Ausschreibung: gedenk_potentiale

Erinnerungskultur ist mehr als Ansprachen und/oder Kranzniederlegungen an Gedenktagen. Sie fordert uns auf zur aktiven Auseinandersetzung mit unserer kollektiven und individuellen Geschichte als BürgerInnen und sollte Bezüge zwischen historischen und aktuellen Ereignissen und Entwicklungen sichtbar machen.

Die Stadt Innsbruck hat mit der Reihe gedenk_potenziale eine mit 20.000 € dotierte Förderschiene zur Erinnerungskultur ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt der gedenk-potenziale steht die Entwicklung gegenwartsbezogener Formen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sowie von Gewalt, Rassismus und Antisemitismus. Dabei werden innovative Projekte, die Gedenken als intensive Gesellschaftsforschung begreifen, besonders berücksichtigt.


Art der geförderten Projekte
gedenk_potenziale ist ausgerichtet auf die Entwicklung gegenwartsbezogener Formen des Gedenkens  an  die  Opfer  des  Nationalsozialismus  und  Opfer  von  Gewalt,  Rassismus  und Antisemitismus.  Besonders  berücksichtigt  werden  innovative  Projekte,  die  Gedenken  als intensive Gesellschaftsforschung begreifen.

gedenk_potenziale möchte  Impulse  zur  Verankerung  des  5.  Mai  als  Gedenktag  gegen Gewalt  und  Rassismus  im  Gedenken  an  die  Opfer  des  Nationalsozialismus  im öffentlichen Bewusstsein der Stadt Innsbruck und darüber hinaus setzen. Dementsprechend muss der 5. Mai „im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus als Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus“ im Mittelpunkt der eingereichten Projekte stehen.

gedenk_potenziale zielt dabei auch auf Kooperation und Vernetzung ab. Gefördert werden vor   allem   Projekte,   die   spartenübergreifend   bzw.   interdisziplinär   sind.   Aber   auch Einzelpersonen sind zur Einreichung von Projekten eingeladen.


Einreichkriterien
Einreichen können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.Von der Teilnahme ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck und des Landes Tirol, Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen


Nicht gefördert werden

  • Konventionelle   und/oder   kommerzielle   Veranstaltungen   (z.   B.   lose   Reihen   von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
  • Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
  • Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z. B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
  • Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z. B. reine CD-oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichenProjektbezug etc.)
  • Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema

Inhaltliche Kriterien

  • Inhaltlicher  Bezug  des  Projektes  zu  Innsbruck  und/oder  seiner  Umgebung  muss  im Antrag dargelegt werden.
  • Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen.
  • Nachhaltigkeit der Projekte (denkbar ist beispielsweise, dass mit einem Projekt etwas dauerhaft im Stadtbild sichtbar bleibendes geschaffen wird).
  • Einreichungen, die auf eine temporäre Installation oder ein permanentes Denkmal im öffentlichen  Raum  abzielen,  müssen  neben  dem  Wunschstandort  auch  ein  bis  zwei Alternativstandorte  in  der  Projektbeschreibung  explizit  ausweisen.  Es  sei  denn,dem Antrag liegt eine Genehmigung für den Wunschstandort bei.

Formale Kriterien:
Es   werden   ausschließlich   vollständige   und   wahrheitsgetreue   Einreichunterlagen   zur Jurysitzung zugelassen.

Die Einreichung muss enthalten:

  • Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen).
  • Ausführliche Projektbeschreibung (max. 15.000 Zeichen inkl. Leerzeichen, Zeilenabstand  1,5)  inklusive  einer  kurzen  Darstellung  des  inhaltlichen  Bezugs  zu Innsbruck     und/oder seiner Umgebung. Der 05. Mai muss in einer öffentlichkeitswirksamen Form in das Projekt einbezogen werden.
  • Beilagen zur Projektbeschreibungen (z. B.: Visualisierungen, Skizzen) sind erwünscht (Umfang max. 10 Seiten).
  • Biografische  Angaben  zu  den  einreichenden  Gruppierungen  oder  Personen  sowie – falls vorhanden – zur persönlichen Website.
  • Realistischer  Kosten-und  Finanzierungsplan,  ggf.  mit  Angabe  der  zusätzlichen FördergeberInnen.
  • Zeitplan der Projektumsetzung. Realisierung des Projektes bis zum 5. Mai des jeweils übernächsten  Jahres  (Bsp.:  Wird  im November 2021  ein  Projekt  von  der  Jury ausgewählt,  so  muss  der  Hauptakt  des  Projektes  am  5.  Mai  2023  stattfinden.  Der Hauptakt kann die Eröffnung einer Ausstellung, eine Filmpremiere, die Enthüllung einer Skulptur, eine Buchpräsentation, die Premiere eines Theaterstückes, etc. sein.)
  • Mit der Arbeit am eingereichten Projekt darf – bis auf die Vorarbeiten für die Recherche im Rahmen der Antragstellung – vor der Förderzusage nicht begonnen worden sein.
  • Ausgefülltes Datenblatt. Dieses steht im „Portal für Kunst-und Kulturwettbewerbe“ (https://kultur-innsbruck.vemap.com/home/willkommen/)   zum   Ausfüllen   bereit.   Es muss  heruntergeladen,  ausgefüllt  und  sodann  als  Pdf-Datei wieder  hochgeladen werden.
  • Parallele  Einreichungen  des  vorgeschlagenen  Projekts  sind  grundsätzlich  zulässig, müssen aber offengelegt werden.
  • Wird  ein  Antrag  abgelehnt,  besteht  die  Möglichkeit  einer  neuerlichen  Förderung nur dann,  wenn  hierfür  eine  Empfehlung  des  Beirats  vorliegt  oder  das  Projekt  von  der Antragstellerin/vom Antragsteller wesentlich geändert wurde. Maximal jedoch kann ein Projekt  nur  zweimal  bei  gedenk_potenziale  eingereicht  werden.  Die  maßgeblichen Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Ansuchen (z. B. Inhalt, Kalkulation, etc.) sind gesondert darzustellen.


Bewerbungsverfahren
Die Ausschreibung für die gedenk_potenziale 2023 läuft noch bis zum 06. September 2021. Die Umsetzung des ausgewählten Projektes muss bis zum 5. Mai 2023 erfolgen.
Verspätete  und unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das „Portal für Kunst-und Kulturwettbewerbe“ (https://kultur-innsbruck.vemap.com/home/willkommen/). Zur gültigen Einreichung  ist  eine  Registrierung  mit  Namen  und  E-Mail-Adresse  nötig.  Folgen  Sie  den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch.Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte die Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0.

 

Kontakt & Information:
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.gedenkpotenziale.at/ bzw. HIER

Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck
Badgasse 2A
6020 Innsbruck
Telefon +43 512 / 5360 -1412
post.stadtarchiv@innsbruck.gv.at

Technische Hilfe für das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ innsbruck.
vemap.com:Vemap-Hotline: Tel. +43.1.3157940

Landeshauptstadt Innsbruck | MA V –Kulturamt | Herzog-Friedrich-Straße 21 | 6020 Innsbruck | www.innsbruck.gv.at
Ressortzuständig: Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl