Fair Pay aktuell: Zum Stand in Bund und Bundesländern

„Historisch“ – so wurde der Abschluss der Fair Pay Strategie bezeichnet. Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund verpflichteten sich, einen größeren Beitrag zu fairer Bezahlung in Kunst und Kultur anzustreben. Wie dieses Ziel in der Förderpraxis umgesetzt wird, sollte individuell – also durch jede Gebietskörperschaft selbst – festgelegt werden. Was ist bisher geschehen, wie sieht die Situation aktuell aus und welche Entwicklung zeichnen sich angesichts enger werdender Budgetspielräume ab? Ein Update zum Stand von „Fair Pay in Kunst und Kultur“.

Fair Pay Kunst Kultur

 

Historisch“ – so wurde der Abschluss der Fair Pay Strategie 2022 der Gebietskörperschaften bezeichnet. Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund verpflichteten sich darin, einen größeren Beitrag zu fairer Bezahlung in Kunst und Kultur zu anzustreben. Wie dieses Ziel in der Förderpraxis umgesetzt wird, sollte individuell – also durch jede Gebietskörperschaft selbst – festgelegt werden. Zweieinhalb Jahr später ziehen wir Zwischenbilanz. Was ist bisher geschehen, wie sieht die Situation in  aktuell aus und welche Entwicklung zeichnen sich angesichts enger werdender Budgetspielräume ab? Ein Update zum Stand von „Fair Pay in Kunst und Kultur“ in Kärnten / Koroška, Oberöstereich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien und Bund (Ergänzung zu Wien folgt). 

 

KÄRNTEN | KOROŠKA


Fair Pay wurde in Kärnten Koroška 2022 als Pilotprojekt für den Bereich der darstellenden Künste begonnen. Dafür wurden erstmals 100.000 Euro in Form von Zweckwidmungen im Rahmen der regulären (Jahres)Förderungen zusätzlich ausbezahlt. Die Mittel dafür wurden seither laut Aussagen der Kulturabteilung jährlich erhöht. Da bis dato nur der Kulturbericht 2022 vorliegt, kann die aktuelle Dotation (noch) nicht nachvollzogen werden.

2024 wurden einige Förderungen (deutlich) angehoben und Fair-Pay-Zweckwidmungen auf alle Sparten ausgeweitet. So soll über die Abrechnungen sichergestellt werden, dass die Fördermittel in Honorare und Gehälter fließen und damit tatsächlich bei den Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen ankommen. Die Vergabe erfolgt über eine Einzelfallbetrachtung. Positiv hervorzuheben ist die Anerkennung von Eigenhonoraren bei Projekten, sowie die Berücksichtigung von Gehältern UND Honoraren, also Angestellten und Selbstständigen, bei der Abrechnung der Zweckwidmungen.

Die Voraussetzung für den Ansatz, Fair Pay im Rahmen der Basisförderung zu berücksichtigen, ist jedoch eine substanzielle Erhöhung der Finanzierung und damit des Kulturbudgets. Die von der Landesregierung für 2025 verordnete Einsparung von 9% ist dabei kontraproduktiv und wirkt dem selbst ernannten Ziel entgegen, „eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsverhältnisse in der freien Szene zu erreichen“ (Zukunft Kärnten, Regierungsprogramm 2023–2028, S. 66). Wenn die Landesregierung Fair Pay ernst nimmt, muss eine Budgeterhöhung anstelle der Kürzung für Kunst und Kultur umgesetzt werden!

Wünschenswert wäre darüber hinaus mehr Transparenz in der Vergabe der Zweckwidmungen, etwa durch klare Richtlinien, und der Offenlegung der Dotation für Fair Pay. Die Weiterentwicklung von Fair Pay soll im Rahmen der aktuell laufenden Kunst- und Kulturstrategie Kärnten Koroška 2030 in einem partizipativen Prozess, voraussichtlich im Frühsommer 2025, bearbeitet werden.

 

OBERÖSTERREICH


Das Land Oberösterreich hat 2024 eine Million Euro für Fair Pay budgetiert, davon werden voraussichtlich etwa 2/3 bis Jahresende ausgegeben werden. Der Rest der Budgetmittel wird auf 2025 übertragen, wie die genaue Fair Pay Regelung nächstes Jahr aussieht, ist derzeit noch offen. 2024 wurde auf bis zu 60% Fair Pay aufgestockt, beantragen konnten alle Kulturvereine. Es haben heuer noch nicht alle Vereine Fair Pay Zuschüsse beantragt, einige sind vom komplizierten Prozess mit dem BMKOES abgeschreckt, wobei hier das Land OÖ eine deutlich praktikablere Lösung gewählt hat. Hier muss im Antrag lediglich der Fair Pay Gap berechnet werden, einmal für die Personalkosten, einmal für die Honorarkosten.

Auf Gemeindeebene gibt es bis jetzt nirgends das Bekenntnis zu oder gar Budgetmittel für Fair Pay. In Linz wird ein neuer Kulturentwicklungsplan erarbeitet, hier gibt es die Chance, Fair Pay zu verankern. Allerdings ist derzeit aufgrund der tristen Situation der Gemeinden die Fahrtrichtung eher das Gegenteil: Alleine heuer waren bereits ein Drittel der Kommune sogenannte Abgangsgemeinden, die in der Regel dann keine Kulturfinanzierungen als Ermessensausgaben zusagen dürfen. Nächstes Jahr droht diese Zahl auf 50%-60% der Gemeinden zu steigen, selbst einige finanzstärkeren Bezirkshauptstädte sind von diesem Zustand bedroht.
 
 

SALZBURG 


Schwierige budgetäre Zeiten im Bundesland Salzburg – an der eingeschlagenen Fair Pay-Strategie wird aber im Land Salzburg nicht gerüttelt! Es gibt ein klares politisches Bekenntnis zur Fortführung des Prozesses der fairen Entlohnung von Kulturarbeit seitens Landesrat Stefan Schnöll (ÖVP), er ist sich zudem der Vorreiterrolle Salzburgs bewusst.  

An Stelle der mit Ende 2024 auslaufenden Zielvereinbarungen tritt für die Jahre 2025 und 2026 ein zweijähriger Fördervertrag, die Fördersummen sind jeweils jene des Jahres 2024 zuzüglich 4 % Valorisierung der Fair Pay Mittel im Jahr 2025; Ziel sind 90 % Fair Pay für die Angestellten im freien Kulturbereich. Neu: Die Fair-Pay-Mittel müssen nicht mehr gesondert beantragt werden, sondern sind Teil der Jahresförderung. Die Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt auf Basis von Stichproben. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen werden bei Ratenvereinbarungen 80 % der Fördersumme als erster Teilbetrag ausbezahlt.  

Ähnlich positiv die Entwicklung beim Kulturbudget der Stadt Salzburg: Fair Pay I (Angestellte in den Kulturbetrieben) wird hier weitergeführt, parallel zum Land mit einer Valorisierung der Beiträge um 4 % – insgesamt ist eine Summe von rund 1.040.000 Euro dafür budgetiert. In der Stadt Salzburg sind zudem erstmalig Finanzmittel von 250.000 Eurofür Fair Pay II (Künstler*innen, Kulturvermittler*innen, …) reserviert.

 

STEIERMARK 


In der Steiermark wurde Anfang 2022 parallel zum Prozess der Kulturstrategie 2030 eine Arbeitsgruppe Fair Pay ausgerufen, in der Vertreter*innen des Landes, der Stadt Graz* und der Interessenvertretungen ein gemeinsames Vorgehen erarbeiten sollten. Vor diesem Hintergrund wurde im Frühjahr 2023 eine Erhebung zur Ermittlung des aktuellen Fair-Pay-Gaps durchgeführt, um daraus den spezifischen Budgetbedarf abzuleiten und der Politik eine Entscheidungsgrundlage für weitere politische Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. 

Nach langem hin und her konnten im Jahr 2024 Fördernehmer*innen erstmals sowohl beim Land Steiermark als auch bei der Stadt Graz um einen Fair-Pay-Zuschuss für Personal- und Honorarkosten für bereits geförderte Projekte ansuchen. Ob dieses gemeinsames Vorgehen im Jahr 2025 weiter stattfindet ist noch unklar. Trotz der angespannten finanziellen Lage der Stadt Graz hat die Stadtregierung je 500.000 Euro für die Fair-Pay Zuschüsse im Doppelbudget 2025-26 verankert. 

Die Regierungsbildung nach den Landtagswahlen wird darüber entscheiden, ob und wie es weitergeht. Von der FPÖ Steiermark heißt es "Nein zum 'Fair Pay'". Glauben wir dem Wahlprogramm der ÖVP, soll die bestehende gemeinsame Vorgehensweise fortgeführt werden. Viel ambitionierter sieht es die SPÖ: Fair Pay als Voraussetzung für die Förderung. Doch letztere beide Varianten stehen und fallen mit dem entsprechenden Budget. Die Erfahrung aus der 2024 hat klar gezeigt, dass die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel (jeweils 600.000 Euro vom Land und der Stadt) viel zu wenig sind, um langfristig spürbare Auswirkungen zu erreichen.

*Die steirische Landesregierung hat ihr Bekenntnis „zu den durch die Interessenvertretungen vorgeschlagenen Richt- und Mindestgagenmodellen wie Fair Pay“ im Regierungsprogramm Agenda Weiß-Grün (2020) festgelegt. Mehr dazu
Auch die Koalition der Stadt Graz hat in ihrem Arbeitsprogramm Gemeinsam für Graz 2021-2026 die Schritte zu Fair Pay im Kulturbereich verankert. Mehr dazu

 

TIROL


Das Land Tirol hat für 2024 eine Million Euro für Fair Pay reserviert – sowohl für angestelltes Personal als auch für Künstler*innen und Selbstständige. Es gibt kein transparentes Prozedere dazu, deshalb ist nicht nachvollziehbar, wie viel tatsächlich für Fair Pay ausgegeben wurde und für welche Bereiche. Für 2025 hat das Land eine 10%-ige Kürzung aller Förderungen beschlossen. Davon ist zumindest teilweise auch die aus den Ermessensausgaben finanzierte Kultur betroffen. Dies liegt zum Teil daran, dass in Tirol ein großer Teil der Ermessensausgaben noch aus des Landesabgabe stammt, die zusammen mit der ORF Haushaltsabgabe eingehoben wird. Dieser Teil ist nicht von der Kürzung betroffen. Für Fair Pay werden 2025 aber keine gesonderten Mittel mehr zur Verfügung gestellt. 

Die Stadt Innsbruck hat 2024 230.000 Euro für Fair Pay reserviert. Auch hier ist nicht genau nachvollziehbar, wie das Geld vergeben wurde. Für 2025 gibt es noch keine Informationen, aber auch Innsbruck hat einen Sparkurs angekündigt. Im Zukunftsvertrag der neuen Stadtregierung bekennt sich die Stadt zu: mehr Dreijahresverträgen und deren Indexierung, sowie zum Fair-Pay-Konzept im Kulturbereich. Ob das auch so umgesetzt wird, ist derzeit nicht einschätzbar.

 

VORARLBERG


Im Frühjahr 2022 erhielt die Landesregierung vom Vorarlberger Landtag den Auftrag, den Fair Pay-Gap zu analysieren, dem Thema „Fairness“ bei einer Kulturenquete Diskussionsraum zu geben und in Abstimmung mit den Gebietskörperschaften Fair Pay im Kunst- und Kulturbereich zu implementieren. Die Landesregierung folgte dem Auftrag, allerdings konzentrierte sich die Kulturabteilung inhaltlich auf die Arbeitsrealitäten von Künstler*innen (siehe Studie 2023 zur „Lebens- und Einkommensverhältnissen Kunstschaffender in Vorarlberg“) sowie Einrichtungen des Landes und landesnahen Einrichtungen (siehe Vorarlberger Kulturstrategie). Die Situation von Kulturarbeiter:innen und unabhängigen Kulturveranstalter:innen wurden nicht öffentlich behandelt. In der geplanten schrittweisen Schließung des Fair-Pay-Gaps kommen sie jedenfalls zuletzt: Zuerst Einrichtungen des Landes, dann landesnahe Einrichtungen, dann weitere Kulturvereine nach Maßgabe der noch verfügbaren budgetären Mittel (siehe Detailanalyse Fair Pay in Vorarlberg). Im Update der Kulturstrategie heißt es dazu wortwörtlich: „Anstelle einer pauschalen Fair-Pay-Erhebung aller Kulturinitiativen sondiert man mit vielen Vereinen und Organisationen maßgeschneiderte Lösungen."

Für die freie Szene stellte das Land Vorarlberg seit 2022 kumuliert rund eine Million Euro an zusätzlichen Mitteln für selbstständige Künstler*innen, Vereine oder andere unabhängige Kulturanbieter*innen in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Kulturveranstalter zur Verfügung. Die Angabe von Fair Pay erfolgt im Rahmen der Förderansuchen – ein Formular gibt es in Vorarlberg nicht. Entsprechend wird bei Förderzusagen bis auf wenige Ausnahmen weder bei Projektbeiträgen noch bei Jahresförderungen eine Zweckwidmung ausgesprochen. Die Verantwortung für eine entsprechende Verwendung zugunsten verbesserter Bezahlstrukturen liegt bei den Förderempfänger*innen. Ergänzend dazu realisiert das Land seit 2022 zugunsten von mehr Planungssicherheit erstmals in allen Sparten Mehrjahresvereinbarungen, die eine schrittweise Erhöhung der Förderbeiträge vorsehen. 

Wie im nächsten Budgetjahr landesseitig mit Fair Pay umgegangen wird, ist angesichts der neuen schwarz-blauen Landesregierung, einem Arbeitsprogramm bis 2029 mit leicht interpretierbarem Sparkurs und fehlenden Budgetzahlen für 2025 noch nicht absehbar.

 

WIEN


Faire Bezahlung und Fair-Pay-Prozess in Wien
Die Stadt Wien empfiehlt seit 2024 bei allen Förderschienen im Rahmen der regulären Einreichung nach Fair Pay zu kalkulieren. Dieser Hinweis erfolgt im Rahmen des sogenannten Code of Ethics
Darin heißt es:
„Fairness und Respekt spiegeln sich auch in der angemessenen Entlohnung von Kulturarbeit. Die Kulturabteilung bekennt sich zu den Grundsätzen von Fair Pay und rät allen Antragsteller*innen, diese in ihrer Arbeit umzusetzen. Ansuchen, die diesen Aspekt nicht mitbedenken, laufen Gefahr, von Fördermaßnahmen ausgeschlossen zu werden. Es wird empfohlen, sich an die   ereitgestellten Lohnempfehlungen zu halten.“
Für die Berechnung von Fair Pay für das Referat Kulturinititaven wird ein Infolink zu Gehaltsschema und Honorarspiegel für Kulturarbeit der IG Kultur Österreich bereitgestellt.
Eine transparente Information auf welcher Basis Erhöhungen – auch in Bezug auf Fair Pay – erfolgen oder nicht erfolgen ist nicht verfügbar.
2023 wurde eine Evaluierung der Fair Pay Maßnahmen vorgenommen, diese nimmt jedoch ausschließlich selbständig Künstler:innen in den Blick, das Feld der Kulturarbeit wurde dabei jedoch nicht abgedeckt.

Als konkrete Fair Pay Maßnahmen werden die Aufstockung der Förderbudgets, Infrastrukturprojekte, die Etablierung von Arbeitsstipendien sowie die Einrichtung neuer Fachbeiräte angeführt.
Auch in der Kulturstrategie der Stadt Wien fehlt in Bezug auf Fair Pay die Perspektive der Kulturarbeiter:innen und Kulturvereine. Ziel ist bis 2030 Rahmenbedingungen für eine faire Bezahlung von Künstler:innen zu schaffen. Eine Evaluierung zur Höhe des Budgetbedarfs zur Schließung des bestehenden Fair Pay Gaps liegt bislang nicht vor und ist aktuell politisch auch nicht intendiert.

„Fair Pay“ ist leider mittlerweile zu einem Schlagwort geworden, das von verschiedenen Seiten sehr unterschiedlich definiert, interpretiert und gelebt wird. Ein Prozess zur fairer Bezahlung ist nur dann erfolgreich, wenn die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen bzw. zur Verfügung gestellt werden, um alle Beteiligten fair bezahlen zu können. Die Verwendung des Begriffs „Fair Pay“ ist daher von fairer Bezahlung an sich zu differenzieren. Ziel muss es sein, faire Bezahlung für alle Tätigkeiten der Kulturarbeit zu ermöglichen sowohl für Angestellte wie auch für selbständige Kulturarbeiter*innen und Künstlerinnen. Dazu müssen unter anderem der Budget-Bedarf erhoben und das Budget erhöht werden.

 

... UND IM BUND 


Fair Pay ist breiten Teilen der Kunst- und Kulturtätigen heute ein Begriff. Zu verdanken ist dies unter anderem der letzte Bundesregierung. Diese wagte es als erste, die damals seit über zehn Jahren von der IG Kultur Österreich einbrachte Forderung nach Fair Pay, erstmals in ein Regierungsprogramm als – wenn auch sehr vage formulierte – Zielsetzung aufzunehmen; und damit noch vor der COVID-Pandemie als Thema zu setzten.

Marksteine seit damals beinhalten: die in ihrer Aussagekraft fragwürde Erhebung des Fair-Pay-Gap 2021, die Verabschiedung der gemeinsamen Fair Pay Strategie der Gebietskörperschaften 2022, die erstmalige Vergabe zweckgewidmeter Zuschüsse zur anteiligen Schließung der Lücke zwischen fairer und realer Bezahlung auf Basis eines einzubringenden Datenerhebungsblatt im Rahmen Pilotphase für 2022 (dotiert mit 6,5 Millionen Euro) und deren Fortführung 2023  (Dotierung 9 Millionen Euro) und 2024  (Dotierung 10 Millionen Euro).

In Summe wurden laut Angaben des BMKÖS seit 2022 über 25 Millionen Euro für Fair Pay Zuschüsse bereitgestellt. Erhalten haben diese Mittel u.a. im Jahr 2022 738 Förderwerbe und 2023 882 Förderwerbende als anteiligen Fair-Pay-Zuschuss (Daten für 2024 noch ausständig). Aktuell, also für Vorhaben 2025, können keine Fair-Pay-Zuschüsse mehr beantragt werden. Bei Förderanträgen ist lediglich zu beschreiben, ob und wie Fair Pay berücksichtigt wird. Nachvollziehbare Auswirkungen auf die Bemessung der Förderhöhe hat dies keine. Zum Einen liegt dies an der unklaren Budgetsituation ab 2025, zum Anderen – so einer Anfragebeantwortung durch Kulturminister Kogler zu entnehmen – hat „der Bund … seinen Anteil zur Schließung des Fair-Pay-Gaps weitestgehend erfüllt“. Nun liege es an den Ländern und Gemeinden, ihren Anteil zur Fair Pay zu leisten.

Angesichts der angespannten Budgetsituation und drohenden Kürzungen steht zu befürchten, dass sämtliche Bemühungen und Zwischenerfolge zur Erreichung eines fairen Gehalts- und Lohnniveaus – in der Praxis eher Minimalstandards – in geförderten Kunst- und Kulturaktivitäten zunichte gemacht werden. Was bleibt ist die „Berücksichtigung von Maßnahmen im Bereich Fair Pay“, als eines von vielen Kriterien bei Beurteilung der Förderungswürdigkeit, das berücksichtigt werden kann. Was bleibt ist ebenso das gestiegene Bewusstsein und die Erwartungshaltung, das (Minimal-)Standards der Entlohnung auch im Kunst- und Kulturfeld möglich sein könnten. Die jedoch auch weiterhin mangels entsprechender Budgets nicht erfüllt werden können.

Was fehlt, ist eine aussagekräftige Evaluierung der bisherigen Fair Pay Maßnahmen des Bundes, die über die schiere Anzahl der Förderwerbenden hinausreicht (diese Zahl sagt nichts darüber aus, wie viele Personen in diesen Projekten wie von den Fair Pay Zuschüssen profitiert haben und wie sich Arbeitspraxen dadurch qualitativ verändert haben). Was ebenso fehlt, ist ein kontinuierliches Monitoring, etwa verpflichtende öffentliche Berichte der Beiräte über die Entwicklung von Fördereinreichungen im Hinblick auf die Berücksichtigung von Fair Pay sowie die korrespondierenden Förderempfehlungen und -entscheide. Beides – sowohl Evaluierung als auch Monitoring – sind wohl gemerkt Bestandteil der vom Bund selbst initiierten Fair Pay Strategie. Schließlich fehlt eine Verpflichtung, Fair Pay nicht als Option sondern als Standard rechtsverbindlich zu verankern und die Kulturpolitik, Förderbudgets und -praxis entsprechend neu aufzustellen. Letztlich geht darum die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, bei der die Grundversorgung der Menschen mit flächendeckenden, qualitativ hochwertigen, vielfältigen und leistbaren Kunst- und Kulturangeboten und die Entlohnung jener, die diese leisten, nicht eine Frage des Ermessens sondern eine Selbstverständlichkeit ist.

Ohne diese Maßnahmen droht Fair Pay als ein einmaliger Effekt der Fördererhöhung zu verpuffen. 

 

Weiterführende Infos

Fair Pay Strategie 2022 der Gebietskörperschaften 

Fair Pay Tools im Überblick, Kulturrat Österreich​​​​​​​

Fair Pay Reader 2024 - Gesammelte Empfehlungen für einzelne Kunstsparten
(Kulturrat Österreich)

 

KONTAKT
…  weiterführende Information und Beratung bieten die Interessensvertretungen der freien Kulturarbeit auf Länderebene:

IG KiKK – Interessensgemeinschaft der Kulturinitiativen in Kärnten
https://kaernten.igkultur.at

KUPF OÖ
https://kupf.at

Dachverband Salzburger Kulturstätten
https://www.kultur.or.at

IG Kultur Steiermark 
https://steiermark.igkultur.at

TKI – Tiroler Kulturinitiativen
https://www.tki.at

IG Kultur Vorarlberg
https://vorarlberg.igkultur.at

IG Kultur Wien
https://igkulturwien.net
 

 

 


 

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