Handlungsauftrag Fair Pay! Fair Play! – Pflichtenheft der nächsten Bundesregierung

Die letzte Regierung bekannte sich 2020 erstmals zu Fair Pay und leitete Schritte zur Umsetzung ein, zu denen sich auch die Bundesländer, Städte und Gemeinden verpflichteten. Auch wenn der Prozess vielfach noch am Beginn steht, darf er nun nicht abgebrochen werden. Regierungswechsel dürfen nicht dazu führen, dass erreichte Schritte zur Etablierung von Mindeststandards im Arbeitsleben wieder zur Verhandlungsmasse werden. Die Aufgaben der kommende Bundesregierung. 

Fair Pay Sujet vor Gang, im Hintergrund Verhandlungsraum

 

Fair Pay! Fair Play! 

 

Der Prozess hat begonnen, jetzt geht es um die Fortführung

 

Die künstlerische und kulturelle Arbeit in und aus Österreich ist international und national hoch angesehen. Diese gilt es langfristig abzusichern. Was für 98 Prozent der Arbeitnehmenden in Österreich selbstverständlich ist, fehlt in Kunst und Kultur bis heute großflächig: kollektivvertragliche Sicherheit, faire und angemessene Bezahlung, Mindeststandards im Arbeitsleben. Unter dem Schlagwort „Fair Pay“ arbeiten Künstler_innen, Kultur- und freie Medienarbeiter_innen sowie ihre Interessenvertretungen seit vielen Jahren an einer grundlegenden Veränderung der Situation, auch für den großen Teil der selbstständigen Tätigkeiten.

Die letzte Regierung bekannte sich in ihrem Regierungsprogramm 2020 erstmals zu Fair Pay und hat unter der Federführung der zuständigen Staatssekretärin Andrea Mayer (BMKOeS) Schritte zur Umsetzung eingeleitet. 2022 haben die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Städte- und Gemeindebund) ihre Fair Pay Strategie vorgelegt. Ein erstes Ziel: Fair Pay soll jedenfalls im geförderten Teil der Kunst- und Kulturlandschaft zum Standard werden, auf allen Ebenen. Vielfach stehen wir noch am Beginn der Bemühungen, zusätzliche Budgetmittel sind in der Kulturförderung des Bundes und der Länder (großteils) eingeführt, auf Ebene der Städte und Gemeinden sieht es mit der Beteiligung oft noch nicht so gut aus. Wieviel der jeweilige Fair Pay Gap ausmacht, ist vielfach ungeklärt.

 

Aufgaben für die kommende Bundesregierung:
 

  1. Umsetzung von Fair Pay
    Der Beginn ist gesetzt. Jetzt gilt es, Fair Pay in der täglichen Praxis fest zu verankern. Sparzwänge dürfen nicht dazu führen, dass Un(ter)bezahlung und Selbstausbeutung wieder zum Standard für Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen werden. Notwendig sind positive Perspektiven und ein Bekenntnis der Gebietskörperschaften dazu, dass Fair Pay und Valorisierung zusammengehören. Regierungswechsel dürfen nicht dazu führen, dass erreichte Schritte zur Etablierung von Mindeststandards im Arbeitsleben wieder zur Verhandlungsmasse werden. Daher regen wir eine gemeinsame Bekräftigung der Fair Pay Strategie der Gebietskörperschaften zum Jahresbeginn 2025 an – und wir erwarten einen konkreten Fahrplan zur weiteren Umsetzung.
     
  2. Evaluierung von Fair Pay Maßnahmen
    Es braucht ein öffentliches, begleitendes Monitoring und vertiefende Evaluierung nach Sparten, aber auch nach Gebietskörperschaften. Wie wirken sich die unterschiedlichen Fair Pay Maßnahmen auf Gehälter und Honorare aus? Wie wirken sie unmittelbar auf die Erwerbsarbeit von Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen? Welche Erwartungshaltungen gibt es? Wie hat sich die Verhandlungsposition verändert? Welche Standards konnten etabliert werden?

 

Dezember 2024

Dachverband der österreichischen Filmschaffenden, IG Autorinnen Autoren, IG Bildende Kunst, IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, IG Übersetzerinnen Übersetzer, Kulturrat Österreich, Österreichischer Musikrat, Österreichischer Verband der Kulturvermittler:innen im Museums- und Ausstellungswesen, Verband Freier Rundfunk Österreich

 

 


Presseaussendung vom 12.12.2024 der unterzeichnenden Organisationen, 
Titel und Einleitung von IG Kultur Österreich ergänzt; 
 

Ähnliche Artikel

Hände, die gemeinsam an einem Strang ziehen zur Illustration des Themas Kultur, Kollektivvertrag, kollektive Bemühungen um Mindeststandards Gute Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen – und das verbindlich für alle in der freien Kulturarbeit? Die Antwort scheint einfach: Ein Kultur-Kollektivvertrag! Über mögliche Wege zu einem Kultur-Kollektivvertrag und dessen Auswirkungen auf die Finanzierungspraxis.
Im Rahmen unserer Projektschiene "WeiterWissen" haben wir am 14. Oktober 2024 in Kooperation mit dem Referat für Kunst, kulturelles Erbe und Volkskultur ein Webinar zu den Abrechnungsmodalitäten von Förderungen der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport des Landes Steiermark abgehalten. Unterhalb findet ihr eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte sowie Folien inklusive wichtiger Erläuterungen zum Abrechnungsprozedere.
Kulturbudget Regierung Verhandlungen Mit Blick auf die laufenden Regierungsverhandlungen zu Kunst und Kultur und die daran anschließenden Budgetverhandlungen appellieren wir an die Verhandler*innen: Setzen Sie sich für die Absicherung der Kunst- und Kulturfinanzierung ein und investieren Sie in die freie Kunst und Kultur! Erhöhen sie die Finanzierungszuschüsse des Bundes für freies Kunstschaffen und zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit um zumindest 50 Millionen Euro. Aktuell belaufen sich diese auf lediglich 0,1% der Bundesausgaben. Jeder mehr investierte Euro ist eine nachhaltige Investition in die Zukunft, wie zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen.