14 September 2026 /
Praxis /
IG KiKK
Nach drei Jahren Rechtsstreit ist im Fall Acoustic Lakeside nun klar: Die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit der Vereinsmitglieder wurde hier nicht als anmeldepflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft. Zugleich zeigt der Fall, wie groß die rechtlichen und finanziellen Risiken für ehrenamtlich getragene Kulturvereine sein können und welche grundsätzlichen Fragen sich daraus für die Rahmenbedingungen und die Rechtssicherheit ehrenamtlicher Kulturarbeit ergeben.