Nachlese zur Lunch Lecture: Änderungen im Einreichverfahren beim Land Kärnten
30.09.2026 | 13.00–14.00 | online via Zoom
Mit:
Friedrich Schwarz, Unterabteilungsleiter Förderungen und juristischer Dienst
Marion Mayr, Sachgebietsleiterin Förderungen Kunst und Kultur
Rebecca Fercher, Carinthia Film Commission, Filmförderung
Moijca Grusovnik-Tratnig, Slowenische Kulturinitiativen, zweisprachige Agenden
Katharina Herzmansky, Kuratorin Ingeborg-Bachmann-Haus, Förderungen Verlage und Literatur
Andrea Kirchmeir, Förderungen Bildende Kunst und Fotografie, Museen, Kulturinitiativen, internationaler Kulturaustausch
Karin Müller, Verwendungskontrolle
Moderation: Elena Stoißer, IG KiKK
Unsere Lunch Lecture ist ein Webinar zur Mittagszeit, in dem ihr euch „nebenbei“ Informationen und Impulse abholen und in einen Dialog treten könnt, ohne euch freinehmen zu müssen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Es wird keine Aufzeichnung geben – save the date!
Änderungen im Einreichverfahren beim Land Kärnten
Bei der Lunch Lecture am 30. September 2026 informierte die Abteilung 4 – Kunst, Kultur und Gesellschaft des Landes Kärnten über die aktuellen Änderungen bei der Einreichung von Kulturförderungen. Im Mittelpunkt standen die neuen Kalkulationsformulare, die Vereinfachungen im Einreichformular sowie die digitale Abwicklung von Verwendungsnachweisen. Darüber hinaus gab die Abteilung einen Einblick in die neue Struktur und die erweiterten Aufgabenbereiche der Abteilung 4.
Abteilung 4 – Kunst, Kultur und Gesellschaft
Aus der bisherigen Abteilung 14 ist die Abteilung 4 – Kunst, Kultur und Gesellschaft hervorgegangen. Neben Kunst und Kultur umfasst die Abteilung nun auch Aufgaben im Bereich Gesellschaft. Insgesamt arbeiten rund 80 Personen in den verschiedenen Organisationseinheiten.
Mit der Umstrukturierung wurden auch Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten neu geordnet. Die Aufgaben des Bereiches Kunst und Kultur bleiben jedoch von der Strukturreform unberührt. Die Abteilung versteht sich dabei als Servicestelle und lädt Kulturinitiativen ein, sich bei Fragen zur Antragstellung und zum Ausfüllen der Formulare direkt an die*den jeweils zuständigen Sachbearbeiter*in zu wenden.
Die neue Website der Abteilung www.kunstundkultur-kaernten.at bündelt Informationen zu den Aufgabenbereichen, Förderungen, Einreichfristen und den erforderlichen Unterlagen. Ebenfalls zu finden ist ein Kunst- und Kulturveranstaltungskalender, der gezielt Kunst- und Kulturveranstaltungen aus dem Veranstaltungskalender der Kärnten Werbung filtert. Der neue Webauftritt wurde auch hinsichtlich der Barrierefreiheit überarbeitet.
Die Abteilung 4 versteht die aktuellen Änderungen als ersten Schritt eines laufenden Entwicklungsprozesses. Erfahrungen aus den kommenden Einreichungen sollen in die weitere Verbesserung der Formulare und Abläufe einfließen.
Neue Kalkulationsformulare für Förderanträge ab 15.000 Euro
Eine zentrale Änderung betrifft Förderanträge (Projektförderung, Jahresförderung jeweils ab 15.000 Euro und Mehrjahres-förderung): Für diese Anträge wird künftig ein neues Kalkulationsformular verwendet. Das Formular entspricht dem Formular des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst und Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) für Musik und Darstellende Kunst.
Für Kulturinitiativen kommt dabei das entsprechende Formular des Bundes (BMWKMS) für Kulturinitiativen zum Einsatz. Wer sowohl beim Bund als auch beim Land Kärnten eine Förderung beantragt, kann damit dasselbe Kalkulationsformular für beide Einreichungen verwenden.
Die Abteilung verwies in diesem Zusammenhang auf eine Abstimmung zwischen Bund (BMWKMS) und der Kunst- und Kulturabteilung des Landes Kärnten: Die jeweiligen Gebietskörperschaften wollen die Formulare der jeweils anderen Stelle akzeptieren. Damit soll der Aufwand für parallele Einreichungen reduziert werden.
Für Förderanträge bis 14.999 Euro bleibt das bisherige Antragsformular bestehen.
Die Umstellung wird von der Abteilung als laufender Entwicklungsprozess verstanden. Die ersten Einreichungen mit den neuen Formularen sollen auch dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln und die Formulare gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Für die kommenden Jahre wird dadurch eine weitere Vereinfachung der Einreichung erwartet.
Was ist beim neuen Kalkulationsformular (ab € 15.000,-) zu beachten?
Das Kalkulationsformular (Finanzierungsplan Kulturförderung alle Sparten) ist als offenes, spartenübergreifendes Formular angelegt. Die Darstellung kann an das jeweilige Vorhaben angepasst werden, die Felder sind entsprechend veränderbar.
Das Formular umfasst 4 Tabellenblätter:
- allgemeinen Angaben (Deckblatt)
- Einnahmen und Ausgaben, Personalausgaben, weitere Leistungen und Eigenleistungen (Budget)
- Statistik
- Förderungen
Bei Mitarbeiter*innen, die mehrere Aufgaben übernehmen, sollen die Personalausgaben entsprechend auf die jeweiligen Bereiche aufgeteilt werden.
Grundsätzlich gilt: Es sollen nur jene Bereiche ausgefüllt werden, die für das jeweilige Vorhaben relevant sind.
Die Tabellen berechnen Summen und z.T. prozentuale Anteile automatisch. Einnahmen und Ausgaben müssen sich am Ende vollständig decken. Die im Kalkulationsformular errechneten Summen sind anschließend in das Einreichformular zu übernehmen. Das Einreichformular selbst wurde dadurch deutlich verkürzt und enthält im Wesentlichen die zusammengefassten Beträge, während die Details im Kalkulationsformular dargestellt werden.
Die Vorjahreswerte sollen nach Möglichkeit weiterhin eingetragen werden. Nach Auskunft der Abteilung dienen diese Angaben der Entwicklung und Transparenz sowie einer standardisierten Darstellung.
Kulturinitiativen (ab € 15.000,-)
Für Kulturinitiativen gibt es ein eigenes Kalkulationsformular (Finanzierungsplan Kulturinitiativen). Wer für einen Förderantrag beim Bund (BMWKMS) das Formular für Kulturinitiativen verwendet, kann dasselbe Formular auch bei der Kunst- und Kulturabteilung des Landes Kärnten. Auch Leistungen wie ehrenamtliche Mitarbeit können in der Kalkulation abgebildet werden. Dafür reichen entsprechende Stichworte im Formular.
Mehrjahresförderungen (ohne Wertgrenze)
Für Mehrjahresförderungen gibt es ebenfalls ein eigenes Kalkulationsformular (Finanzierungsplan Kulturförderung alle Sparten mehrjährig) Das Vorhaben für die folgenden Jahre soll zumindest in geplanter Form dargestellt werden. Dabei sollen auch die voraussichtlich eingeschätzten Beträge angegeben werden, mit denen die Initiative selbst für die kommenden Jahre plant. Die inhaltliche Grundlage bilden die Voraussetzungen nach den jeweiligen Kulturförderungs-richtlinien und die geplanten Vorhaben.
Beilagen
Bei Förderanträgen bis 15.000 Euro können die erforderlichen Beilagen direkt im Formular eingebracht werden. Bei höheren Förderungen werden die entsprechenden Unterlagen im Zuge des digitalen Einreichverfahrens angeführt.
Die Abteilung empfiehlt, die erforderlichen Beilagen möglichst bereits vollständig und gemeinsam mit dem Antrag einzureichen. Falls einzelne Unterlagen noch fehlen, können diese nachgereicht werden, was zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen kann.
Wo sind die Formulare zu finden?
Die relevanten Formulare und Informationen zur Antragstellung sind auf der Website der Abteilung 4 unter dem Bereich Förderwesen/Förderungen Kunst und Kultur zu finden.
Beim Aufrufen des jeweiligen Online-Formulars werden auf der ersten Seite Informationen und Hinweise zur Antragstellung angezeigt. Die erforderlichen Beilagen und weiteren Unterlagen werden dort ebenfalls angeführt. Die Einreichformulare können zwischengespeichert werden. Es gibt eine Anleitung zum Zwischenspeichern.
Die Antragstellung funktioniert sowohl mit als auch ohne ID Austria. Für die Beantragung einer Kulturförderung ohne ID Austria muss ein eingescannter/fotografierter amtlicher Lichtbildausweis und die händisch unterfertigte Fördererklärung hochgeladen werden.
Digitaler Verwendungsnachweis
Auch bei der Abrechnung von Kulturförderungen gibt es eine wesentliche Neuerung: Verwendungsnachweise werden ab 2026 digital eingereicht. Das Online-Formular zum Verwendungnachweis findet sich auf der Website der Abteilung unter dem Bereich für die Abrechnung von Kulturförderungen.
Im Formular werden unter anderem folgende Unterlagen bzw. Angaben abgefragt:
- Tätigkeitsbericht
- Einnahmen- und Ausgabenaufstellung
- Belegaufstellung
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
- gegebenenfalls Nachweise über Eigenleistungen
- weitere erforderliche Beilagen / Nachweis Logo
Eine Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ist ab einer Förderung von 5.000 Euro verpflichtend. Es stehen eine standardisierte Vorlage für den Tätigkeitsbericht optional sowie eine Vorlage für Eigenleistungen zur Verfügung.
Die Belege und Zahlungsbestätigungen werden digital hochgeladen. Am Ende wird die Abrechnung elektronisch unterzeichnet und übermittelt. In begründeten Einzelfällen kann eine Vorlage von Unterlagen in Papierform erforderlich sein (z.B Buchbelege).
Sind Beilagen zu groß, wie beispielsweise Pressespiegel, sind repräsentative Auszüge ausreichend. Von Grafikdateien bieten sich Screenshots als datensparende Variante an. Alternativ besteht die Möglichkeit, Daten auf die eigene Datenbank der Abteilung hochzuladen. Karin Müller stellt dafür bei Bedarf Zugangsdaten zur Verfügung.
Austausch zwischen Bund und Land
Im Zusammenhang mit den neuen Kalkulationsformularen soll der Austausch zwischen Bund und Land weiter verstärkt werden. Ziel ist eine möglichst abgestimmte Vorgehensweise bei den Förderverfahren und eine bessere Nutzbarkeit der Formulare für Antragstellende, die bei mehreren Gebietskörperschaften Förderungen beantragen.
Einreichfristen Jahresförderungen
Alle Sparten (außer Museen): 31. Oktober
Museen: 15. Oktober
Einreichfristen Einzelprojekte
Festivals:
31. Oktober (wenn Beginn im 1. HJ) und
30. März (wenn Beginn im 2. HJ)
Kunstfilm und filmkulturelle Projekte:
31. Jänner (wenn Projektbeginn im 1. HJ) und
30. Juni (wenn Projektbeginn im 2. HJ)
Alle anderen Sparten *:
Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes
Publikationen:
Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes
* Baukulturelles Erbe, Literatur, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Fotografie, Kulturinitiativen und –zentren, internationaler Kulturaustausch
Für Förderungen aus dem Bereich Volkskultur gelten eigene Fristen.
Alle Informationen, Formulare und Downloads zur Kulturförderung auf der Website der Abteilung 4.