Zur Diskussion um die neue UNESCO-Konvention für kulturelle Vielfalt

<p>Die „Konvention zum Schutze und zur Förderung der Vielfalt kulturellen Ausdrucksformen“ wird allgemein als größter Wurf der UNESCO seit der „Neuen Internationalen Informationsordnung“ Ende der 1970er Jahre betrachtet. Tatsächlich könnte sie zu einer der wirkungsreichsten Speerspitzen der GATS-kritischen Bewegung avancieren. Die IG Kultur Österreich hat in der Vergangenheit wiederholt auf die Gefahren dieses Dienstleistungsabkommen der Welthandelsorganisation

Die „Konvention zum Schutze und zur Förderung der Vielfalt kulturellen Ausdrucksformen“ wird allgemein als größter Wurf der UNESCO seit der „Neuen Internationalen Informationsordnung“ Ende der 1970er Jahre betrachtet. Tatsächlich könnte sie zu einer der wirkungsreichsten Speerspitzen der GATS-kritischen Bewegung avancieren. Die IG Kultur Österreich hat in der Vergangenheit wiederholt auf die Gefahren dieses Dienstleistungsabkommen der Welthandelsorganisation (WTO) aufmerksam gemacht.

Nicht nur aus diesem Grunde begrüßt die IG Kultur Österreich das Zustandekommen der internationalen Vereinbarung. Richtig gelesen könnte die Konvention weit über ihren wirtschaftspolitischen Impact hinaus eine Dynamisierung des globalen kulturellen Austausches herbeiführen.

Setzt sich dagegen die hiesig vorherrschende kulturkonservative Auslegung des Vertrags durch, könnte er im schlimmsten Falle seine Umsetzung in der Fortführung einer stagnierenden Kulturpolitik finden. Eine Konvention zum Schutz der österreichischen Volkskultur? Die Konvention muss wohl selbst massiv davor geschützt werden, in die falschen Hände zu geraten. Die IG Kultur Österreich warnt davor, die Konvention als Bestätigung der in Österreich und Europa praktizierten Kultur- und Gesellschaftspolitik zu betrachten. Nimmt man sie ernst, ruft sie ganz im Gegenteil zu einer radikalen Neuausrichtung auf: Die Konvention fordert ein Umdenken, eine Abkehr von den nationalen Sandkästen, eine Hinwendung zu einer emanzipativen Kulturpolitik und eine Öffnung des Zugangs zum kulturellen Austausch für die Entwicklungsländer.

Konventionsentwurf: UNESCO
Hinweis: GATS-Positionspapier

Downloads
Kulturelle_Vielfalt.pdf103.19 KB

Ähnliche Artikel

20 Jahre UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen 2005 hat die internationale Staatengemeinschaft die "UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" verabschiedet. Sie gilt als Magna Charta der internationalen Kulturpolitik. Kaum eine andere UNESCO-Konvention wurde so schnell von so vielen Staaten ratifiziert, darunter auch Österreich und die EU. Doch was hat die Konvention in der Praxis bewirkt? Reflexionen zu 20 Jahren zivilgesellschaftlicher Kooperation bei Umsetzung der Konvention in der Praxis.
SPÖ, die Grünen, NEOS, KPÖ, Keine / Wandel und die Bierpartei unterzeichnen eine von der ARGE Kulturelle Vielfalt initiierte Erklärung und bekennen sich zu den Grundsätzen der UNESCO-Konvention „Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“.
Anlässlich der Nationalratswahl hat die ARGE Kulturelle Vielfalt den wahlwerbenden Parteien einen kulturpolitischen Werkzeugkoffer überreicht. Er enthält praktische Tools und Anleitungen für effektive Kulturpolitik in der kommenden Legislaturperiode.