15 Februar 2019 /
Praxis /
Gabi Gerbasits
1999 publizierte die IG Kultur Österreich im „Klimawechsel“(1) erstmals Forderungen zu einer transparenten Verwaltung. 2009 folgte eine Studie(2) und 2011 in der Serie „Alternativen zum Verlust der Kulturpolitik“(3) ein Artikel von Juliane Alton: „Transparenz in der Kulturverwaltung – a never ending story“. Im Fokus stand immer die Forderung nach einer sachlichen Begründung im Falle einer Ablehnung der Förderung. Nach Auffassung der IG Kultur Österreich ist eine Begründung „aus budgetären Gründen“ rechtswidrig, sofern ähnliche Projekte gefördert werden.