Weiterhin keine ORF-Ausstrahlung des Filmes "Artikel 7"!

<p>"Wir müssen in die Offensive gehen und Gegenöffentlichkeiten schaffen!" Mit einem eindringlichen Appell der Filmemacherin Ruth Beckermann endete am Sonntag, 12. Februar 2006, eine Diskussionsveranstaltung des Kulturrat Österreich zum Thema: "Wie viel Objektivität verträgt der ORF?". Ein bis in die letzten Reihen gefülltes Filmcasino bestätigte das große Interesse, das schon Ende vergangenen Jahres nach dem Absetzen des Films "Artikel 7 - Unser Recht!" aus dem

"Wir müssen in die Offensive gehen und Gegenöffentlichkeiten schaffen!" Mit einem eindringlichen Appell der Filmemacherin Ruth Beckermann endete am Sonntag, 12. Februar 2006, eine Diskussionsveranstaltung des Kulturrat Österreich zum Thema: "Wie viel Objektivität verträgt der ORF?". Ein bis in die letzten Reihen gefülltes Filmcasino bestätigte das große Interesse, das schon Ende vergangenen Jahres nach dem Absetzen des Films "Artikel 7 - Unser Recht!" aus dem ORF-Programm in zahlreichen Protesten seinen Ausdruck gefunden hatte.

Kulturrat

Die Presseaussendung der IG Kultur (Dezember 05)

Mit Verwunderung hat nicht nur die IG Kultur Österreich festgestellt, dass der vom ORF koproduzierte Film „Artikel 7 – Unser Recht“ nach einer offiziellen Verschiebung des Sendetermins völlig aus der Programmierung des ORF gestrichen wurde. Auf Anfrage beim ORF wurde seitens dieses rechtliche Bedenken angeführt und die Absage wie folgt begründet: „Das Rundfunkgesetz sowie die entsprechende Rechtssprechung verpflichten den ORF im Bezug auf alle seine Sendungen zur Objektivität. Der genannte Film widerspricht diesem Grundgesetz in einigen Aspekten deutlich und darf daher aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt werden.“ (Franz Grabner, Leiter der ORF-Kultur Dokumentarfilmredaktion). Diese unerwartete Kritik erweist sich als sehr erstaunlich, gerade weil eine der Hauptquellen des Dokumentarfilmes öffentlich-rechtliches Fernsehen ist (Archivmaterial des ORF und von RTV Solvenija), was auch lobenden Eingang in Pressemeldungen gefunden hat. Der Standard schrieb z.B. am 29. 9. 2005: „Aus dem Dunkel des Vergessens tauchen wieder Qualitätsprodukte des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrags auf wie "Teleobjektiv", "Querschnitte", "Club 2" oder die "Stadtgespräche". Aus der Gegenüberstellung der Berichterstattung des lokalen ORF-Landesstudios, der Wiener ORF-Redaktionen und des benachbarten RTV Slovenija entsteht ein eindringliches und entlarvendes Stück Medien- und Zeitgeschichte.“ (Samo Kobenter)

Der ORF ist nicht nur zu Objektivität (Sachlichkeit unter Vermeidung von Einseitigkeit, von Parteinahme und von Verzerrung der Dimensionen) verpflichtet, auf die sich die Leitung beruft, sondern laut der Programmrichtlinien sollen Programmelemente nicht aus geschlossen werden, die zu kritischem Denken und zur freien Urteilsbildung anregen. Die IG Kultur Österreich legt starke Zweifel an der Infragestellung der Objektivität des Filmes und fordert daher eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung, aufgrund derer festgestellt wurde, dass der Film den Objektivitätskriterien des ORF nicht entspricht. Weiters rufen wir den ORF auf die eigenen Programmrichtlinien zu befolgen und Sendungen nicht von der Ausstrahlung auszuschließen, die sich kritisch mit der Geschichte und der Gegenwart der 2. Republik auseinandersetzen.

Ähnliche Artikel

Workshop "Modulare Synthesizer" in Kooperation von Inseminoid und Freirad © Barbara Alt Viele Kulturinitiativen beklagen, dass der Nachwuchs im Verein fehlen und junge Menschen sich nicht mehr ehrenamtlich engagieren würden wollen. Insbesondere wenn ein Leistungswechsel ansteht, wird die Übergabe an die nächste Generation vielfach als schwierig erlebt. Helene Schnitzer im Gespräch mit Lukas Trentini, Organisationsentwickler und Experte in der Kinder- und Jugendarbeit, über geänderte Erwartungshaltungen, Chancen der Partizipation und Faktoren für eine gelingenden Übergabe.
Ein vertiefender Blick auf das Kunst- und Kulturkapitel des Regierungsprogramms 2025-2029, mit Fokus auf freie Kulturarbeit.
Personen mit zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen, die im Kalendermonat mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen (2025: 551,10 Euro), sind jetzt auch arbeitslosenversichert. Das ist an sich eine großartige Nachricht. Damit ändern sich aber auch zahlreiche Regeln im Zusammenspiel von geringfügigen Jobs und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Wer bisher in bestimmten Konstellationen Anspruch hatte, bekommt jetzt nichts mehr. Und: Es kann auch zu Rückforderungen kommen. Eine Information &amp; Analyse des Kulturrat Österreich.