Die Armut der Christlich-Sozialen

<p>Seit geraumer Zeit äußern sich zahlreiche Stimmen, die um die Entwicklungen im Niederlassungs- und Asylgesetz besorgt sind. Dieses Gesetz wird im Schnitt jedes halbe Jahr novelliert, was den Verwaltungsaufwand in die Höhe treibt, gerade auch sind die sukzessiven Verschärfungen ein Angriff auf die wenig wohlhabenden Drittstaatsangehörigen und ihre Freund/innen oder Geschäftspartner/innen. Die Bestimmungen zielen darauf ab, Einkommensschwächere weiter zu

Seit geraumer Zeit äußern sich zahlreiche Stimmen, die um die Entwicklungen im Niederlassungs- und Asylgesetz besorgt sind. Dieses Gesetz wird im Schnitt jedes halbe Jahr novelliert, was den Verwaltungsaufwand in die Höhe treibt, gerade auch sind die sukzessiven Verschärfungen ein Angriff auf die wenig wohlhabenden Drittstaatsangehörigen und ihre Freund/innen oder Geschäftspartner/innen. Die Bestimmungen zielen darauf ab, Einkommensschwächere weiter zu prekarisieren, selbst wenn die Betroffenen nur vorübergehende finanzielle Schwierigkeiten haben.

BEISPIELE GIBT ES ZAHLREICHE, HIER NUR EIN PAAR:

Schon vor der Einreise nach Österreich müssen Deutschkenntnisse auf A1 Niveau nachgewiesen werden, die Kosten trägt der/die Zuwanderungswillige, innerhalb von zwei Jahren des Aufenthaltes muss eine Prüfung über das Sprachniveau A2 abgelegt werden. Für sog. bildungsferne und ärmere Schichten stellt das eine hohe Hürde dar. Mitarbeiter/innen der Behörde können die Deutschkenntnisse anzweifeln und die Wiederholung des Tests fordern. Für die Erlangung eines Daueraufenthaltes / einer Staatsbürgerschaft muss ein weiterer Deutschtest auf dem Niveau B1 abgelegt werden, dieses entspricht etwa dem Niveau einer Fremdsprachenmatura in Österreich.

Meldet sich ein/e Drittstaatsangehörige/r arbeitslos müssen AMS-Bedienstete den Fremdenbehörden eine Meldung erstatten. Reicht das Vermögen, das Angesparte nicht aus, kann abgeschoben werden. Das gleiche gilt für Geschiedene: Können nach der Trennung nicht entsprechend Unterhalt, Wohnraum, etc. nach gewiesen werden, droht die Ausweisung.

Ähnliche Auswirkungen hat diese Politik auf den Kultursektor: Für Schlüsselkräfte wird immer eine Hintertür und die Feststiege freigehalten werden, sie sind symbolische Träger/innen einer elitären Ausrichtung von Kunst und Politik. Für alle anderen gilt: „Du musst leider draußen bleiben!" Kulturinitiativen, die sich um internationalen, künstlerischen Austausch bemühen und damit eigentlich die von Österreich unterzeichneten UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt erst in die Praxis umsetzen, werden wiederum Steine in den Weg gelegt. Hauptsächlich in Form von finanziellem Risiko, denn ob die Behörden die Bewilligungen zeitgerecht erteilen, ist mehr als fragwürdig. Selbst das BMUKK kritisiert die Armutsfalle in seiner Stellungnahme zur Gesetzesnovelle, das anscheinend kurzzeitig seine eigenen Studien ernst genommen zu haben scheint, denn die soziale Lage von Künstler/innen ist bei weitem nicht rosig. Denn „insbesondere der Maßstab des Einkommensnachweises aus künstlerischer Tätigkeit im Zusammenhang mit der grundsätzlich auf ein Jahr erteilten Aufenthaltsbewilligung 'Künstler' steht in einem Spannungsverhältnis zum oberen genannten mittlerem jährlichen Einkommen aus Kunst." (Zitat Stellungnahme zur Novelle des BMUKK)

Die Grenzen sollen dichter werden, für jene, die nicht stets und immerzu über genügend finanzielle Ressourcen verfügen, die Teilhabe und die Sicherung des Lebensmittelpunktes soll jenen erschwert werden, die nicht genügend Zeit und Mittel für Bildung aufstellen können, die kulturelle Vielfalt soll sich nur in den Tempeln der Eliten abspielen. Dieses Gesetz zeugt von real existierender Armut, die Armut der Christlich-Sozialen. Deswegen fordern wir alle Abgeordneten zum Nationalrat auf, sich aus ihren Klubzwängen zu desintegrieren und gegen das FremdenUnrechtspaket zu stimmen.

 


Stellungnahmen zur Novelle div. Einrichtungungen und Institutionen


Rückfragen:

Marty Huber
IG Kultur Österreich
01/5037120

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