Fair Pay Ausgleich der Stadt Graz

Ein wichtiger Schritt in Richtung gerechte Bezahlung für Kulturarbeit wurde mit den neuen mehrjährigen Fördervereinbarungen der Stadt Graz für 2012/2013 gesetzt.

Erstmals wurde neben der Erhöhung der Anzahl der Förderverträge ein Fair Pay Ausgleich ausgezahlt. Dieser Ausgleich von 5,6% wurde allen Kulturinitiativen gewährt, deren Fördersumme sich auf unter € 130.000.- beläuft. 

Wir freuen uns über ein erstes positives Signal in Richtung "Fair Pay für Kulturarbeit - Kultur muss sich lohnen". Weitere Schritte sind unbedingt notwendig um der Forderung nach gerechter Bezahlung nachkommen und das von der Ländervertretung der IG Kultur Österreich entwickelte Gehaltsschemaund die Honorarrichtlinien umsetzen zu können!

Ähnliche Artikel

Hände, die gemeinsam an einem Strang ziehen zur Illustration des Themas Kultur, Kollektivvertrag, kollektive Bemühungen um Mindeststandards Gute Bezahlung, gute Arbeitsbedingungen – und das verbindlich für alle in der freien Kulturarbeit? Die Antwort scheint einfach: Ein Kultur-Kollektivvertrag! Über mögliche Wege zu einem Kultur-Kollektivvertrag und dessen Auswirkungen auf die Finanzierungspraxis.
Der Vorarlberger Landtag beschloss unter neuer, schwarz-blauer Regierung am 19. Dezember 2024 das Budget für das Jahr 2025. Der bereits im Sommer angekündigte Sparkurs des Landes trifft auch das Kulturbudget, das angesichts prekärer Arbeits- und Lebensumstände Kunstschaffender und einem zarten Start in die Fair Pay-Strategie des Landes mit einer lediglich geringfügigen Erhöhung in das neue Jahr geht. Wie sich die Kultursprecher:innen der Parteien zum Budget und den relevanten Inhalten von Kunst und Kultur äußerten und was Kulturlandesrätin Barbara Schöbi-Fink zu einem Ausblick für die freie Szene sagt, haben wir im Folgenden dokumentiert.
Fair Pay Sujet vor Gang, im Hintergrund Verhandlungsraum Die letzte Regierung bekannte sich 2020 erstmals zu Fair Pay und leitete Schritte zur Umsetzung ein, zu denen sich auch die Bundesländer, Städte und Gemeinden verpflichteten. Auch wenn der Prozess vielfach noch am Beginn steht, darf er nun nicht abgebrochen werden. Regierungswechsel dürfen nicht dazu führen, dass erreichte Schritte zur Etablierung von Mindeststandards im Arbeitsleben wieder zur Verhandlungsmasse werden. Die Aufgaben der kommende Bundesregierung.