mindeststandards

Hände, die gemeinsam an einem Strang ziehen zur Illustration des Themas Kultur, Kollektivvertrag, kollektive Bemühungen um Mindeststandards Gute Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen – und das verbindlich für alle in der freien Kulturarbeit? Die Antwort scheint einfach: Ein Kultur-Kollektivvertrag! Über mögliche Wege zu einem Kultur-Kollektivvertrag und dessen Auswirkungen auf die Finanzierungspraxis.
Kulturarbeit ist Arbeit und sollte auch als solche entlohnt werden. Mindeststandards der Entlohnung fehlen jedoch weitgehend, auch wenn die öffentliche Hand fördert. In Berlin gibt es seit 2014 Honoraruntergrenzen, die von Politik und Verwaltung explizit gefördert werden. Warum setzt sich die Verwaltung dafür ein? Wie sieht das in der Praxis aus? Und wie wird das finanziert? Ein Gespräch mit Nora Gatewood-Kurz (Kulturabteilung des Berliner Senats) über Honoraruntergrenzen aus Perspektive der Kulturverwaltung.
Höchst prekäre Arbeitsbedingungen mit unregelmäßiger, schlechter Bezahlung gelten vielfach als Normalzustand in der freien Kulturarbeit. Wer „frei“ tätig sein will, muss eben auch bereit sein, diese Bedingungen zu akzeptieren bzw. akzeptieren können. Immerhin ist es die „freie Szene“. Wer so argumentiert, verkennt und verschleiert, dass Arbeitsbedingungen gestalt- und damit veränderbar sind.