Ausschreibung: gedenk_potentiale
Erinnerungskultur ist mehr als Ansprachen und/oder Kranzniederlegungen an Gedenktagen. Sie fordert uns auf zur aktiven Auseinandersetzung mit unserer kollektiven und individuellen Geschichte als BürgerInnen und sollte Bezüge zwischen historischen und aktuellen Ereignissen und Entwicklungen sichtbar machen.
Die Stadt Innsbruck hat mit der Reihe gedenk_potenziale eine mit 20.000 € dotierte Förderschiene zur Erinnerungskultur ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt der gedenk-potenziale steht die Entwicklung gegenwartsbezogener Formen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus sowie von Gewalt, Rassismus und Antisemitismus. Dabei werden innovative Projekte, die Gedenken als intensive Gesellschaftsforschung begreifen, besonders berücksichtigt.
Art der geförderten Projekte
gedenk_potenziale ist ausgerichtet auf die Entwicklung gegenwartsbezogener Formen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und Opfer von Gewalt, Rassismus und Antisemitismus. Besonders berücksichtigt werden innovative Projekte, die Gedenken als intensive Gesellschaftsforschung begreifen.
gedenk_potenziale möchte Impulse zur Verankerung des 5. Mai als Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus im öffentlichen Bewusstsein der Stadt Innsbruck und darüber hinaus setzen. Dementsprechend muss der 5. Mai „im Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus als Gedenktag gegen Gewalt und Rassismus“ im Mittelpunkt der eingereichten Projekte stehen.
gedenk_potenziale zielt dabei auch auf Kooperation und Vernetzung ab. Gefördert werden vor allem Projekte, die spartenübergreifend bzw. interdisziplinär sind. Aber auch Einzelpersonen sind zur Einreichung von Projekten eingeladen.
Einreichkriterien
Einreichen können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts.Von der Teilnahme ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck und des Landes Tirol, Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand, kommerzielle KulturveranstalterInnen sowie parteipolitische und religiöse Organisationen
Nicht gefördert werden
- Konventionelle und/oder kommerzielle Veranstaltungen (z. B. lose Reihen von Konzerten oder Lesungen ohne inhaltlichen Zusammenhang)
- Jahresprogramme von Kultureinrichtungen
- Kontinuierliche Strukturmaßnahmen (z. B. Instandhaltung von Veranstaltungslokalen oder technischer Ausstattung etc.)
- Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind (z. B. reine CD-oder Katalogproduktionen, Websites ohne inhaltlichenProjektbezug etc.)
- Personalien und Werkschauen ohne inhaltlichen Bezug zum Ausschreibungsthema
Inhaltliche Kriterien
- Inhaltlicher Bezug des Projektes zu Innsbruck und/oder seiner Umgebung muss im Antrag dargelegt werden.
- Geschlechtersensible Herangehensweise bei der Projektkonzeption und der Auswahl von projektbeteiligten Personen.
- Nachhaltigkeit der Projekte (denkbar ist beispielsweise, dass mit einem Projekt etwas dauerhaft im Stadtbild sichtbar bleibendes geschaffen wird).
- Einreichungen, die auf eine temporäre Installation oder ein permanentes Denkmal im öffentlichen Raum abzielen, müssen neben dem Wunschstandort auch ein bis zwei Alternativstandorte in der Projektbeschreibung explizit ausweisen. Es sei denn,dem Antrag liegt eine Genehmigung für den Wunschstandort bei.
Formale Kriterien:
Es werden ausschließlich vollständige und wahrheitsgetreue Einreichunterlagen zur Jurysitzung zugelassen.
Die Einreichung muss enthalten:
- Kurzbeschreibung des Projektes (max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen).
- Ausführliche Projektbeschreibung (max. 15.000 Zeichen inkl. Leerzeichen, Zeilenabstand 1,5) inklusive einer kurzen Darstellung des inhaltlichen Bezugs zu Innsbruck und/oder seiner Umgebung. Der 05. Mai muss in einer öffentlichkeitswirksamen Form in das Projekt einbezogen werden.
- Beilagen zur Projektbeschreibungen (z. B.: Visualisierungen, Skizzen) sind erwünscht (Umfang max. 10 Seiten).
- Biografische Angaben zu den einreichenden Gruppierungen oder Personen sowie – falls vorhanden – zur persönlichen Website.
- Realistischer Kosten-und Finanzierungsplan, ggf. mit Angabe der zusätzlichen FördergeberInnen.
- Zeitplan der Projektumsetzung. Realisierung des Projektes bis zum 5. Mai des jeweils übernächsten Jahres (Bsp.: Wird im November 2021 ein Projekt von der Jury ausgewählt, so muss der Hauptakt des Projektes am 5. Mai 2023 stattfinden. Der Hauptakt kann die Eröffnung einer Ausstellung, eine Filmpremiere, die Enthüllung einer Skulptur, eine Buchpräsentation, die Premiere eines Theaterstückes, etc. sein.)
- Mit der Arbeit am eingereichten Projekt darf – bis auf die Vorarbeiten für die Recherche im Rahmen der Antragstellung – vor der Förderzusage nicht begonnen worden sein.
- Ausgefülltes Datenblatt. Dieses steht im „Portal für Kunst-und Kulturwettbewerbe“ (https://kultur-innsbruck.vemap.com/home/willkommen/) zum Ausfüllen bereit. Es muss heruntergeladen, ausgefüllt und sodann als Pdf-Datei wieder hochgeladen werden.
- Parallele Einreichungen des vorgeschlagenen Projekts sind grundsätzlich zulässig, müssen aber offengelegt werden.
- Wird ein Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer neuerlichen Förderung nur dann, wenn hierfür eine Empfehlung des Beirats vorliegt oder das Projekt von der Antragstellerin/vom Antragsteller wesentlich geändert wurde. Maximal jedoch kann ein Projekt nur zweimal bei gedenk_potenziale eingereicht werden. Die maßgeblichen Änderungen im Vergleich zum vorangegangenen Ansuchen (z. B. Inhalt, Kalkulation, etc.) sind gesondert darzustellen.
Bewerbungsverfahren
Die Ausschreibung für die gedenk_potenziale 2023 läuft noch bis zum 06. September 2021. Die Umsetzung des ausgewählten Projektes muss bis zum 5. Mai 2023 erfolgen.
Verspätete und unvollständige Einreichungen werden nicht berücksichtigt.
Einreichungen erfolgen ausschließlich in digitaler Form als PDFs über das „Portal für Kunst-und Kulturwettbewerbe“ (https://kultur-innsbruck.vemap.com/home/willkommen/). Zur gültigen Einreichung ist eine Registrierung mit Namen und E-Mail-Adresse nötig. Folgen Sie den angegebenen Schritten und laden Sie anschließend die geforderten Dokumente hoch.Für technische Fragen zum Portal kontaktieren Sie bitte die Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0.
Kontakt & Information:
Nähere Informationen finden Sie unter http://www.gedenkpotenziale.at/ bzw. HIER
Stadtarchiv/Stadtmuseum Innsbruck
Badgasse 2A
6020 Innsbruck
Telefon +43 512 / 5360 -1412
post.stadtarchiv@innsbruck.gv.at
Technische Hilfe für das „Portal für Beschaffung und Wettbewerbe“ innsbruck.
vemap.com:Vemap-Hotline: Tel. +43.1.3157940
Landeshauptstadt Innsbruck | MA V –Kulturamt | Herzog-Friedrich-Straße 21 | 6020 Innsbruck | www.innsbruck.gv.at
Ressortzuständig: Stadträtin Mag.a Uschi Schwarzl