zu Fragen der Arbeit für Kulturvereine in unserer neuen Service-Rubrik:
    ➥ Arbeitsrechtliches Basis-Know-How für Kulturvereine
    Darüber hinaus bieten wir Mitgliedern der IG Kultur bei Fragen zu Beschäftigungsformen und Vertragsgestaltung eine individuelle Beratung an und vermitteln bei Bedarf Kontakte zu spezialisierten Rechtsanwält*innen.
    ➥ Jetzt Beratungstermin vereinbaren   
     

  • Weiterbildungs-Webinare
    Seit Herbst 2023 vermittelt die Webinar-Reihe "KULTUR RECHT PRAKTISCH" das erforderliche juristische Basiswissen für Kulturvereine. In Online-Sessions werden Fragen zu einem konkreten Thema behandelt und anhand von Praxisbeispielen erläutert. Angeboten werden sowohl Basismodule, die keinerlei Vorkenntnisse erfordern und Grundlagen vermitteln, als auch Aufbaumodule, bei denen Detailfragen aus der Praxis, wie z.B. zur Vertragsgestaltung, diskutiert werden. Die Webinare sind interaktiv angelegt und für alle Mitglieder der IG Kultur Österreich kostenfrei zugänglich.
    Nächster Termin: 8. November, 15.30- 17.30 Uhr, 1x1 der Vertragsgestaltung (Details in Kürze), Anmeldung an office@igkultur.at
    ➥ Zu den weiteren Webinar-Angeboten
     

 

Ähnliche Artikel

Hände, die gemeinsam an einem Strang ziehen zur Illustration des Themas Kultur, Kollektivvertrag, kollektive Bemühungen um Mindeststandards Gute Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen – und das verbindlich für alle in der freien Kulturarbeit? Die Antwort scheint einfach: Ein Kultur-Kollektivvertrag! Über mögliche Wege zu einem Kultur-Kollektivvertrag und dessen Auswirkungen auf die Finanzierungspraxis.
Pressemitteilung der IG Kultur Vorarlberg vom 15.11.2024: Keine großen Sprünge, aber durchaus Anlehnung an das Update der Landeskulturstrategie ortet die IG Kultur Vorarlberg im Arbeitsprogramm unter neuer, schwarz-blauer Regierung. Eine konkretere Einordnung könne jedoch erst mit Aussagen zum Kulturbudget 2025 gemacht werden. „Alle Argumente und Maßnahmen für ein zukunftsorientiertes, faires und professionelles Kunst- und Kulturschaffen liegen ja schon eine Weile auf dem politischen Tisch. Jetzt gilt es, den von den Koalitionspartnern erklärten Vorarlberger Mut auch in Zahlen auszudrücken“, so Mirjam Steinbock von der IG Kultur Vorarlberg. Dass das Ressort Kultur bei Landesrätin Barbara Schöbi-Fink bleibt, hält die Interessensvertretung für wertvoll.
Telearbeit Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Österreich ein neues Telearbeitsgesetz in Kraft, das die bestehenden Homeoffice-Regelungen erweitert. Es ermöglicht Arbeitnehmer*innen, ihre Arbeitsleistungen nicht nur von zu Hause, sondern auch von anderen Orten wie Parks, Cafés oder Co-Working-Spaces zu erbringen – so eine entsprechende Vereinbarung geschlossen wurde. Was zu tun ist, wenn ihr diese Möglichkeit nutzen wollt, kurz zusammengefasst.