kulturrisse 04/09

UrheberInnen sind natürliche Personen, welche ein Werk erschaffen haben. Ihnen stehen absolute Rechte und Vergütungsansprüche für bestimmte Nutzungen ihres Werks zu. Die damit formulierten UrheberInnenrechte können vererbt oder an Dritte (Personen oder Unternehmen) übertragen bzw. lizenziert werden.
Das „Fremdenpaket“ wurde wieder geändert. Enthalten sind jene Gesetze in Österreich, die am häufigsten geändert bzw. verschärft werden. So „effizient“, schnell und reibungslos kooperativ ist die österreichische Regierung in keinem anderen Bereich der Realpolitik. Quasi ein Vorbild für die EU.
Das Asylgesetz, Fremdenpolizeigesetz, Grundversorgungsgesetz, Staatsbürgerschaftsgesetz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz werden wieder einmal weitere Verschärfungen erfahren. Der Rechtsschutz wird abermals beschnitten, das Schubhaftregime ausgeweitet, Zugang zu Beratung durch ausufernde Gebietsbeschränkungen und verkürzte Fristen erschwert bis praktisch verunmöglicht.
Stepan zeigt historische Entwicklungen bis zum heutigen Tag auf und konstatiert, dass in einer Zeit, in der durch das Internet und hier im Speziellen seit der Entwicklung von Napster Information zu einem tatsächlich öffentlichen Gut geworden sei, der Versuch, „die Rechtsordnung über diesen technologischen Bruch zu retten“, zu „der gegenwärtigen Situation geführt habe, in der es nur VerliererInnen gibt“.