EU-Wahl 2024: Die Spitzenkandidat*innen zur Zukunft der EU-Kulturpolitik

Was sind kulturpolitische Prioritäten? Wie die soziale und ökonomische Lage von Kulturarbeiter*innen und Künstler*innen im Rahmen der EU verbessern? Welchen Stellenwert soll Kunst und Kultur im EU-Budget einnehmen? Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) haben wir die Spitzenkandidat*innen der EU-Wahl zu ihren Positionen detailliert befragt. Hier zu ihren Antworten. 

Im Vorfeld der EU-Wahlen 2024 haben wir im Rahmen der ARGE Kulturelle Vielfalt[1] den Spitzenkandidat*innen von ÖVP, SPÖ,  GRÜNEN, NEOS und FPÖ einen Fragenkatalog zu ihren kulturpolitischen Positionen übermittelt. Antworten gab es von SPÖ, GRÜNEN und NEOS – seitens ÖVP und FPÖ gab es trotz mehrfacher Nachfrage keine Rückmeldungen. 

Folgend findet ihr die Antworten im Wortlaut, sortiert nach den Wahlergebnissen der letzten EU-Wahl 2019 in Österreich.

 

PRIORITÄTEN & BUDGET

Was sind Ihre kulturpolitischen Prioritäten für die kommende Legislaturperiode?
   
SPÖ, 
Andreas Schieder

Creative Europe: Dank der Hartnäckigkeit des Europäischen Parlaments, insbesondere des Ausschusses für Kultur und Bildung (CULT), konnte das Programmbudget für den Zeitraum 2021-2027 deutlich erhöht werden und von Kommission und Rat vorgeschlagenen Kürzungen abgewendet werden. Dennoch ist das Budget des einzigen direkten EU-Kulturförderprogrammes mit rund EUR 2,5 Mrd nicht ausreichend, um den von multiples Krisen (Covid-Folgewirkungen, Teuerung etc.) getroffenen Kultur- und Kreativsektor ausreichend zu fördernd. In den Verhandlungen für die nächste Förderperiode ab 2027 werden wir darauf drängen, dass das Programmbudget von Creative Europe mindestens verdoppelt wird.

Regionalpolitik und Kulturpolitik verbinden, Kulturhauptstädte stärken: Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können gemäß den Förderrichtlinien auch für Investitionen in Kulturstätten und das kulturelle Erbe verwendet werden. Bedauerlicherweise geschieht dies von den zahlreichen Mitgliedstaaten (wie aus Österreich), die über die Vergabe von EU-Regionalförderungen entscheiden, kaum. Dies wurde sogar vom Europäischen Rechnungshof in seinem Jahresbericht beanstandet. Auch die Dotierung des Melina-Mercouri-Preises, den alle Kulturhauptstädte Europas verliehen bekommen, liegt seit fast zwei Jahrzehnten(!) bei EUR 1,5 Mio. Dabei sind die Kulturhauptstädte ein Katalysator, ein Stadt- und Regionalentwicklungsprozess durch Kultur. Wir werden uns daher dafür einsetzen, die Bedeutung des Kultur- und Kreativsektor, des Kulturerbes und von Kulturstätten für die Entwicklung von Regionen durch mehr Initiativen und Programme der EU entsprechen anerkannt wird. Kultur- und Kreativsektor als Motor für Beschäftigung und Wachstum: Der Kultur- und Kreativsektor ist mit rund 15 Millionen Beschäftigten ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor in Europa und macht 4,2 % der Gesamtwirtschaftsleistung innerhalb der EU aus. Viele Kulturschaffende arbeiten aber in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Das Europäische Parlament hat im November 2023 einen Bericht für bessere Arbeitsbedingungen für Künstler:innen und Kulturschaffende verabschiedet und die Kommission aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der Mindeststandards hinsichtlich arbeitsrechtlichem Schutz und Einkommen für die Beschäftigten garantiert. Dies muss in der kommenden Periode umgesetzt werden:

  • Europäisches und nationalen Arbeits- und Sozialrecht muss vollumfänglich zur Anwendung kommen
  • Regelungen für grenzüberschreitende Mobilität/Beschäftigung
  • Kollektivverhandlungen
  • Schutz vor Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz
 

Ich sehe Handlungsbedarf vor allem in drei Bereichen:

  • Freiheit der Kunst und Pressefreiheit: In Ländern wie Ungarn kann man beobachten, welche Entwicklung europäische Staaten unter rechtsgerichteten Regierungen nehmen können: Die Freiheit der Kunst und die Pressefreiheit geraten in Gefahr. Hier wurde mit dem EU-Medienfreiheitsgesetz ein wichtiger Schritt geschafft. Wir werden konsequent weiter wachsam sein und vor allem auch den Kulturbereich im Auge behalten.
  • Soziale Absicherung von Kreativen: Die soziale Lage von Künstler:innen und von in der Kreativbranche Tätigen ist nach wie vor oftmals prekär. Durch die verabschiedeten kartellrechtlichen Leitlinien zu Tarifverträgen von Solo-Selbstständigen wurde hier ein Fortschritt erreicht, sie können sich nun abstimmen und unter gewissen Voraussetzungen in kollektive Verhandlungen zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen treten. Insgesamt brauchen wir ein stärkeres Engagement der EU in sozialen Fragen.
  • Digitalisierung, KI und Soziale Medien: Im Zeitalter der Digitalisierung, von KI und Sozialen Medien muss Kulturpolitik neu gedacht werden, da sich viele neue Herausforderungen stellen. Ein Beispiel ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken zum Training von KIs. Hier müssen wir über neue Vergütungsmöglichkeiten für Kreative nachdenken, um die kulturelle Vielfalt zu sichern.
     
die GRÜNEN,
Lena Schilling
Kunst und Kultur ist für alle da und kommt auch von allen gesellschaftlichen Gruppen. Deswegen ist es nur logisch die Teilhabe und Diversität im Kulturbereich zu stärken. Auch FairPay ist ein sehr wichtiges Thema. Wir wollen die faire Bezahlung und soziale Absicherung von allen Menschen in der Kunst und Kultur weiter vorantreiben. Darüber hinaus wollen wir eine Kunst- und Kulturbranche, die auch in der Lage ist, auf aktuelle Veränderungen und Herausforderungen rasch zu reagieren. Da sprechen wir etwa von enormen Potenziale wie der Digitalisierung oder auch der Künstlichen Intelligenz. Gleichzeitig müssen wir natürlich auch dafür Sorge tragen, dass wir uns gegen die potentiellen Bedrohungen absichern, die damit einhergehen.
 
NEOS
Helmut Brandstätter
  • Kulturförderungen transparenter, effektiver und professioneller vergeben. Doppelgleisigkeiten Bund/Länder werden abgeschafft.
  • Valorisierung der Basisabgeltungen der Bundesmuseen & -theater.
  • Mehrjährige Förderungen in der Freien Szene, damit dort die Planungssicherheit erhöht wird.

 

Wie soll Kunst und Kultur im EU-Budget abgebildet sein?

Wie soll der wesentliche Beitrag von Kunst und Kultur zum europäischen Zusammenhalt sowie der nachhaltigen Weiterentwicklung der EU im Budget abgebildet sein? Aktuell stellt das Creative Europe Programm 0,12% des gesamten EU-Budgets dar. Wie werden Sie in der kommenden Periode die Zukunft des Programms stärken?
 

SPÖ, 
Andreas Schieder
Wir befürworten eine Stärkung der europäischen Kultur- und Medienlandschaft und höhere Investitionen in diese. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass zur Verfügung gestellte Mittel die kulturelle Vielfalt sichern und nicht nur einigen wenigen zugutekommen.
 
die GRÜNEN,
Lena Schilling
Die Kunst und Kultur in ihrer Vielfalt und Ausprägung ist ein lebendiger Ausdruck dessen, was die Europäische Union ausmacht: Freiheit, Kreativität, Demokratie und Menschenrechte. Sowohl auf europäischer als auch auf österreichischer Ebene kämpfen die Grünen daher seit vielen Jahren für eine starke Erhöhung der Kulturbudgets. In Österreich ist das auch in beeindruckendem Ausmaß gelungen, was die Rekordbudgets der letzten Jahre belegen.
 
NEOS
Helmut Brandstätter

Die Bedeutung von Kunst und Kultur für den europäischen Zusammenhalt und die nachhaltige Weiterentwicklung der EU ist unbestritten. Um die Zukunft des Creative Europe Programms zu stärken und seine Rolle zu betonen, sollten mehrere Maßnahmen in Betracht gezogen werden:

  1. Erhöhung des Budgets:
    • Signifikante Budgeterhöhung: Das aktuelle Budget von 0,12% des gesamten EU-Budgets ist im Verhältnis zur Bedeutung von Kunst und Kultur unzureichend. Eine Erhöhung auf mindestens 0,3% des EU-Budgets wäre ein realistischer erster Schritt, um die Programme nachhaltig zu fördern und ihre Reichweite zu erweitern.
    • Langfristige Finanzierungszusagen: Um Planungssicherheit zu gewährleisten, sollten mehrjährige Finanzierungszusagen gemacht werden, die über die übliche siebenjährige Haushaltsperiode hinausgehen.
       
  2. Förderung grenzüberschreitender Projekte:
    • Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit: Projekte, die die kulturelle Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Mitgliedstaaten fördern, sollten priorisiert werden. Dazu gehören gemeinsame kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen und Aufführungen sowie der Austausch von Künstlern und Kulturschaffende.
    • Integration von Kultur in andere EU-Programme: Kultur sollte nicht isoliert betrachtet werden. Es sollte eine stärkere Integration von kulturellen Projekten in andere EU-Programme, wie etwa in den Bereichen Bildung, Forschung und Regionalentwicklung, geben.
       
  3. Förderung der Digitalisierung im Kulturbereich:
    • Digitale Innovation und Zugang: Die Digitalisierung kann helfen, kulturelle Inhalte zugänglicher zu machen. Projekte, die die digitale Verbreitung und Zugänglichkeit von Kunst und Kultur fördern, sollten stärker unterstützt werden.
    • Technologische Ausstattung: Unterstützung für kulturelle Einrichtungen und Künstler bei der Anschaffung moderner technologischer Ausstattung und der Ausbildung im Umgang mit neuen Technologien.

 
Wie werden Sie sicherstellen, dass die Stimmen aus Kunst und Kultur im EU-Parlament gehört werden?

Wie werden Sie sicherstellen, dass die Stimmen der Urheber*innen, Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen, die sich für den Schutz und die Förderung einer Vielfalt kultureller Ausdrucksformen einsetzen, im EU-Parlament und in kulturpolitischen Entscheidungsprozessen der EU gehört werden?
 

SPÖ, 
Andreas Schieder
Als Sozialdemokratie stehen wir für einen Dialog mit der Zivilgesellschaft, Betroffenen und Expert:innen, mit denen wir uns auch regelmäßig austauschen. Nur durch einen regelmäßigen Austausch können wir unserer Verantwortung als Mandatare im Europäischen Parlament gerecht werden. Als Mitglied des Kulturausschusses war Hannes Heide in permanentem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kultur- und Kreativsektor, hat viele Konferenzen besucht. Das waren mehr als 200 Termine in der Periode 2019-2024 und reichte von Besuchen in Theatern, Diskussionen mit Musikschaffenden, Filmemachern, Betreiber von Museen und Veranstaltungsstätten, Autoren bis zu Organisationen die Minderheiten und Volksgruppen vertreten. Als Aufsichtsratsvorsitzender der Kulturhauptstadt Bad Ischl Salzkammergut 2024, ehemaliger Präsident des Leharfestivals Bad Ischl oder ehemaliger Miteigentümer eines (Film-)theaters (um nur einige Stationen in der Kulturbranche zu nennen) ist Hannes Heide seit Jahrzehnten mit dem Kultur- und Kreativsektor verbunden und kennt viele Erfordernisse der Kulturpolitik aus eigener (beruflicher) Erfahrung.
 
die GRÜNEN,
Lena Schilling
Die Grünen stehen in intensivem Austausch mit Künstler:innen und Kulturtätigen, um deren Interessen sowohl auf europäischer als auch auf nationalstaatlicher Ebene bestmöglich zu vertreten. Unser Kunst- und Kulturbegriff stützt sich dabei immer auf Vielfalt, Inklusion und Teilhabe, das wird auch in Zukunft so sein.
 
NEOS
Helmut Brandstätter

Um sicherzustellen, dass die Stimmen der Urheber:innen, Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen im EU-Parlament und in kulturpolitischen Entscheidungsprozessen der EU gehört werden, werde ich folgende Maßnahmen unterstützen:

  1. Förderung direkter Dialogplattformen: Organisieren von regelmäßigen Konsultationen, Workshops und öffentlichen Anhörungen, bei denen Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen ihre Anliegen und Vorschläge direkt einbringen können.
  2. Unterstützung und Stärkung von Netzwerken und Verbänden: Förderung und finanzielle Unterstützung von kulturellen Netzwerken und Verbänden, die die Interessen der Kulturschaffenden vertreten und deren Stimme in politischen Prozessen verstärken.
  3. Einführung eines Kulturvertreter:innen-Programms: Schaffung von Programmen, die Künstler:innen und Kulturarbeiter:innen die Möglichkeit geben, als Vertreter:innen in politische Gremien entsandt zu werden, um dort aktiv mitzuwirken

 

ARBEITSBEDINGUNGEN

Der Entwurf einer Gesetzesinitiative zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen von Künstler*innen, Kreativen und Kulturarbeiter*innen zielte auf die Verbesserung der oftmals prekären sozialen und ökonomischen Lage im Kunst- und Kultursektor. Die EU-Kommission sprach sich gegen einen neuen Gesetzesrahmen aus, und setzt auf Austausch und anderweitige Maßnahmen, unter anderem wird sie die 2018er-Agenda mit Blick auf Arbeitsbedingungen von Kunst- und Kulturakteur*innen prüfen.

Welche konkreten Vorhaben zur Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lage von Künstler*innen, Kreativen und Kulturarbeiter*innen planen Sie umzusetzen?
   
SPÖ, 
Andreas Schieder

Wenn es nicht gelingt, auch im digitalen Raum Vergütungsmodelle zu etablieren, ist die kulturelle Vielfalt in Europa ernsthaft in Gefahr. Darüber hinaus setzen wir uns auch auf europäischer Ebene für Fair Pay und Mindesthonorare, gute Arbeitsbedingungen und faire Verträge ein. Fördersysteme müssen ebenfalls auf eine angemessene Entlohnung von Kreativen abstellen.
 

die GRÜNEN,
Lena Schilling
Die Schaffung von Fair Pay in Kunst und Kultur ist eines der vordringlichsten Themen, auch um die soziale Absicherung von Künstler:innen, Kreativen und Kulturarbeiter:innen zu verbessern. Höhere Gehälter und Honorare führen auch zu höheren Leistungen aus den Systemen der sozialen Sicherheit. Einerseits gilt es daher die Anstrengungen zur Schaffung von Fair Pay fortzusetzen, andererseits gilt es in Hinblick auf KI-Nutzungen Ergänzungen im Urheberrecht zu schaffen (siehe unten). Der österreichische Künstler-Sozialversicherungsfonds ist ein gut funktionierendes Instrument zur Stärkung der sozialen Absicherung von selbständigen Künstler:innen, das weiter ausgebaut werden sollte.
 
NEOS
Helmut Brandstätter
  • Faire Vergütung: Entwicklung transparenter und fairer Vergütungssysteme für die Nutzung kreativer Werke, insbesondere im digitalen Bereich.
  • Soziale Absicherung: Verbesserung der sozialen Absicherung durch flexible Renten- und Krankenversicherungssysteme, die den spezifischen Bedürfnissen von Künstler:innen und Kreativen gerecht werden.
  • Förderprogramme: Bereitstellung gezielter Förderprogramme und Zuschüsse für Projekte, Innovationen und die Weiterbildung im Kreativsektor.
     

 

Wie werden Sie sich für die faire Bezahlung von Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen innerhalb der EU-geförderten Projekt einsetzen?

 

SPÖ, 
Andreas Schieder
Hier ist es wichtig, dass bei der Vergabe von Förderungen realistische Budgetzahlen inklusive angemessener Personalkosten vorliegen. Die Einhaltung von sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen muss Fördervoraussetzung sein.
 
die GRÜNEN,
Lena Schilling
Die Schaffung von Fair Pay in Kunst und Kultur ist eines der vordringlichsten Themen, auch um die soziale Absicherung von Künstler:innen, Kreativen und Kulturarbeiter:innen zu verbessern. Hier ist schon viel gelungen. Höhere Gehälter und Honorare führen auch zu höheren Leistungen aus den Systemen der sozialen Sicherheit. Einerseits gilt es daher die Anstrengungen zur Schaffung von Fair Pay fortzusetzen, andererseits gilt es in Hinblick auf KI-Nutzungen Ergänzungen im Urheberrecht zu schaffen (siehe oben). Der österreichische Künstler-Sozialversicherungsfonds ist ein gut funktionierendes Instrument zur Stärkung der sozialen Absicherung von selbständigen Künstler:innen, das weiter ausgebaut werden sollte.
 
NEOS
Helmut Brandstätter

Indem wir darauf achten, dass Projekte nur dann gefördert werden, wenn sie den Fair-Pay Empfehlungen entsprechen und die Kulturschaffenden fair bezahlt werden.
 

Welche Schritte planen Sie zu setzen, um eine diversitätsorientierte und diskriminierungskritische Stärkung von Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen voranzutreiben?

 

SPÖ, 
Andreas Schieder
Diversität ist ein ganz wesentlicher Bestandteil von kultureller Vielfalt. Hier gilt es wieder beim Fördersystem anzusetzen, aber auch bei Besetzungen beispielsweise von Gremien oder Jurys. Kulturinstitutionen müssen die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegeln und das gilt es auch öffentlich zu unterstützen. Generell wollen wir die Teilhabe aller Bevölkerungsschichten am Kulturleben forcieren, hier sind Fördergeber, aber auch die Kulturinstitutionen selbst gefragt, verstärkt Initiativen zu setzen. Mit über 1 Mio Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern hat es auch die Europäische Bürgerinitiative „Minority Safepack“ geschafft, das Thema Minderheiten und Minderheitensprachen ins Europäische Parlament zu bringen. Hannes Heide hat als Verhandler für die sozialdemokratische Parlamentsfraktion (S&D) maßgeblich an einer Resolution zum Minority Safepack mitgearbeitet, welche die Bewahrung des kulturellen Erbes von Minderheiten und Minderheitensprachen in den Mitgliedstaaten durch die Europäische Union fördern soll.
 
die GRÜNEN,
Lena Schilling
Bei der Förderabwicklung ist es wichtig, dass die Beiräte und Jurys, die über Anträge entscheiden, die Vielfalt der Gesellschaft abbilden. Deswegen wurde die Geschäftsordnung für Beiräte und Jurys überarbeitet: Neben der schon bisher vorgesehen paritätischen Besetzung in Hinblick auf Geschlecht, berufliche Vielfalt und regionale Streuung ist jetzt auch die Berücksichtigung aller gesellschaftlicher Gruppen explizit verankert. Darüber hinaus sollen auch Anlaufstellen und Beratungsangebote konsolidiert und ausgebaut werden, die fördervertraglichen Grundlagen überarbeitet werden (etwa wie im Filmbereich mit dem „Code of Ethics“ als Vertragsbestandteil) und Selbstbindungsinstrumente attraktiver gemacht werden (zB weitere Implementierung des „Fairness Codex“).
 
NEOS
Helmut Brandstätter
  1. Stärkung des grenzüberschreitenden Austausches und erleichterte Visabestimmungen für Kulturschaffende.
  2. Antidiskriminierungsgesetze: Durchsetzung und Stärkung von Antidiskriminierungsgesetzen im Kulturbereich.
  3. Bildung und Sensibilisierung: Förderung von Bildungs- und Sensibilisierungsinitiativen zur Vielfalt und Inklusion.
  4. Netzwerke und Plattformen: Unterstützung von Netzwerken und Plattformen, die sich für Diversität und Inklusion in der Kunst- und Kulturbranche einsetzen.

 

DIGITALES UMFELD

Mit dem KI-Act gibt es ein verbindliches Gesetz zur Künstlichen Intelligenz - ein erster positiver Schritt zum Schutz Vielfalt kultureller Ausdrucksformen im Kontext von KI, u.a. mit Blick auf die Kennzeichnungspflicht künstlich-generierter Inhalte. Dennoch liegen in der Umsetzung, aber auch im Text selbst, einige Herausforderungen für künstlerische und kulturelle Arbeit. Die Regelung der freien Nutzung, „Text und Data-Mining“ des Copyright Acts, welche für die Forschung und Wissenschaft gedacht ist, ist gemäß EU-Kommission auch auf generative KI anwendbar. Das Opting-Out Modell ist für Künstler*innen und Produzierende nicht praktikabel. Wir bekommen uns auch zu den Zielen der Urheberrechtsrichtlinie, da eine faire Vergütung für Schöpfer von Werken essentiell ist, um die soziale Absicherung zu gewährleisten.

Was versprechen Sie zu tun, um die Rechte der Urheber*innen und Kulturbranche allgemein zu schützen und zu stärken im Kontext von generativer KI?
   
SPÖ, 
Andreas Schieder

Wir setzen uns sehr für eine angemessene Vergütung für Kreative im Kontext von KI ein und haben erst kürzlich einen Antrag im Nationalrat dazu eingebracht (https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/4045/imfname_1628143.pdf).
 

die GRÜNEN,
Lena Schilling

Wir haben bestehende Regeln des Urheberrechts, sowohl in Europa als auch in Österreich. Aber klar: Wir müssen auch darüber Instrumente schaffen, die faire Vergütung für die Kulturschaffenden garantieren und für den Schutz des geistigen Eigentums sorgen. In Betracht kommen dabei zum Beispiel Vergütungsansprüche, die an einer Nutzung von urheberrechtlich geschützten Daten zu Trainingszwecken und bei der Entwicklung von KI-Anwendungen ansetzen. Darüber hinaus ist eine effektive Umsetzung des KI-Gesetzes sicherzustellen, damit insbesondere die Regelungen zur Schaffung von Transparenz und zur Einhaltung des Urheberrechts Wirksamkeit entfalten.

Fair Pay in Kunst und Kultur ist auch in diesem Zusammenhang ein zentrales kulturpolitisches Handlungsfeld, bei dem auf nationaler Ebene durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Öffentlichen Dienst und Sport im Zusammenwirken mit den Gebietskörperschaften in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte erzielt wurden ( etwa die gemeinsame Fair Pay-Strategie aller Gebietskörperschaften, oder aber auch zweckgebundene Fair Pay-Zuschüsse des Bundes). Fair Pay muss auch vor dem Hintergrund von auf KI basierenden Anwendungen bestmöglich sichergestellt werden.
 

NEOS
Helmut Brandstätter

Um die Rechte der Urheber:innen und die Kulturbranche im Kontext von generativer KI zu schützen und zu stärken, schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

  • Klare rechtliche Rahmenbedingungen:
    Einführung klarer Urheberrechtsregelungen für generative KI, um die Nutzung von geschütztem Material zu regulieren und Rechte der Urheber:innen zu wahren.
  • Faire Vergütung:
    Sicherstellung, dass Urheber:innen und Künstler:innen für die Nutzung ihrer Werke durch KI-Systeme fair entlohnt werden.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit:
    Verpflichtung der KI-Entwickler zu transparenter Offenlegung der Datenquellen und der verwendeten Werke.
  • Schutz vor Missbrauch:
    Einführung von Schutzmaßnahmen gegen den Missbrauch von KI-generierten Inhalten, um die Integrität und Authentizität von Kunstwerken zu bewahren.
  • Fortlaufender Dialog:
    Einrichtung eines fortlaufenden Dialogs zwischen der Kulturbranche, Politik und Technologieunternehmen, um gemeinsam Lösungen und Regelungen zu entwickeln.
     

 

Welche konkrete Vorhaben planen Sie umzusetzen, um das Menschenrecht der Künstler*innen auf ihr geistiges Eigentum und Persönlichkeitsrechte zu schützen? Wie wollen Sie eine adäquate Vergütung sicherstellen, um Künstler*innen nicht zu enteignen?

 

SPÖ, 
Andreas Schieder
2026 steht eine Evaluation der EU-Urheberrechtsrichtlinie an. Im Sinne unseres Antrags setzen uns bereits jetzt für Anpassungen angesichts der Entwicklungen im Kontext der Künstlichen Intelligenz ein.
 
die GRÜNEN,
Lena Schilling
keine Antwort
 
NEOS
Helmut Brandstätter

 

Siehe vorherige Antwort.


 
Sind Sie der Meinung, dass die Europäische Union im Hinblick auf die Kultur und das kreative Schaffen in der digitalen Welt ihre Richtlinien und Rahmenwerke verschärfen und/oder neue, besser schützende Gesetze einführen sollte?

 

SPÖ, 
Andreas Schieder
Wir stehen für eine angemessene Vergütung von Kreativen und unterstützen jede Initiative, die hier Verbesserungen bringt. Vor allem braucht es beispielsweise eine Beteiligung von Kreativen, wenn ihre Werke online genutzt werden und Verbesserungen im Urhebervertragsrecht.
 
die GRÜNEN,
Lena Schilling
Fair Pay in Kunst und Kultur ist ein zentrales kulturpolitisches Handlungsfeld, bei dem auf nationaler Ebene durch das BMKÖS wichtige Fortschritte erzielt wurden. Und natürlich muss Fair Pay auch vor dem Hintergrund KI bestmöglich sichergestellt werden. Dafür ist es notwendig über die bestehenden nationalen und europäischen Regelungen des Urheberrechts hinaus, Instrumente zu diskutieren und zu schaffen, die faire Vergütungen sicherstellen und zum Schutz geistigen Eigentums beitragen. Da geht es zum Beispiel um Vergütungsansprüche, die an einer Nutzung von urheberrechtlich geschützten Daten zu Trainingszwecken und bei der Entwicklung von KI-Anwendungen ansetzen. Darüber hinaus ist eine effektive Umsetzung des KI-Gesetzes sicherzustellen, damit die Regelungen zur Schaffung von Transparenz und zur Einhaltung des Urheberrechts wirksam werden.
 
NEOS
Helmut Brandstätter

Ja, die Europäische Union sollte ihre Richtlinien und Rahmenwerke verschärfen und neue Gesetze einführen, um das geistige Eigentum und die Persönlichkeitsrechte der Künstler:innen in der digitalen Welt besser zu schützen.
 

 

QUOTEN FÜR EUROPÄISCHE WERKE (AVMS) 

Eine Revision der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMS) ist für 2026 geplant. Aktuell verpflichtet die AVMS Richtlinie dazu, dass Video On Demand Dienste eine 30%-Quote europäischer Werke zeigen. Die Richtlinie führt weiter die optionale Bestimmung ein, dass Mitgliedstaaten Streaming Dienste verpflichten können, finanziell beizutragen (Stichwort: „Investment Obligation“). Aktuell haben 14 Mitgliedstaaten solche eine Verpflichtung eingeführt – Österreich ist noch nicht dabei.

Was sind Ihre konkreten Vorhaben und Vorschläge für die Revision, um europäische Werke zu stärken?
   
SPÖ, 
Andreas Schieder

Im Allgemeinen treten wir dafür ein, dass das Regulierungsniveau der AVMD-Richtlinie beispielsweisen im Bereich Konsument:innenschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz etc. angehoben wird. Zu hinterfragen ist auch, ob separate Regelungen für den audiovisuellen Bereich im Zeitalter der Medienkonvergenz noch sinnvoll sind. Eine uneinheitliche Regelungsdichte und unterschiedliche Schutzniveaus zwischen Medien mit Ton, Text, Bild, Video bzw. Mischformen sind für Konsument:innen wenig nachvollziehbar und schaffen auch im Vollzug Schwierigkeiten. Generell müssen wir im Sinne von „Europe first“ die europäische kulturelle Produktion stärker unterstützen.
 

die GRÜNEN,
Lena Schilling
Internationale Streamingdienste erzielen auch in Österreich Umsätze, der heimische Film- und Musikstandort profitiert aber kaum davon. Die EU ermöglicht deshalb eine Investitionsverpflichtung im Rahmen einer Richtlinie. Andere Staaten in Europa haben diese sogenannte „Investment Obligation“ schon im nationalen Recht umgesetzt, wie zum Beispiel Belgien, die Schweiz, Frankreich, Italien und Spanien. Wir arbeiten in Österreich daran, auch hier eine Investment Obligation umzusetzen und sind zuversichtlich, dass ein Modell noch vor der Nationalratswahl verwirklicht werden kann.
 
NEOS
Helmut Brandstätter

Wir sind für eine Investment Obligation in Österreich und haben aus diesem Grund in der laufenden Legislaturperiode auch einen Antrag im Parlament mit dem Namen "Investment Obligation prüfen und umsetzen" eingebracht.
 

 

Wie planen Sie, die Verpflichtungen für Streaming-Unternehmen und herkömmliche Rundfunkdienste zu stärken bzw. zu verbessern, um eine Vielfalt kultureller, europäischer Ausdrucksformen zu fördern?

 

SPÖ, 
Andreas Schieder
Die derzeit bestehende Quote von 30% für europäische Werke ist zu unterstützen und jedenfalls weiter vorzusehen, auch über eine Erhöhung könnte nachgedacht werden.
 
die GRÜNEN,
Lena Schilling
Wir arbeiten in Österreich daran, auch hier eine Investment Obligation umzusetzen und sind zuversichtlich, dass ein Modell noch vor der Nationalratswahl verwirklicht werden kann. Eine solche Investitionsverpflichtung würde die heimische Musik- und Filmwirtschaft an der Wertschöpfung beteiligen. Der Rahmen, den die EU dafür legistisch gesetzt hat, sollte deshalb unbedingt genutzt werden.
 
NEOS
Helmut Brandstätter

Wie bereits geschrieben, durch eine Investment Obligation, deren Abgabe in die Produktion heimischer Werke fließt.
 

Wie positionieren Sie sich zu einem Vergütungssystem, welches an den Einkünften von Streamingdiensten anknüpft?

 

SPÖ, 
Andreas Schieder
Wir unterstützen die Idee einer Investment Obligation für Video-Streamingdienste und haben die Nutzung dieser Möglichkeit auch von der aktuellen Bundesregierung gefordert. Leider jedoch ohne Erfolg. Zu prüfen wäre auch eine Ausweitung auf Musikstreaming.
 
die GRÜNEN,
Lena Schilling
Wir treten für eine Lösung ein, die eine prozentuelle Abgabe sowie eine Investitionsverpflichtung kombiniert, jeweils berechnet auf Basis der erzielten Umsätze.
 
NEOS
Helmut Brandstätter

Wir sind für eine Investment Obligation, die prozentuell an den Einnahmen beteiligt ist.

 

AUFFINDBARKEIT EUROPÄISCHER WERKE 

Der zentrale Begriff „Auffindbarkeit“ hat sich herausgebildet, um europäisches Schaffen sichtbar hervorzuheben. In mehreren parlamentarischen Berichten wurde hervorgehoben, wie wichtig die Auffindbarkeit von Werken ist (u.a. Umsetzung der AVMD-Richtlinie, Bedingungen für Autor*innen auf dem europäischen Markt für Musikstreaming). Ebenso hat die Europäische Kommission eine Studie über die Auffindbarkeit verschiedener europäischer kultureller Inhalte im digitalen Umfeld in Auftrag gegeben, und die europäischen Kulturminister*innen haben 2022 dazu aufgerufen, den Grundsatz der Auffindbarkeit von Werken zu verankern und damit den Weg für Initiativen zu ebnen, die die Förderung europäischer Werke im Internet stärken könnten.

Was versprechen Sie zu tun in Bezug auf einen künftigen europäischen Rahmen für die Auffindbarkeit?
   
SPÖ, 
Andreas Schieder

Wir unterstützen die Verankerung des Grundsatzes der Auffindbarkeit. Eng verknüpft ist dieses Thema auch mit dem der digitalen Souveränität. Es muss gelingen, dass Europa eine stärkere Rolle im digitalen Raum spielt. Solange das Internet von zumeist US-amerikanischen Online-Monopolisten bestimmt ist, wird es strengere Regulierungen wie jene der AVMD-RL brauchen, um europäische Werke besser sichtbar zu machen.
 

die GRÜNEN,
Lena Schilling
Auffindbarkeit und Sichtbarkeit europäischer Inhalte sind wichtig, um Vielfalt in einer plattformgetrieben Ökonomie zu gewährleisten. Die Schaffung und Umsetzung der AVMD-RL war in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt. Weiter Schritte müssen auf europäischer Ebene folgen, dazu sollten die Ergebnisse der von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie abgewartet werden und darauf basierend wirksame Maßnahmen diskutiert und gesetzt werden.
 
NEOS
Helmut Brandstätter
  • Algorithmen-Transparenz: Sicherstellung der Transparenz von Empfehlungsalgorithmen, um die Sichtbarkeit europäischer Werke zu erhöhen.
  • Regelmäßige Überprüfung: Monitoring und regelmäßige Überprüfung der Auffindbarkeit europäischer Werke, um Maßnahmen kontinuierlich anzupassen.
     

 

Werden Sie sich für die Aufrechterhaltung der Ausnahme von der Geoblocking-Verordnung einsetzen?

Die bestehende Ausnahme von der Geoblocking-Verordnung für den audiovisuellen Sektor ist äußerst wichtig für die Zukunft der nationalen und europäischen Filmwirtschaft und der kulturellen und regionalen Diversität. Werden Sie diese Ausnahme aufrechterhalten?

Film- und Fernsehinhalte werden grenzübergreifend finanziert, produziert und verwertet. Auf diese Weise wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit und die kulturelle Vielfalt Europas gestärkt.

Die Voraussetzung für die unabhängige Herstellung und Verbreitung von audiovisuellen Inhalten ist die territoriale Exklusivität, die auf internationalen Abkommen (TRIPS, Berne) beruht, denen die EU und ihre Mitgliedstaaten beigetreten sind. Der audiovisuelle Sektor ist auf diese territoriale und exklusive Lizenzierung von Rechten angewiesen, um seine Kreativität, Finanzierung und Nachhaltigkeit sowie die Entwicklung bestehender und neuer Geschäftsmodelle zu gewährleisten. Darüber hinaus garantiert das urheberrechtliche Ausschlussrecht, dass Rechteinhaber:innen selbst über ihre Rechte entscheiden und nicht Dritte.

 

SPÖ, 
Andreas Schieder
Hier gilt es einerseits die Interessen der Kreativen und andererseits die Interessen der Konsument:innen zu bedenken. Derzeit bestehende Lizensierungs- und Vergütungsmodelle zB über Verwertungsgesellschaften sind noch vor allem national organisiert. Ein Ende der Ausnahme von der Geoblocking-Verordnung ist für uns nur diskutierbar, wenn gleichzeitig die Finanzierung und Vielfalt des europäischen Kulturlebens durch eu-weite Vergütungsmodelle als Ergänzung zu nationalen gesichert ist. Aus heutiger Sicht ist die Ausnahme erforderlich, um die Europäische Produktion - insbesondere in kleineren Mitgliedstaaten wie Österreich - abzusichern und weiter zu stärken. Ohne diese Ausnahme hätten außereuropäische Produktionen ua. von großen Streamingdiensten einen Wettbewerbsvorteil und wir würden den Produktionsstandort Österreich einem ungleichen Kampf aussetzen. Hannes Heide als Vertreter im CULT-Ausschuss hat sich daher nach intensivem Austausch mit österreichischen Produzentinnen und Produzenten sowie Rundfunkanstalten vehement für die Ausnahme eingesetzt.
 
die GRÜNEN,
Lena Schilling
Ja, um die Vielfalt des europäischen Films zu gewährleisten, ist diese Ausnahme unabdingbar (gerade das Erfolgsmodell des österreichischen Films, aber auch die Vielfalt an Filmen, die in Österreich gesehen werden können, sind davon abhängig).
 
NEOS
Helmut Brandstätter

Ja, wir werden uns dafür einsetzen, die Ausnahme von der Geoblocking-Verordnung für den audiovisuellen Sektor aufrechtzuerhalten, um die territoriale Exklusivität, Kreativität, Finanzierung und kulturelle Vielfalt der europäischen Filmwirtschaft zu sichern.
 

 

INTERNATIONALER AUSTAUSCH: ASYMMETRIEN & VORZUGSBEHANDLUNG

Die Verpflichtung der EU zur Vorzugsbehandlung, welche in der UNESCO-Konvention verankert ist, bedeutet die bevorzugte Behandlung des Globalen Südens durch den Globalen Norden, ohne Anspruch auf Reziprozität. Maßnahmen zur Erleichterung der Mobilität von Künstler*innen im Visumsbereich, wie die Vereinfachung der Verfahren für die Erteilung von Visa für die Einreise, oder niedrigere Kosten für Visa sollen den globalen Asymmetrien entgegenwirken.

Was versprechen Sie zu tun, um grenzüberschreitende Mobilität von Kulturakteur*innen zu erleichtern in Hinblick auf Einreise, Aufenthalt (Visakodex) und Beschäftigungsbedingungen von Künstler*innen, Kultur- und Medienarbeiter*innen aus EU- Drittstaaten nach Österreich bzw. in den Schengen-Raum, um den Austausch und die Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg zu fördern?
   
SPÖ, 
Andreas Schieder

Wir unterstützen die Umsetzung des Artikels 16 der Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen und die Vorzugsbehandlung von Künstler:innen aus dem Globalen Süden und haben dazu auch Anträge im österreichischen Nationalrat eingebracht. (https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3823; https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/A/3690/fname_1595662.pdf).

die GRÜNEN,
Lena Schilling
Die Visa-Thematik ist hier vordringlich, hier gilt es deutliche Erleichterungen zu schaffen.
 
NEOS
Helmut Brandstätter

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die von Österreich 2005 unterschriebene Unseco-Konvetion "Über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" auch umgesetzt wird, denn darin verpflichten wir uns zur "Stärkung der Kulturwirtschaft in Entwicklungsländern, indem (...) die kreative Arbeit unterstützt und die Mobilität der Künstler aus den Entwicklungsländern, soweit möglich, erleichtert wird".

Die Nachteile aus derartigen Reiserestriktionen fallen auf beiden Seiten an. Ausländische Kulturschaffende verlieren Möglichkeiten, sich und ihr Werk zu präsentieren und für österreichische Institutionen und Kulturschaffende werden dadurch Kooperationen und internationale Produktionen oftmals erschwert.
 

 

Wie wollen Sie die Doppelnatur (wirtschaftlicher und kultureller Wert) von kulturellen Gütern und -dienstleistungen in den Handelsverhandlungen verteidigen? Werden Sie sich für den Schutz der kulturellen Ausnahme in diesen Verhandlungen einsetzen?

 

SPÖ, 
Andreas Schieder
Bei internationalen Handelsabkommen ist es von großer Bedeutung die Doppelnatur von kulturellen Gütern und kulturelle Dienstleistungen zu berücksichtigen. Handelsabkommen werden abgeschlossen, um Barrieren für den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen zu beseitigen. Werden kulturelle Güter rein als Waren behandelt, besteht die Gefahr, dass Förderungen, Ausnahmen, spezifische Steuerungsinstrumente und Sonderregelungen für den Kulturbereich als Eingriff in freien Markt betrachtet werden. Das kann wesentliche negative Effekte auf die kulturelle Vielfalt in Europa haben. Wir treten daher für den Schutz kultureller Ausnahmen in Verhandlungen von internationalen Handelsabkommen ein.
 
die GRÜNEN,
Lena Schilling
Ja, Ausnahmen für künstlerische und kulturelle Dienstleistungen und Kulturgüter sind zum Schutz der kulturellen Vielfalt unabdingbar. 
 
NEOS
Helmut Brandstätter

Die Frage, wie kulturelle Güter und geistiges Eigentum geschützt werden sollen, ist selbstverständlich ein wichtiger Punkt bei Handelsverhandlungen. Wir NEOS sprechen uns für mehr wertebasierten Freihandel aus, bei dem natürlich auch die Interessen europäischer Kulturschaffender beachtet werden.
 

 

 


1  Die Arbeitsgemeinschaft Kulturelle Vielfalt (ARGE) ist die Dialogplattform der Österreichischen UNESCO-Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess der Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (BGBl. III Nr. 34/2007). Die Konvention ist ein bindendes Rechtsinstrument zu kulturpolitischen Prinzipien und Leitlinien zu Schutz und Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur, welches sowohl von der EU als auch Österreich ratifiziert wurde. Aktuell führt Yvonne Gimpel (IG Kultur) den Vorsitz der ARGE. Weiterführende Informationen zur Konvention und ARGEunter: https://www.unesco.at/kultur/ vielfalt-kultureller-ausdrucksformen

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