Einreichfristen NEU Land Kärnten

Für Kulturförderungen führt die Abteilung 14 – Kunst und Kultur des Landes Kärnten/Koroška Einreichfristen ein. Dies dient der erleichterten Abstimmung der Akquirierung von Drittmitteln und gibt der Kulturabteilung Überblick über den Gesamtbedarf.

Für Jahresförderungen gilt ab ab sofort die Einreichfrist 31. Oktober des Vorjahres, ausgenommen sind Jahresförderungen im Bereich Museen mit der gesonderten Einreichfrist 10. Oktober. Wir empfehlen, Einreichungen für die Jahresförderung bereits frühzeitig vor Ende der Frist abzugeben, um noch zeitlichen Spielraum für Eventualitäten zu lassen.

Förderansuchen für Einzelprojekte (alle Sparten außer Film) sind mind. 3 Monate vor Umsetzung des Vorhabens einzubringen.

Frühere Fristen dienen der Kulturabteilung zur Erleichterung der Bearbeitung. Wir erwarten, dass durch die Einreichfristen auch Förderzusagen sowie (Teil)Auszahlungen früher ausgesendet werden können.

Mit der Einführung von Einreichfristen wird eine weitere Änderung nötig: Voraussetzung für eine Förderzusage ist der Verwendungsnachweis des Vorvorjahres, statt wie bisher des Vorjahres. Beispielsweise ist für die Jahresförderung 2025 die korrekte Abrechnung der Jahresförderung 2023 vorausgesetzt. Davon ausgenommen sind Anträge von neuen Antragsteller:innen. Die Abrechnungen sind weiterhin fristgerecht laut Fördervertrag abzugeben.

 

Einreichfristen Kulturabteilung Land Kärnten

Sparte

Förderart

Frist

Alle Sparten (außer Museen)

Jahresförderung 31. Oktober

Museen

Jahresförderung

10. Oktober

Festivals

Einzelprojekte

31. Oktober (wenn Beginn im 1. HJ) und
30. März (wenn Beginn im 2. HJ)

Kunstfilm

Einzelprojekte

31. Jänner (wenn Projektbeginn im 1. HJ) und
30. Juni (wenn Projektbeginn im 2.HJ)

Alle anderen Sparten *

Einzelprojekte

Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes

Publikationen

Einzelprojekte

Mind. drei Monate VOR Umsetzung des Projektes

* Baukulturelles Erbe, Literatur, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Fotografie, Kulturinitiativen und –zentren, internationaler Kulturaustausch

 

Sollten Schwierigkeiten bestehen, diese Frist einzuhalten, bittet die Kulturabteilung um ehestmögliche Kontaktaufnahme unter abt14.post@ktn.gv.at.

Aufgrund der Umstellung auf den rein digitalen Akt wird gebeten, das ONLINE-Formular zu verwenden. Hier alle Informationen zur Förderung Kunst und Kultur der Landeskulturabteilung und eine Anleitung zum Zwischenspeichern der Daten im ONLINE-Formular.

Bei Fragen steht die Kulturabteilung gerne zur Verfügung:

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 14 – Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: +43 (0) 50536 – 34002
Fax: +43 (0) 50536 – 34030
Email: abt14.post@ktn.gv.at.
www.kulturchannel.at
  

Ähnliche Artikel

Die neue Koralmbahn bringt nicht nur Regionen näher zusammen, sondern bietet auch Chancen für die freie Szene in Kärnten/Koroška und der Steiermark: Mehr Zusammenarbeit, mehr Austausch, mehr Sichtbarkeit. Unter dem Titel Kulturtunnel starten die IG KiKK und die IG Kultur Steiermark einen Vernetzungsprozess zwischen den beiden Bundesländern.
Netzwerktreffen der Kulturinitiativen und Kulturarbeiter*innen am 14.07.2025 im Ventil Nach zwei anregenden und informativen Netzwerktreffen wollen wir nun damit starten, das Treffen jedesmal in einer anderen Initiative zu veranstalten. Das kommende Treffen hostet Yulia Izmaylova am wunderbaren Kulturort Ventil. Danke dafür, das ist großartig! Wir haben uns in den vergangenen Treffen mit der finanziellen Situation, dem Bedarf nach Koordination der Veranstaltungen und Vernetzung allgemein auseinandergesetzt. Hierin und in den aktuellen Entwicklungen wollen wir uns gegenseitig updaten und immer weiter miteinander Perspektiven entwickeln. Deshalb noch einmal eine herzliche Einladung an alle: Kommt zahlreich und bringt Snacks für den Potluck!
Orientierung im Förderdschungel, Fokus auf Bundesförderung für Kulturinitiativen - dargestellt durch einen Kaktus vor dunklem Hintergrund, der beleuchtet ist;  Welche Kulturprojekte erhalten eine Bundesförderung – und warum? Was genau unterscheidet eine Projektförderung von einer Jahresförderung? Welche Neuerungen gelten ab Herbst 2025 für Einreichungen und Entscheidungsverfahren? Im Rahmen des Webinars am 4. September werfen wir gemeinsam mit der Leiterin der Kulturinitiativenabteilung im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS), Mag. Karin Zizala, und ihre Stellvertreterin Mag. Sonja Olensky-Vorwalder, einen kompakten, praxisnahen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Bundesförderung für Kulturinitiativen.