Drinnen oder draußen? Frauen in Gewerkschaften

Das Verhältnis von Gewerkschaften zu Frauen und Frauen(erwerbs)arbeit ist zumindest als ambivalent zu bezeichnen. Historische Prägungen, die ins 19. Jahrhundert, in die Zeit der Entstehung der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung zurückreichen, sind dabei bis heute relevant. Politische Praxis und Theorie sparten die Rolle von Frauen und Frauenarbeit weitgehend aus.

Theoretische und historische Grundlegungen

Das Verhältnis von Gewerkschaften zu Frauen und Frauen(erwerbs)arbeit ist zumindest als ambivalent zu bezeichnen. Historische Prägungen, die ins 19. Jahrhundert, in die Zeit der Entstehung der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung zurückreichen, sind dabei bis heute relevant. Politische Praxis und Theorie sparten die Rolle von Frauen und Frauenarbeit weitgehend aus. Was sind aber die Ursachen für die Nicht-Erfassung weitreichender gesellschaftlicher Widersprüche? Wie konnte übersehen werden, dass sich ein grundlegender Widerspruch nicht (nur) im Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital widerspiegelt, sondern vielmehr im Verhältnis von Lohnarbeit, Kapital und nicht-entlohnter Arbeit?

Ein wesentlicher Grund liegt in den theoretischen Grundlagen der Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung, in denen Frauenarbeit – sowohl bezahlte als auch unbezahlte – wenig Beachtung erfährt. Frauen finden hier weder als (Industrie-) Arbeiterinnen und noch weniger als Hausarbeiterinnen Erwähnung oder gar Anerkennung. Die feministische Revision der „sozialen Frage“ führte in den 1970er Jahren zu der Erkenntnis, dass die kapitalistische Produktionsweise die von Frauen getragene Haushaltsökonomie braucht, da sie die Reproduktion der Arbeitskraft im Rahmen der Marktlogik nicht oder nur begrenzt gewährleisten kann. Der Bereich der materiellen Reproduktion wird aber (nicht nur) in der marxistischen Theorie hintangestellt und so ein großer Teil der Frauenarbeit nicht in ökonomischen Kategorien analysiert. Die Reduktion der Theorie auf die Bereiche der Lohnarbeit und der Produktion wiederholt die Trennung der öffentlichen und der privaten Sphäre – ganz im Sinne der bürgerlich-liberalen Theorie – und verstellt damit nicht nur den Blick auf die Konstituierung herrschaftlicher Geschlechterverhältnisse, sondern auch auf die spezifische Funktionsweise kapitalistischer Produktion.

Ein Hauptproblem in Bezug auf die Nicht-Erfassung von Frauenarbeit ist also an den Kategorien festzumachen, in denen gedacht, geforscht und mit denen Politik gemacht wird: Mit Begriffen wie Produktion, Klasse oder Schicht können Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen schlechterdings nicht oder nicht zur Gänze erfasst werden. Weibliche Lebenszusammenhänge mit ihrer besonderen Verknüpfung von produktiven und reproduktiven Bereichen fallen aus diesen Kategorien weitgehend heraus bzw. liegen quer zu ihnen. Fraueninteressen manifestieren sich immer an der Schnittstelle von Öffentlichkeit und Privatheit und machen die Verschränktheit und gegenseitige Bedingtheit dieser beiden Sphären deutlich.

Neben der Unangemessenheit der theoretischen Kategorien waren gesellschaftliche Diskurse über Geschlechterrollen und die so genannte Wesensverschiedenheit der Geschlechter prägend für den Umgang mit der Berufsarbeit von Frauen – auch in der österreichischen Gewerkschaftsbewegung. Immer wieder wurde die „Arbeit gegen Lohn“ von Frauen unter den Aspekten von Schicklichkeit, Moralität und Legalität diskutiert. Durch die Übernahme bürgerlich-liberaler Wertvorstellungen unterschied sich das Frauen- und Familienbild der Arbeiterbewegung dramatisch wenig vom bürgerlichen. Vor dem Hintergrund eines proletarischen Patriarchalismus wurde die Arbeiterin an sich – und nicht ihr geringer Lohn oder ihre extreme Ausbeutung – zum Problem. Ziel gewerkschaftlicher Politik war es viel mehr, männliche Arbeitsplätze und Löhne durch den Ausschluss von Frauen aus bestimmten Berufen und langfristig aus dem gesamten Arbeitsmarkt zu schützen.

Frauen im Männerbund ÖGB

Die Organisierung und Erfassung von Fraueninteressen wurde vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) bereits 1945 statutarisch festgelegt. Bis 1957 wurden in allen Bundesländern Frauenabteilungen eingerichtet und bis 1959 bestanden in mehr als der Hälfte der Fachgewerkschaften Frauenabteilungen. Die zentralistisch-hierarchische Organisationsstruktur des ÖGB unterstellt die Frauenpolitik jedoch bis heute einer männlichen Kontrolle. Die Anzahl, Zusammensetzung und Geschäftsordnung solcher Abteilungen muss im Einvernehmen mit den Vorständen der beteiligten Gewerkschaften durch den Bundesvorstand beschlossen werden – einem bis 1979 ausschließlich und bis heute überwiegend männlich besetzten Gremium. 2003 waren elf von 58 Mitgliedern Frauen.

1979 gelang es den ÖGB-Frauen eine Statutenänderung durchzusetzen und den Ausschluss von Frauen aus den höchsten Gremien des ÖGB zu durchbrechen. Eine der Vize-Präsidenten des ÖGB musste eine Vertreterin der Frauen sein, wobei aber gleichzeitig die Zahl der Vize-Präsidenten von drei auf sechs erhöht wurde. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Frauen nur dann Zugang zu den entscheidenden Gremien erhielten, wenn dadurch Positionen von Männern nicht gefährdet waren. Nach wie vor entspricht der Frauenanteil in Gremien keineswegs ihrem Anteil an Mitgliedern. Strukturen und Reglungen sichern und reproduzieren männliche Macht auf allen Ebenen, da Rekrutierung und Delegation von FunktionärInnen durch männlich dominierte Gremien geschieht. Insbesondere seit den 1980er Jahren wird dies von Gewerkschaftsfrauen regelmäßig zum Thema gemacht. Auf dem ÖGB-Frauenkongress im Oktober 2006 forderten sie nun eine Frauenquote von 33 % in den Spitzengremien – nach dem Anteil der Frauen an den ÖGB-Mitgliedern. Bei der Reformklausur des ÖGB im November dieses Jahres wurde diese Frauenquote nun beschlossen. Darüber hinaus sollte aber auch der geringe Organisierungsgrad von Frauen im ÖGB zu denken geben. Offenbar ist der Männerbund ÖGB für Frauen wenig attraktiv: Zum einen aufgrund der ausgeprägt männlichen Kultur in der Organisation und zum anderen aufgrund der Ausrichtung der Politik an Männerinteressen.

Struktureller und inhaltlicher Maskulinismus

Gewerkschaftliche Politik geht immer noch in erster Linie von den Interessen, Bedürfnissen und Erfahrungen männlicher Arbeitnehmer aus, und das beinhaltet bestimmte Grundannahmen über Lebens-, Arbeits- und Familienverhältnisse von Frauen und Männern. Diese Grundannahmen gehen mit Vorstellungen über eine geschlechterhierarchische Rollen- und Arbeitsteilung einher und reduzieren die Interessen von Frauen auf Schutzbestimmungen und familienpolitische Anliegen. Damit behält sich der ÖGB die Vertretung jener Interessen vor, die die Geschlechtersegregation am Arbeitsmarkt und im privat-familialen Bereich (mit)geschaffen haben.

Die Spaltung von Öffentlichkeit und Privatheit ist ein generelles Merkmal von Politikstrukturen, und sie ist das Resultat von Machtverhältnissen, die mit einer hierarchischen Geschlechterordnung einhergehen und in Organisationen wie dem ÖGB nachvollzogen werden. Die Folge ist, dass die Definition dessen, was überhaupt als politisches Interesse gelten kann, an dieser Spaltung orientiert ist und gerade die Bedürfnisse und Interessen von Frauen als nicht politisch und nicht verhandelbar betrachtet werden. Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und von familienergänzenden Einrichtungen findet sich demgemäss auch im Jahr 2003 nicht in den „allgemeinen“ Statuten des ÖGB. Dies ist nach wie vor ausschließlich als Aufgabe der Frauenabteilung definiert.

Indem die Situation von Frauen nicht bedacht oder als „besonders“ definiert und delegiert wird, wird das Männliche totalisiert. Wo eigentlich nur Männer bzw. männliche Interessen und Erfahrungen gemeint sind, wird von allgemeinen Interessen und Erfahrungen gesprochen. Die Marginalisierung von Frauen wird hier ebenso verschleiert wie die Totalisierung der Männlichkeit. Vor diesem Hintergrund ist auch das geringe Engagement des ÖGB in Hinblick auf atypische und prekäre Arbeitsverhältnisse nicht verwunderlich, sind diese doch überwiegend Frauen-Arbeitsplätze – in dieser Logik also Arbeitsplätze für „Zuverdienerinnen“.

Perspektiven

Seit Jahren lautet die Diagnose von ExpertInnen, dass die Zukunftsperspektive von Gewerkschaften davon abhängen wird, ob sie in der Lage sind Geschlechterpolitik zum Thema zu machen. Auch vor dem Hintergrund neoliberaler Wirtschaftspolitik wird es vorrangig sein, die Geschlechterdifferenz als gesellschaftliches Strukturmerkmal anzuerkennen. Denn es verschwindet nicht nur der „Ernährer-Ehemann“ als vermeintlich soziale Sicherung für Frauen, auch das männliche Normalarbeitsverhältnis als Existenzsicherung für Männer wird brüchiger. Das bedeutet, dass Gleichstellung als Instrumentarium nicht nur auf die Zusammensetzung von Gremien, sondern auf inhaltlich-politische Ziele des ÖGB anzuwenden ist. In diesem Sinn ist die Zukunft und die politische Bedeutung des ÖGB auch davon abhängig, wie groß die Bereitschaft ist, feministische Analyse und Politik zum Ausgangspunkt gewerkschaftlicher und sozialpartnerschaftlicher Politik zu machen. Denn jede Spaltung der Beschäftigten, die von den Gewerkschaften nachvollzogen wird, schädigt in letzter Konsequenz sowohl die Ausgegrenzten als auch vermeintlich „eigentliche“ Klientel der Gewerkschaften: die männlichen Arbeitnehmer.

Die Bemühung um eine Organisierung der Prekarisierten, die auch ein Abweichen von der traditionellen Organisierung über Betriebsräte erfordert, ist unerlässlich. Denn die Ausdifferenzierung der Arbeitsverhältnisse und -verträge ist vorrangiges Mittel der Spaltung von Beschäftigten geworden, die u.a. mit einem verstärkten Druck auf so genannte Normalarbeitsverhältnisse einhergeht. Die Auseinandersetzung mit Prekarisierung erfordert aber auch, dass Arbeits- und Lebensbedingungen von Frauen verstärkt in den Blick genommen werden. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sie Atypisierung und Prekarität schon länger kennen, als die Diskussion darum öffentlich geführt wird.

In diesem Sinn ist die Aneignung der „Hauptthese“ des Feminismus „Das Private ist politisch“ von zentraler Bedeutung auch für gewerkschaftliche Politik. Frigga Haug formuliert die Bedeutung dieses Satzes für die Frauenbewegung auf drei Ebenen:

1. Was als Privatsphäre gilt, ist mit Herrschaft und ihrer Legitimation so verbunden, dass es Nährboden für die übrigen gesellschaftspolitischen Herrschaftsstrukturen ist.
2. Die Abtrennung der Sphären (öffentliche und private) ist selber eine Art von Herrschaftsausübung, u.a. mit dem Resultat der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, die auch Politik als „Männersache“ konstituierte.
3. Herrschaft, deren Abschaffung als Gesellschaftsveränderung auf dem Programm steht, muss auch im persönlichen Erleben aufgespürt werden; nur so kann ein engagierter Kampf geführt und Lebensbedingungen umgestaltet werden.

Alle Politik, die diese Grundannahmen nicht beachtet, setzt stillschweigend voraus, dass Männer als Politiker nur öffentliche Personen sind – unbeeinflusst von ihren persönlichen Interessen als Männer innerhalb einer hierarchischen Geschlechterordnung, deren Profiteure sie – im Öffentlichen und im Privaten – sind.

Literatur

Appelt, Erna (1996): „Draußen vor der Tür? Zur Frage der Mitbestimmung von Frauen in der österreichischen Wirtschaftspolitik“. In: Austriaca. Cahiers universitaires d’information sur l’Autriche, Numéro 41, S. 49-62

Haug, Frigga (1996): „Männergeschichte, Frauenbefreiung, Sozialismus. Zum Verhältnis von Frauenbewegung und Arbeiterbewegung“. In: Dies. (Hg.): Frauenpolitiken. Berlin/Hamburg, S. 155-175

Neyer, Gerda (1995): „Frauen und Gewerkschaften“. In: Bundesministerium für Frauenangelegenheiten / Bundeskanzleramt (Hg.): Bericht über die Situation der Frauen in Österreich. Frauenbericht, Wien, S. 614-618

Weiss, Alexandra (2004): „Fraueninteressen und Gewerkschaftspolitik“. In: Horst Schreiber/Rainer Hoffmann(Hg.): ÖGB-Tirol: Geschichte – Perspektiven - Biographien. Wien, S. 261-282

Alexandra Weiss Politologin, freie Wissenschafterin, externe Universitätslektorin, derzeit Büro für Gender Studies / Universität Innsbruck. Mitarbeit in der Michael-Gaismair-Gesellschaft .

 

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