Bleiberecht für Alle! ... ?

Aufgrund der anhaltenden Diskussionen sah sich der Verfassungsgerichtshof allerdings im Juni 2008 genötigt, den monarchischen Gnaden-Anwandlungen des Innenministeriums einen rechtsstaatlichen Dämpfer zu verpassen, indem er Kriterien für eine Abwägung zwischen dem Interesse an der Aufenthaltsbeendigung und dem Interesse am Schutz des Privat- und Familienlebens festgelegt hat.

Die Forderung „Bleiberecht für Alle“ hat sich spätestens im Anschluss an die deutsche Kampagne „Kein Mensch ist illegal“ Ende der 1990er Jahre in Österreich verbreitet; zunächst in der linken Szene, von wo der Slogan in die Protestbewegung ab Februar 2000 hineingetragen wurde. Die Verschärfungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts gingen jedoch weiter. Zur Entschärfung der Kritik an der Unmenschlichkeit der Gesetze wurde für Härtefälle die Möglichkeit eines Aufenthalts aus humanitären Gründen geschaffen. Der § 72 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz überlässt die Gewährung dieses Gnadenaktes dem Ermessen der/s Innenministerin/s.

Im Herbst 2007 tauchte die damals 15-jährige Arigona Zogaj unter, um sich der Abschiebung in den Kosovo zu entziehen. Die Geschichte wurde medial gehyped und landesweit diskutiert. Das unter Druck geratene Innenministerium gewährte der Familie Zogaj jedoch – wohl aus Angst, einen Präzedenzfall zu schaffen – keinen humanitären Aufenthalt. Auch der Verfassungsgerichtshof hat sich gegen die Gewährung eines dauerhaften Aufenthalts für Arigona Zogaj ausgesprochen.

Aufgrund der anhaltenden Diskussionen sah sich der Verfassungsgerichtshof allerdings im Juni 2008 genötigt, den monarchischen Gnaden-Anwandlungen des Innenministeriums einen rechtsstaatlichen Dämpfer zu verpassen, indem er Kriterien für eine Abwägung zwischen dem Interesse an der Aufenthaltsbeendigung und dem Interesse am Schutz des Privat- und Familienlebens festgelegt hat. Das hat wiederum die Wohlfahrtsverbände (Caritas, Volkshilfe, Diakonie) beflügelt, einen Rechtsanspruch auf humanitären Aufenthalt statt einer Gnaden-Kann-Bestimmung zu fordern.

Bleiberecht als politische Position

Diese Forderung ist auch der kleinste gemeinsame Nenner jener Plattform aus Wohlfahrtsverbänden und NGOs, die sich rund um die Organisierung eines Tages des Bleiberechts am 10.10.2008 zusammengeschlossen hat. Wesentliche Teile dieser Plattform gehen in ihren Forderungen viel weiter und wollen ein Bleiberecht nicht auf eine mittels Kriterien klein zusammenstutzbare Gruppe beschränken. Dennoch erscheint es politisch klug, nach außen gemeinsam zu agieren, um die zwischen Verfassungsgerichtshof und Innenministerium entstandene Lücke samt den im Mainstream abgehaltenen und medial verstärkten Debatten zu nutzen, um die Idee eines Bleiberechts zu verbreiten und den Begriff als Markierung der politischen Position in der Öffentlichkeit zu verankern.

Am 29. August 2008 fand eine gut besuchte Vorbereitungskonferenz zum Tag des Bleiberechts mit VertreterInnen aus fast allen Bundesländern statt. Auf dieser Konferenz, bei der die Unterschiedlichkeit der politischen Positionen symbolisch in Form der T-Shirt-Fraktionen – „Bleiberecht jetzt“ versus „Bleiberecht für Alle“ – zum Ausdruck kam, wurden mehrere Workshops angeboten; davon u.a. einer zu Aktionen am 10.10.2008 und einer zum Thema Bleiberechtskampagne. Während das geplante Sesselmeer als Hauptaktion zum 10.10. noch konkretere Formen annahm und in die anderen Bundesländer hinausgetragen wurde, kam der Workshop zur Kampagnenarbeit zu keinen weiterverfolgbaren Resultaten. Dies ist wenig verwunderlich, da für eine gemeinsame Kampagne wesentlich mehr politische Gemeinsamkeit erforderlich ist als für eine punktuelle gemeinsame Aktion.

Konsequenzen des Bleiberechts: unbekanntes Terrain

Das wirklich Interessante am Workshop zur Kampagnenarbeit war aber weniger der Dissens, sondern vielmehr die Unsicherheit der AktivistInnen. Es wurde weniger gestritten und taktiert, als vielmehr ein augenscheinlich unbekanntes Terrain erkundet. Daran zeigt sich, wie sehr das Thema Bleiberecht am hegemonialen Arrangement rüttelt. Und zwar nicht so sehr, weil es in diesem Arrangement keinen Platz hat und ihm radikal entgegengesetzt ist, sondern vielmehr, weil das nationalstaatlich geprägte hegemoniale Arrangement in Zeiten der Globalisierung den Boden der Realität verliert und sich transformieren muss. Noch vor wenigen Jahren war die Idee des Bleiberechts auf antinationale linke Gruppen beschränkt. Damals erschien es nicht im Bereich des bald Möglichen, dass auch die Caritas, die Volkshilfe und andere NGOs, die sich vorwiegend aus gemäßigten Mittelschichtangehörigen rekrutieren und auf deren Spenden angewiesen sind, nach Ausschöpfung aller anderen rechtlichen Möglichkeiten ein Bleiberecht fordern.

Die Unsicherheit der AktivistInnen kommt dabei nicht von ungefähr. Auf der einen Seite stehen sie dazu, dass es so nicht weitergeht und dass ein Bleiberecht zumindest für so genannte Aufenthaltsverfestigte notwendig ist. Auf der anderen Seite eröffnen sich durch die Forderung nach einem Bleiberecht potenziell weit reichende Konsequenzen. Es wird ein Feld der Debatte eröffnet, in dem der Nationalstaat als einer der Eckpfeiler der bisherigen Ordnung in Frage gestellt wird. Wohlgemerkt unterstelle ich nicht, dass diese Infragestellung von der Mehrheit der AktivistInnen gewollt ist. Im Gegenteil: Mein Eindruck auf der Konferenz und im Workshop war, dass die Mehrheit der AktivistInnen die Unweigerlichkeit der Konsequenz erahnt, vor dieser Konsequenz allerdings noch zurückscheut bzw. sich mit den damit aufgeworfenen Fragen nicht auseinandersetzen will.

Transformierung des Nationalstaats

Vordergründig erscheint das Bleiberecht mit der bestehenden hegemonialen Ordnung kompatibel. Die Forderung nach einem Bleiberecht bricht nicht mit der rassistischen Denkform. Das Bleiberecht soll ja genau jenen gewährt werden, die nicht hierher gehören; und die Gewährung ist noch dazu ein Akt von oben herab. Allerdings verliert die rassistische Fremddefinition der Nicht-hierher-Gehörigen durch ein Bleiberecht ihre rechtliche Durchsetzbarkeit. Und genau durch diese Konsequenz erzeugt das Bleiberecht eine Bruchstelle im System. Je weiter das Bleiberecht ausgedehnt wird, desto mehr werden die Verbindung zwischen Blut und Boden und die Privilegien der BürgerInnen aufgrund ihrer Geburt ausgehöhlt. Sobald alle bleiben dürfen, ist ein wesentlicher Teil der privilegierten Stellung der BürgerInnen auf nationalem Territorium de facto abgeschafft. Das Bleiberecht sägt im Hintergrund an einem Stützpfeiler des Nationalstaates, während im Vordergrund humanitäre Erwägungen stehen, die durchaus systemkompatibel erscheinen. Je enger die Kriterien für eine Aufenthaltsgewährung gefasst sind, desto systemkompatibler das Bleiberecht. Je weiter, desto mehr gibt der Nationalstaat seinem Verlust an Boden im Rahmen der Globalisierung nach und transformiert sich.

In welche Richtung sich der Nationalstaat transformiert, das ist die spannende Frage. Derzeit sieht es so aus, als würden wir auf eine Welt zusteuern, in der die Nationalstaaten immer mehr zu Sicherheitskontrollbezirken werden, in denen Bewegungsmöglichkeiten und sonstige Rechte rassistisch abgestuft sind. Die seit dem Ende der Systemkonkurrenz zwischen Kapitalismus und Realsozialismus beobachtbare Tendenz zum gesellschaftlichen Rechtsruck wird durch neoliberal produzierte Wirtschaftskrisen verstärkt. Der Mittelstand verliert langsam an Wohlstand, die politische Mitte wandert immer mehr in Richtung law and order, die Linke trocknet aus. Gleichzeitig wird die Verbindung zwischen Bevölkerung und Territorium aufgrund der technischen und medialen Entwicklungen und der voranschreitenden Virtualisierung dehnbarer. Die unierten Wirtschaftsräume und die vom Individuum aufgrund von beschleunigten Transportmöglichkeiten in kurzer Zeit überwindbaren Distanzen werden größer. Aufgrund dieser Entwicklungen und aufgrund der steigenden Bedeutung von Rassismen zur Strukturierung der Gesellschaft sind die Nationalstaaten immer weniger in der Lage, die auf ihrem Territorium ansässige Bevölkerung zu nationalisieren, d.h. über wenige Generationen zur Nation zu formen, wie das in Europa in den letzten beiden Jahrhunderten Usus war. Stattdessen verstärkt sich die Bildung von rassistisch ausgegrenzten fremdnationalen Kolonien, die via Computer und Satellitenschüssel an die ursprüngliche Heimat sprachlich, kulturell und politisch angebunden sind. Die neue Unfähigkeit des Nationalstaates, seine Bevölkerung zu integrieren, schafft eine Generationen überdauernde zweite Klasse, was wiederum das Klammern an Privilegien und den Rechtsruck in der ersten Klasse verstärkt.

Spaltung des hegemonialen Arrangements mittels Alternativen

Gerade in einer politischen Situation, in der die Mehrheit der AktivistInnen unsicher ist, ob und welche alternativen Gesellschaftsmodelle sie anstreben soll, empfiehlt sich das Bleiberecht als eine Forderung, die gleichzeitig kleinster gemeinsamer Nenner und größere Perspektive sein kann. Damit wird ein Thema für eine gesellschaftliche Diskussion am linken Rand gesetzt, ohne dort festgenagelt zu sein, weil das Bleiberecht bis weit hinein ins hegemoniale Zentrum BefürworterInnen findet. Die Aufgabe einer internen Diskussion im Kreis der AktivistInnen besteht darin, die Konsequenzen der Bleiberechtsforderung durchzudenken und die gesellschaftlichen Alternativen zu diskutieren. Ein allgemeines Bleiberecht wäre ein Schritt, um Privilegien und die Tendenz zur rassistischen Schichtung der Gesellschaft abzubauen. Es wäre ein Schritt in Richtung einer neuen Form des politischen Gebildes, in der die Verbindung zwischen Bevölkerung und Territorium nicht mehr durch das Prinzip Nation vermittelt wird.

Die Kräfte, die in diese Richtung wirken, erscheinen allerdings schwach. Ihre Schwäche rührt auch daher, dass sie das, was sie anstreben, nicht benennen können. Das, was nach dem Nationalstaat kommen soll, ist unbekannt. Es gibt in der öffentlichen Debatte noch keinen gängigen Namen dafür. Ernstzunehmende Debatten darüber, wie sich der Nationalstaat derzeit transformiert, werden von der noch ganz im nationalstaatlichen Denken verhafteten Konstruktion der Globalisierung als Arbeitsplätze absaugendes Schreckgespenst überlagert. Solange die Alternativen nicht kartographiert sind, wird sich der Nationalstaat als Angelpunkt des politischen Systems halten, egal wie anachronistisch, politisch kompetenzlos und reduziert auf ein System der Sicherheitskontrolle er tatsächlich sein mag. Die Bleiberechtsdebatte bietet derzeit eine Möglichkeit, Diskussionen über Alternativen anzureißen. Die Unsicherheit der AktivistInnen auf der Bleiberechtskonferenz ist dabei ein klares Signal, dass in der nächsten Zeit die primäre Zielgruppe einer Bleiberechtskampagne die AktivistInnen selbst sein müssen. Je ferner ein politisches Anliegen der politischen Durchsetzbarkeit, desto wichtiger die Zielgruppe der AktivistInnen. Ihr Engagement macht ein Anliegen erst nachhaltig zum politischen Thema. Ohne überzeugte AktivistInnen keine Bereitschaft, den Kairos zu nutzen, wenn sich mal ein Spalt im hegemonialen Arrangement auftut. Solange die AktivistInnen nicht sicher in ihren Argumenten sind, so lange hat eine politische Kampagne keine Basis, so lange werden wir zum Thema Bleiberecht auf punktuelle Aktionen verwiesen sein.

Andreas Görg ist Jurist und arbeitet seit 1996 als Geschäftsführer, Projektmanager, Wissenschaftler und Trainer im NGO-Bereich zu den Schwerpunkten Antidiskriminierung, Antimobbing und Machttheorie.

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