Wien arbeitet an einem „Kultureuro“ zur zusätzlichen Finanzierung von Kunst und Kultur. Im Raum stehen ein fixer Betrag pro Eintrittskarte oder eine prozentuelle Abgabe von rund 12,5 Prozent nach dem Vorbild des Wiener Sportförderungsbeitrags. Ein Gesetzesentwurf liegt bislang nicht vor, über die Ausgestaltung laufen noch Gespräche innerhalb der SPÖ-NEOS-Koalition. Ein erster Ansatz, den Kultureuro an die Ortstaxe zu binden und damit stärker aus touristischer Wertschöpfung zu finanzieren, scheiterte bereits am fehlenden Einvernehmen in der Koalition. Nun wird ein anderes Modell erarbeitet.[1]
Noch bevor dessen Details bekannt sind, ist allerdings erheblicher Widerstand da: Die Wiener ÖVP fordert bereits die Rücknahme der Pläne, Wirtschafts- und Branchenvertretungen warnen vor Verteuerung, Besuchsrückgängen und Standortnachteilen.[1] [11]
Gerade weil noch nichts entschieden ist, lohnt sich der Blick auf die Bedingungen. Eine Ticketabgabe ist noch kein Solidarmodell. Entscheidend ist, wer sie tatsächlich trägt, wer geschützt wird und wofür die Einnahmen verwendet werden.
Ein solidarischer Kultureuro könnte einen Teil der wirtschaftlichen Stärke und touristischen Nachfrage im Wiener Kulturmarkt zurück in jene Strukturen führen, die Vielfalt, Nachwuchs, kulturelle Bildung und Zugang ermöglichen. Er darf aber nicht ausgerechnet jene zusätzlich unter Druck setzen, die Kultur ohnehin unter den fragilsten wirtschaftlichen Bedingungen veranstalten.
1. Kein Solidarmodell ohne sozialen Zugang
Die soziale Ausgangslage ist eindeutig. Menschen im untersten Einkommensdrittel haben laut bundesweiter SORA-Studie eine 49 Prozent geringere Chance, regelmäßig Kulturveranstaltungen zu besuchen. Gratisangebote machen bereits einen erheblichen Teil der Kulturbesuche aus; ohne sie würde insbesondere bei Menschen mit niedrigem Einkommen die kulturelle Beteiligung weiter sinken.[2]
Auch Wien selbst kennt die Bedeutung des Preises: Für 52 Prozent der Wiener*innen, deren Einkommen knapp oder nicht ausreichend ist, ist ein günstiger Preis ein entscheidendes Kriterium für den Kulturbesuch.[3]
Die Warnung, ein Kultureuro könne Kultur verteuern, lässt sich daher nicht einfach beiseiteschieben. Es wäre widersprüchlich, kulturelle Teilhabe mit einer Maßnahme finanzieren zu wollen, die kulturelle Teilhabe zugleich erschwert. Genau das kann eine undifferenzierte Ticketabgabe bewirken: Bei 12,5 Prozent würden aus 20 Euro rechnerisch 22,50 Euro, aus 100 Euro 112,50 Euro – sofern die Abgabe vollständig an das Publikum weitergegeben wird.
Ein Solidaritätsmodell darf deshalb nicht alle Eintrittspreise und Angebote gleich behandeln. Niedrige Ticketpreise, Kulturpass und Sozialtickets, Kinder- und Jugendangebote, freie Spende und andere niederschwellige Zugänge müssen geschützt werden. Vor einer Entscheidung braucht es eine transparente Berechnung, wie unterschiedliche Modelle bei verschiedenen Ticketpreisen wirken.
Dass Differenzierungen möglich sind, zeigt das gewählte Vorbild selbst: Der Wiener Sportförderungsbeitrag beträgt seit März 2026 grundsätzlich 12,5 Prozent, kann bei Veranstaltungen mit besonders hohen Kosten und besonderem finanziellem Wagnis aber auf sechs Prozent reduziert werden.[4]
2. Kein Solidarmodell auf Kosten kleiner Veranstalter*innen
Eine Ticketabgabe trifft nicht alle Veranstalter*innen unter denselben Bedingungen. Wird sie vollständig weitergegeben, kann der höhere Endpreis die Nachfrage beeinflussen. Wird sie nicht vollständig weitergegeben, fehlen Eigeneinnahmen. Dazu kommen administrative Pflichten.
Für kleine Veranstalter*innen kann das schnell existenziell werden. Auch große öffentlich finanzierte Häuser arbeiten selbstverständlich mit einem Finanzierungsmix aus öffentlicher Basisfinanzierung, Ticketerlösen, Sponsoring, Spenden und weiteren Eigenmitteln. Die öffentliche Finanzierung deckt auch dort nicht sämtliche Kosten. Aber das Niveau, auf dem wirtschaftliches Risiko abgefedert werden kann, unterscheidet sich erheblich.
Die stadteigenen Vereinigten Bühnen Wien erhalten 2026 beispielsweise eine Jahrestätigkeitsförderung von 51 Millionen Euro. Der offene Förderrahmen für Kulturinitiativen beträgt im selben Jahr 1,86 Millionen Euro.[8] Hier geht es ausdrücklich nicht um einen Gesamtvergleich „große Häuser gegen Freie Szene“: Der Rahmenbetrag Kulturinitiativen bildet nur einen Ausschnitt der Förderungen ab, Aufgaben und Kostenstrukturen unterscheiden sich erheblich. Eine seriöse Gesamtsumme der Freien Szene lässt sich ohne Einzelanalyse der Förderungen nicht bilden.
Die Größenordnungen zeigen aber die unterschiedlichen Risikoniveaus. Für kleine Veranstalter*innen mit knappen Rücklagen können bereits geringe Einnahmenausfälle oder zusätzliche Kosten darüber entscheiden, ob ein Programm noch stattfindet – oder eine Kultureinrichtung, ein Kulturangebot überhaupt weiterbestehen kann. Eine formal gleiche Abgabe bedeutet daher keine gleiche Belastung.
Wien muss deshalb vor Einführung zeigen, wie sich das erwartete Aufkommen auf öffentlich grundfinanzierte Einrichtungen, kommerzielle Großveranstaltungen und kleine bzw. gemeinnützige Veranstalter*innen verteilt – und welche Folgen für Nachfrage, Eigeneinnahmen und Verwaltung in diesen Segmenten zu erwarten sind.
Dabei darf Schutz nicht durch Bürokratie wieder zunichtegemacht werden. Eine Ausnahme hilft wenig, wenn dafür laufend Anträge gestellt, Nachweise gesammelt oder komplizierte Abgrenzungen gegenüber der Abgabenbehörde geführt werden müssen. Schwellenwerte und Ausnahmen müssen gesetzlich eindeutig und möglichst automatisch greifen. Wer darunter fällt, sollte nicht erst um Befreiung ansuchen müssen.
3. Kein Solidarmodell ohne differenzierte Folgenabschätzung
Umgekehrt greift auch die Vorstellung zu kurz, eine Kulturabgabe entziehe der Wiener Wirtschaft schlicht Geld oder werde ausschließlich von Wiener*innen getragen.
Wien verzeichnete 2025 mehr als 20 Millionen Nächtigungen, 83 Prozent davon von Gästen aus dem Ausland. Die touristische Wertschöpfung beträgt laut Stadt rund 5,3 Milliarden Euro jährlich. Im Wiener Regierungsabkommen wird Kultur als Reisemotiv für drei Viertel aller Gäste genannt.[5]
Besonders deutlich ist der internationale Anteil bei den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek: Von 8,44 Millionen Besuchen im Jahr 2025 waren 2,36 Millionen Österreich zuordenbar und 4,84 Millionen dem Ausland; bei 1,24 Millionen war die Herkunft unbekannt. Unter den Besuchen mit bekannter Herkunft kamen damit rund 67 Prozent aus dem Ausland.[6]
Diese Zahlen lassen sich selbstverständlich nicht auf jeden Club, jedes Theater oder jeden Kulturverein übertragen. Genau darin liegt aber der Punkt: Der Wiener „Kulturmarkt" besteht aus höchst unterschiedlichen Publika, Preisstrukturen und wirtschaftlichen Bedingungen.
Die Einwände der Veranstaltungswirtschaft gehören daher ernsthaft geprüft. Die IGÖV rechnet für ein angenommenes 12,5-Prozent-Modell mit bis zu 120 Millionen Euro Abgabenaufkommen und rund 500 Millionen Euro Verlust an Wiener Wertschöpfung.[11] Das sind Prognosen einer Interessenvertretung auf Grundlage eines Modells, das die Stadt bislang nicht vorgelegt hat – keine unabhängige Folgenabschätzung des tatsächlichen Kultureuros.
Daraus folgt weder, dass solche wirtschaftlichen Risiken ignoriert werden können, noch dass der Vorstoß damit bereits erledigt ist. Was gebraucht wird, ist eine nachvollziehbare Modellrechnung: Welcher Anteil des Aufkommens würde tatsächlich von internationalem Publikum getragen? Welche Sparten und Preisklassen generieren es? Welche Preis- und Nachfrageeffekte sind in unterschiedlichen Segmenten zu erwarten?
Ein Blick über Wien hinaus zeigt, wie unterschiedlich solche Modelle konstruiert werden können. In Salzburg unterstützte die IG Kultur Österreich 2023 die Forderung des Dachverbands Salzburger Kulturstätten und der Salzburg Club Commission nach Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Kulturveranstaltungen. Sie belastete – je nach Veranstaltung – die Einnahmen aus Eintrittskarten, war nicht für Kultur zweckgewidmet und brachte zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Mit Jahresbeginn 2025 wurde sie abgeschafft.
Gleichzeitig sieht das Salzburger Arbeitsübereinkommen 2024 bis 2029 einen anders konstruierten „Kultureuro“ vor: Die Nächtigungsabgabe soll um mindestens zwei Euro erhöht und die Mehreinnahmen zu gleichen Teilen für Kultur und klimafreundliche Mobilität verwendet werden.[12] Auch Hamburg erhebt bereits seit 2013 eine Kultur- und Tourismustaxe auf entgeltliche Übernachtungen und weist die Verwendung entsprechender Mittel für Kultur, Tourismus, Sport und Infrastruktur regelmäßig aus.[13]
Die Modelle sind nicht unmittelbar auf Wien übertragbar. Sie zeigen aber einen entscheidenden Unterschied: Nicht allein, ob eine zusätzliche Abgabe eingehoben wird, sondern wo sie ansetzt, wen sie belastet und wofür ihre Einnahmen eingesetzt werden, bestimmt ihre Wirkung.
Wiens große Häuser, Museen, Festivals und Veranstaltungswirtschaft profitieren dabei von einer Stadt, deren kulturelle Stärke weit über wirtschaftlich erfolgreiche Angebote hinausreicht. Die Stadt selbst beschreibt ihre Kulturlandschaft als Zusammenspiel etablierter Institutionen, Freier Szene, Kulturinitiativen und Orten, an denen abseits kommerziellen Verwertungsdrucks experimentiert werden kann.[7]
Wenn der Kultureuro tatsächlich solidarisch gedacht ist, wäre genau hier sein Mehrwert: Ein Teil der wirtschaftlichen Stärke stark nachgefragter Kulturangebote trägt dazu bei, die Vielfalt des gesamten kulturellen Ökosystems zu sichern.
4. Kein Solidarmodell ohne tatsächliche Umverteilung
Die Aussage „zweckgebunden für Kultur“ reicht nicht aus. Bislang ist lediglich angekündigt, dass die Einnahmen der Kultur zugutekommen sollen. Nach welchen Kriterien sie innerhalb des Kulturbereichs verteilt werden, ist offen.[1]
Ein Solidarmodell braucht eine klare Richtung: Die Verwendung der Mittel muss sich an kulturpolitischen Zielen und strukturellem Bedarf orientieren – nicht daran, wo besonders viel Abgabe angefallen ist.
Zusätzliche Mittel sollten insbesondere dort ankommen, wo Markterlöse strukturell nicht ausreichen: bei kleinen und gemeinnützigen Veranstaltungsstrukturen, Nachwuchs und Experiment, leistbaren Räumen und lokaler kultureller Infrastruktur, kultureller Bildung und Vermittlung sowie leistbaren und kostenlosen Zugängen.
Dazu gehört auch die Rolle der Stadt selbst. Der Kultursommer Wien wird 2026 mit vier Millionen Euro gefördert und erreichte heuer 94.000 Besuche bei freiem Eintritt.[9] Solche Angebote sind gerade angesichts sozial ungleicher Kulturteilhabe wichtig.
Gleichzeitig besteht bereits heute ein Spannungsverhältnis: Kleine Veranstalter*innen müssen einen Teil ihrer Kosten über Eintrittseinnahmen decken und konkurrieren um Publikum auch mit umfangreichen öffentlich finanzierten Gratisangeboten. Ein Kultureuro könnte dieses Ungleichgewicht verschärfen, wenn kostenpflichtige Angebote zusätzlich verteuert werden oder Einnahmen verlieren, während Gratisangebote von einer Ticketabgabe naturgemäß unberührt bleiben.
Ob bereits heute Verdrängungseffekte entstehen, sollte untersucht werden. Für einen Kultureuro muss aber vorab sichergestellt werden, dass die neue Finanzierung dieses Ungleichgewicht nicht weiter verschärft.
5. Kein Solidarmodell ohne Zusätzlichkeit
Schließlich muss zusätzliches Geld auch tatsächlich zusätzlich sein. Das Wiener Kultur- und Wissenschaftsbudget beträgt 2026 ohne Volkshochschulen rund 322,3 Millionen Euro.[10]
Werden neue zweckgebundene Einnahmen in den Folgejahren durch geringere reguläre Budgetmittel kompensiert, entsteht keine zusätzliche Kulturfinanzierung. Es wird lediglich eine Finanzierungsquelle durch eine andere ersetzt angesichts der Budgetlöcher überall.
Es braucht eine nachvollziehbare Ausgangsbasis: Welche reguläre öffentliche Kulturfinanzierung garantiert Wien unabhängig vom Kultureuro? Wie wird diese fortgeschrieben? Und wie wird öffentlich nachvollziehbar, dass die neuen Einnahmen zusätzlich eingesetzt werden?
Die Debatte steht damit nicht am Ende, sondern eigentlich erst am Anfang. Der gescheiterte Versuch über die Tourismusabgabe und der Widerstand gegen eine mögliche Ticketabgabe beantworten noch nicht die grundsätzliche Frage, ob und wie zusätzliche zweckgebundene Kulturfinanzierung solidarisch organisiert werden kann. Einfach eine neue Ticketsteuer einzuführen, ist jedenfalls keine Lösung. Aber bevor über ein konkretes Modell entschieden wird, braucht es eine Ausgestaltung, deren Verteilungswirkung nachvollziehbar ist und die sich an klaren Bedingungen messen lässt:
Kein Solidarmodell ohne sozialen Zugang.
Kein Solidarmodell auf Kosten kleiner Veranstalter*innen.
Kein Solidarmodell ohne tatsächliche Umverteilung.
Kein Solidarmodell ohne Zusätzlichkeit.
Und keine Ausnahmen, die durch Bürokratie wieder zunichtegemacht werden.
Ob der Kultureuro diesen Anspruch erfüllt, entscheidet sich nicht an einem Euro oder an 12,5 Prozent. Sondern daran, ob wirtschaftliche Stärke tatsächlich zur Sicherung kultureller Vielfalt beiträgt – ohne Zugang zu verteuern, fragile Strukturen zusätzlich zu gefährden oder neue Bürokratielasten zu schaffen. Daran wird sich ein konkreter Entwurf messen lassen müssen.
Quellen:
1 ORF Wien: „Kultur-Euro: Tickets könnten teurer werden“
Salzburger Nachrichten/APA: „Wiener ÖVP kritisiert Kultureuro in Offenem Brief“
2 SORA: Kulturelle Beteiligung in Österreich, 2023
3 Stadt Wien: Repräsentative Befragung zur Kulturstrategie 2030
4 Stadt Wien: Sportförderungsbeitrag
5 Stadt Wien: Tourismusbilanz 2025
Stadt Wien: Regierungsabkommen 2025 – Tourismus
6 BMWKMS: Besucher*innenstatistik Bundesmuseen und ÖNB
7 Stadt Wien: Fair Pay und soziale Absicherung
Stadt Wien: Regierungsabkommen 2025 – Stadt der Kultur
8 Wiener Gemeinderat: Förderbeschlüsse 2026 – Kulturinitiativen
Wiener Gemeinderat: Förderbeschlüsse 2026 – Vereinigte Bühnen Wien
9 Wiener Gemeinderat: Förderung Kultursommer Wien 2026
Stadt Wien: Bilanz Kultursommer Wien 2026
10 Stadt Wien: Kulturbudget 2026
11 IGÖV: Aussendung zum Wiener Kultureuro
12 IG Kultur: „Mehr Vergnü… ohne Steuer“
Stadt Salzburg: Abschaffung der Vergnügungssteuer
Stadt Salzburg: Arbeitsübereinkommen 2024–2029
13 Hamburg: Kultur- und Tourismustaxe
Hamburg: Bericht über die Verwendung der Mittel 2025