Präventionskonzepte und wie sie von Kulturinitiativen umgesetzt werden

Seit 21. September ist die Erstellung eines Präventionskonzeptes ab 50 Personen indoor bzw. 100 Personen outdoor notwendig, ab 1. November vermutlich schon ab 7 Personen indoor, bzw. 13 Personen outdoor. Große Verantwortung für ein kleines Papier in einem Land mit einer dicken Demokratie. Klingt einschüchternd, muss es aber nicht sein. Ein kurzer Überblick darüber, was man beachten sollte und ein paar Stimmen aus dem Kulturbereich dazu, was schwierige Punkte waren, wie die Umsetzung genau aussieht und was sie anderen empfehlen.

Desinfektionsmittel, Spender, OKH Vöcklabruck, Präventionskonzepte
Petra Eckmayr betreut bei der IG Kultur Mitglieder und steht ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So auch zu Fragen zum Präventionskonzept. „Sinn des Konzeptes ist es das Risiko für Besucher*innen zu minimieren. Deshalb muss man als ersten Schritt die Ist-Situation der Veranstaltungsstätte und der Veranstaltung erfassen“, so Eckmayr. Das umfasst Fragen wie zuständige Personen und Kontaktdaten, Infrastruktur, Größe und Flächennutzung, sowie Einlassbereiche der Stätte, etwaige Stauungszonen, sowie besondere Gegebenheiten. Daraus folgt eine Risikoanalyse, auf deren Basis die Maßnahmen abgeleitet werden können. „Solche Maßnahmen könnten beinhalten, wie Besucher*innenströme gelenkt werden, um Stauungssituationen zu vermeiden, oder wie das Tragen eines MNS geregelt ist, wie Abstände eingehalten werden, wie man Besucher*innen vorab darüber informiert, bzw. das Personal schult, wie man Daten erfasst und auch wie man mit einem Corona-Fall während einer Veranstaltung umgehen würde“, erklärt Petra Eckmayr von der IG Kultur. 
In Form und Umfang können sich die Konzepte also je nach Veranstaltungsstätte oder Veranstaltung stark unterscheiden. Kulturinitiativen sind aber nicht alleine. Die IG Kultur berät Mitglieder kostenlos und stellt Dokumente und Vorlagen zur Verfügung.  



Beitrag als Podcast:











 

Petra Eckmayr IG Kultur

 

Petra Eckmayr
Mitgliederbetreuung

eckmayr@igkultur.at

Petra Eckmayr unterstützt die Mitgliederbetreuung im Bereich Vereins- und Steuerangelegenheiten, Arbeitsrecht und AKM.




Die IG Kultur berät ihre Mitglieder kostenlos und umfassend zu den Präventionskonzepten, auch online via Videoberatung. Kontakt unter  beratung@igkultur.at

 

 

Coverfoto: OKH Vöcklabruck

 

 

Wir haben uns umgehört, wie Kulturinitiativen ihre Konzepte umgesetzt haben, was schwierige Fragen waren, wie sie das konkret umsetzen und ob sie Tipps für anderen haben, denen das noch bevorsteht: 

 

Richard Schachinger, OKH VöcklabruckRichard Schachinger, OKH Vöcklabruck: Anfangs war es schwierig sich in die Rechtsmaterie einzulesen. Einerseits haben uns die Interessensvertretungen dabei sehr geholfen, andererseits haben wir bald festgestellt, dass wir als Veranstalter*innen am besten wissen, welche Maßnahmen sich gut umsetzen lassen, da wir jene sind, die die Gegebenheiten am besten kennen. Hilfe brauchten wir dann bei Fragen der Raumbemessung, also wie man das genau ausrechnet, und beim Umgang mit Verdachtsfällen. 
Unser Vorteil als Kulturstätte im Gegensatz zu jenen, die Stätten nur temporär bespielen, ist, dass wir viele Dinge wie Bodenmarkierungen einmal machen und immer wieder darauf zurückgreifen können. Da wir unsere Räume aber auch andere nutzen lassen, ist uns die Vermittlung unseres Konzeptes besonders wichtig. Wir bieten Workshops an, die Voraussetzung dafür sind, bei uns zu veranstalten. 
Wir empfehlen die Erstellung einer eigenen Checkliste, damit man am Veranstaltungstag quasi einen kleinen Schummler hat, um die Dinge noch einmal schnell durchgehen zu können. 

 


Alexandra Hutter, Anna Sonntag, Dschungel WienAlexandra Hutter und Anna Sonntag, Dschungel Wien: Da wir nur Sitzbänke und keine Sessel haben, mussten wir ausrechnen, wie viele Leute darauf tatsächlich Platz haben. Unser Zielpublikum sind Kinder und junge Erwachsene, die teilweise auch in Gruppen kommen. Wir mussten deshalb auch für unterschiedliche Altersgruppen unterschiedliche Kapazitäten berechnen. Unser Publikum wird gestaffelt in den Raum gelassen und verlässt diesen dann über den Hinterausgang, um Hot Spots zu vermeiden. Bei uns ist normal freie Platzwahl, nun weisen wir die Plätze zu, jede Gruppe wie Einzelperson bekommt ihre Plätze zugewiesen und werden mit 1-2 Meter Abstand voneinander entfernt gesetzt. 
Wir haben auch Schreiben aufgesetzt, für Kund*innen, für Künstler*innen, die unsere Räume mieten, um alle informieren zu können, welche Maßnahmen gesetzt sind, damit alles ganz klar ist und alle Bescheid wissen. Das Stichwort ist auch Eigenverantwortung, das Hirn nicht auszuschalten, sondern auch selbst mitzudenken, was wichtig ist und was Sicherheit gibt. 

 


Hanni Gerretsen, Kultur-Forum-AmthofHanni Gerretsen, Kultur-Forum-Amthof: Wir bespielen ein historisches Gebäude, das hat Vor- und Nachteile. Wir mussten überlegen, wie wir den Eingangsbereich erweitern und wo wir die Kassa postieren, damit sich keine Stauzonen bilden. So haben wir auch stärker auf Onlinebuchungen gesetzt, um Stauungen im Kassabereich zu vermeiden. Wir stellen Schilder und Plakate mit den Infos auf, haben aber auch eine Durchsage, die das Publikum informiert und achten darauf, genug Personal zu haben, die auf die Einhaltung achtet. Eigentlich funktioniert es bisher reibungslos und wir sind den Leuten dafür auch sehr dankbar. Wir sind dankbar, dass sie uns auch in Corona-Zeiten treu bleiben und auch dafür, dass sie die Vorschriften so gut einhalten. Im Endeffekt können wir das Ganze nur gemeinsam gut durchstehen!  
Wir empfehlen die Informationen vom Roten Kreuz, dem Ministerium aber am allerwichtigsten von der IG Kultur, die bei der Erstellung eine große Hilfe waren. 

 

 

Ähnliche Artikel

Letzter Teil des Corona-Härtefallfonds: Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022. Gesetzlich vorgesehen ist diese Entschädigung seit Mai 2020.
Schloss vor geschlossenem Fenster Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Verfassungsgerichtshofs macht erneut deutlich, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur von der Regierung regelmäßig verkannt wird. Entschädigungsansprüche für Kulturveranstalter:innen werden sich aus dieser höchstrichterlichen Entscheidung wohl nicht ableiten lassen – dennoch zeugt sie von einer bedauerlichen politischen Realität.
Corona Regelungen Veranstaltungen Die Bundesregierung hat 2020 Maßnahmen zum Umgang mit dem Coronavirus erlassen, die auch den Kulturbereich massiv trafen. Die aktuellen Regelungen - und was das für die Praxis heißt - haben wir hier für euch zusammengestellt.