Informationsveranstaltung Projektplanung & Sozialversicherung

In Zusammenarbeit mit der IG Freie Theater und der IG TTPKK lud die IG KiKK zur Informationsveranstaltung Projektplanung und Sozialversicherung mit Julia Kronenberg ein. Siehe Downloads für die Materialien.

Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Teile:

1. Projektplanung, -einreichung und -beschreibung
Nach einem kurzen Überblick über die Fördermöglichkeiten des Bundes - Voraussetzungen, Inhalte, Themen, Fristen - wird auf das Thema Projektbeschreibung eingegangen. Wie können Inhalte, Ziel und Aussage des Projekts vermittelt werden? Wie beschreibe ich mein Projekt, in welchem Umfang und was sollte diese Beschreibung beinhalten? Wie bereit ich die Inhalte auf und wie kann ich sie darstellen? Wie kann ich mein Projektziel schärfen und worauf muss ich achten?

2. Sozialversicherung bei wechselnden Beschäftigungsverhältnissen
Was sind die Unterschiede zwischen Selbstständigkeit und Unselbstständigkeit und wie ändern sich dadurch die Sozialversicherungsverhältnisse?
SVA, GKK, KSVF - welche Zahlen sollte ich im Jahr 2019 im Überblick behalten? Aktuelle Grenzen und Beträge zur Sozialversicherung bei selbstständiger, unselbstständiger und wechselnder Beschäftigung, Mindest- und Höchstgrenzen des Künstler-Sozialversicherungsfonds, Pflichtversicherung und Selbstversicherung sowie Infos und Tipps für ein (Über)Leben im System.

Referentin: Julia Kronenberg (IG Freie Theater)

Wann?
Freitag, 27. September 2019, 12:45 - 17:15

Wo?
IG TTP KK Büro in der KomBüSE
Südbahngürtel 50, 9020 Klagenfurt

Zeitablauf:
12:45 - 14:45 Projektplanung: Einreichung und Beschreibung
14:45 - 15:15 Pause
15:15 - 17:15 SV bei wechselnden Beschäftigungsverhältnissen

Anmeldung unter: @email

Die Teilnahme ist für IG TTP KK, IG KiKK und IGFT Mitglieder kostenlos. Von Nicht- Mitgliedern wird ein Unkostenbeitrag von € 35,00 erbeten.


 

Ähnliche Artikel

Interessengemeinschaften aus Kunst und Kultur und die gewerkschaftliche Initiative vidaflex fordern in einem offenen Brief von der Bundesregierung dringende Anpassung der Sozialversicherungsleistungen für Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen.
Mehrfach geringfügige Beschäftigungen sind in Kunst und Kultur keine Seltenheit. Änderungen in der Arbeitslosenversicherung seit 1.4. 2024 ziehen nun potentiell gravierende Auswirkungen für alle Betroffenen nach sich. Eine Erstinformation zum aktuellen Stand.
AMS-Debakel für geringfügig Beschäftigte: Startschuss für Rückforderungswelle Arbeitsministerium nutzt wichtige VfGH-Entscheidung für Verschärfungen – rechtswidrig, aber in Kraft