Kulturförderverwaltung oder das Ende der Fahnenstange

<p>Wann gibt es endlich Reformen in der Verwaltung, die ihren Namen auch verdienen? Der Ministerialentwurf zum koordinierten Förderwesen ist ein weiteres Beispiel für die Unfähigkeit von Verwaltungseinheiten einen konstruktiven Dialog über Reformen zu führen. Der Ministerialentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zum koordinierten Förderwesen hat nicht nur bei der IG Kultur Österreich für Verstimmungen gesorgt. Zwar postuliert das BMUKK, dass der Kunst- und

Wann gibt es endlich Reformen in der Verwaltung, die ihren Namen auch verdienen? Der Ministerialentwurf zum koordinierten Förderwesen ist ein weiteres Beispiel für die Unfähigkeit von Verwaltungseinheiten einen konstruktiven Dialog über Reformen zu führen. Der Ministerialentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zum koordinierten Förderwesen hat nicht nur bei der IG Kultur Österreich für Verstimmungen gesorgt. Zwar postuliert das BMUKK, dass der Kunst- und Kulturbereich aufgrund von Sondergesetzgebungen (Kunstförderungsgesetz, Filmförderungsgesetz) von diesem Vorhaben entbunden ist, es könnten aber gerade jene Gebietskörperschaften, die keine Sondergesetze haben (wie etwa Wien kein Kunstförderungsgesetz aufweist) trotzdem von der sog. 15a Verordnung betroffen sein. Aufgrund der Unklarheit des Förderbegriffes (Doppel-, Mehrfach-, Kofinanzierung) ist es weiterhin schwierig festzustellen, welche Fördermaßnahmen wie von dieser Regelung betroffen sein könnten. Es gibt mittlerweile zahlreiche Stellungnahmen von diversen Gebietskörperschaften, wie Landesregierungen, Gemeinde- und Städtebund und Bundesministerien, etc., die teilweise sehr stark die unkoordinierte Vorgangsweise des BMF kritisieren. Insbesondere der Städtebund verweist in seiner Kritik auf den Kunst- und Kulturbereich und sieht hier die Vorhaben der Verordnung völlig fehlgeleitet.

Gut, es muss nicht verwundern, dass das Fehlen von Anforderungen an Fördergeber_innen von Seiten des BMUKK nicht kritisiert wird. Dafür fordert die IG Kultur Österreich seit Jahren das Einführen von „Good Governance“-Standards, wie etwa

  • aktive Informationspolitik seitens der Kulturverwaltung (Beratung im Vorfeld eines Ansuchens, Informationen über den Bearbeitungsstand, Weitergabe von Entscheidungsgründen);

  • soziale Erreichbarkeit bzw. Nähe der Kulturverwaltung (Hilfsbereitschaft, Kontaktvermittlung zum Beirat);

  • Verfahrenseffizienz (verständliche Formulare, rasche Bearbeitungsdauer, einfache Abwicklungsmodi).


Obwohl Bundesministerin Claudia Schmied mit dem Vorhaben angetreten ist, Kulturpolitik auf Basis von Grundlagenforschung zu betreiben, gestaltet sich das Bild im Bereich von Verwaltung und Transparenz nur marginal als fortschrittlich. Wenn evaluiert wird, dann bleibt die Studie geheim, wie etwa im Fall der Bundestheater, oder sie bleibt aus, wie bei der Evaluierung der Mehrjahresförderung. Studien zu Fairpay in der Kulturarbeit werden nicht durchgeführt, obwohl das Parlament eine solche beschlossen hat. Die Bundesministerin hat sich offensichtlich von den Zielen die soziale Lage auch von Kulturarbeiter_innen zu verbessern, verabschiedet und versucht dieses Problem nun in das Sozialministerium abzuschieben.

Eine Kulturförderung des Bundes kann sich jedenfalls nicht auf die Verwaltung der Bundeseinrichtungen beschränken, denn die kulturelle Nahversorgung muss ebenso auf die Agenda einer zukünftigen Kulturpolitik: Kunst und Kultur müssen auch in Zukunft leistbar sein – für das Publikum wie auch die Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen.

 

WEITER LESEN:

Tasos Zembylas und Meena Lang: Gut sein, besser werden. Kulturförderung als normative und administrative Herausforderung. Studie zur Kulturförderung

Juliane Alton und Stefan Haslinger: Radikale Transparenz für alle! Eine Utopie. In: Kulturrisse 4/2011

ZWISCHENBILANZ KULTURRAT & WEITEREN INTERESSENSGEMEINSCHAFTEN:

3 Jahre IMAG-Prozesse und andere Stellungnahmen

 

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