Acoustic Lakeside gewinnt vor Gericht
Nach drei Jahren Rechtsstreit ist im Fall Acoustic Lakeside nun klar: Die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit der Vereinsmitglieder wurde hier nicht als anmeldepflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft. Zugleich zeigt der Fall, wie groß die rechtlichen und finanziellen Risiken für ehrenamtlich getragene Kulturvereine sein können und welche grundsätzlichen Fragen sich daraus für die Rahmenbedingungen und die Rechtssicherheit ehrenamtlicher Kulturarbeit ergeben.
Ein wichtiger Schritt für das Ehrenamt
Nach drei Jahren ist der Rechtsstreit rund um das Acoustic Lakeside Festival beendet: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat im August 2026 die Verfahren gegen den Verein eingestellt. Zuvor hatte bereits der Verwaltungsgerichtshof die Revision der Finanzpolizei abgewiesen. Damit ist klargestellt: Vereinsmitglieder können freiwillig und unentgeltlich für ihren Verein arbeiten, ohne dass daraus automatisch ein anmeldepflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird.
Der Fall zeigt aber auch, was ehrenamtliche Kulturarbeit inzwischen leisten muss: 192 Mitglieder, rund 140.000 Euro drohende Strafen, jahrelange Verfahren und erheblicher finanzieller und organisatorischer Aufwand – obwohl der Verein von Anfang an davon ausging, dass seine Mitglieder freiwillig für den gemeinsamen Vereinszweck arbeiten. Die Frage war damit längst nicht mehr nur eine juristische. Sie betrifft die Rahmenbedingungen, unter denen Kulturvereine überhaupt noch ehrenamtlich arbeiten können.
Für die Praxis heißt das: Das Urteil schafft wichtige Klarheit, aber es löst das strukturelle Problem nicht. Ehrenamtliche Kulturarbeit braucht Rechtssicherheit statt des Risikos, durch behördliche Auslegung jahrelang in Verfahren gezogen zu werden. Wer ehrenamtliches Engagement politisch will, muss auch dafür sorgen, dass Vereine dieses Engagement ohne existenzielle, rechtliche und finanzielle Risiken organisieren können. Der Fall Acoustic Lakeside sollte deshalb Anlass sein, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Kulturarbeit grundsätzlich zu überprüfen.
Wir gratulieren Acoustic Lakeside zu diesem wichtigen Erfolg und bedanken uns für das Durchhalten und die Konsequenz, mit der der Verein diesen Rechtsstreit geführt hat. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern die ehrenamtliche Kulturarbeit insgesamt.
Weiterlesen:
Ehrenamt und Gemeinnützigkeit – Was Vereine jetzt wissen und beachten sollten
Verein: Arbeiten ohne Anmeldung erlaubt, ORF 2. September 2026
Acoustic Lakeside Festival: Revision abgewiesen, ORF 11. Juli 2026
Acoustic Lakeside Festival siegt vor Gericht gegen Finanzpolizei, derStandard, 12. März 2025