Mehrjahresverträge für Kulturarbeit - Einreichfristen beachten

Wenn euer Arbeitsjahr am 1. Jänner beginnt und ihr schon zu Jahresbeginn auf Bundesförderungen für die Durchführung des Jahresprogrammes angewiesen seid, dann ist nicht mehr viel Zeit: Für die Beiratssitzung am 28. November müssen die Anträge bis 15. Oktober im Bundeskanzleramt eingelangt sein. 

Wenn euer Arbeitsjahr am 1. Jänner beginnt und ihr schon zu Jahresbeginn auf Bundesförderungen für die Durchführung des Jahresprogrammes angewiesen seid, dann ist nicht mehr viel Zeit: Für die Beiratssitzung am 28. November müssen die Anträge bis 15. Oktober im Bundeskanzleramt eingelangt sein. 

Viele Zweijahresverträge laufen Im Dezember 2018 aus, jeder Regierungswechsel führt zu Verzögerungen und Unsicherheiten über die zukünftigen Förderungen. Dies, aber vor allem die mittelfristige Planbarkeit, war der Grund, warum die IG Kultur Österreich jahrelang die Schaffung von Mehrjahresverträgen gefordert hat. 

Der nächste Schritt ist unserer Meinung nach dieses Fördermodell auf 3 Jahre auszudehnen und ein transparentes Verfahren für Zwischenevaluationen zu entwickeln. Auch das steht als eines der Themen, die wir mit den politisch Verantwortlichen gerne verhandeln würden, auf unserer Agenda.

Zur Zeit gilt es aber auch für die IG Kultur Österreich die Förderung für die nächsten beiden Jahre abzusichern. Unser 2 Jahresantrag wird ebenfalls am 28. November im Beirat begutachtet. Wollen wir hoffen, dass wir Euch auch weiterhin professionell beraten und vertreten können. 

Einjährige Jahresprogramme können noch laufend bis 31.März beantragt werden. Infos zur Ausschreibung und Einreichunterlagen findet ihr hier

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