Backe, backe Kuchen .... (Ein Koalitionsrezept)

Sehr geehrter Herr Dr. Schüssel, sehr geehrter Herr Dr. Van der Bellen, sehr geehrte Mitglieder der Verhandlungsteams von ÖVP und Grüne! Kunst und Kultur nicht vergessen!

Backe, backe Kuchen .... (Ein Koalitionsrezept)

Sehr geehrter Herr Dr. Schüssel,
sehr geehrter Herr Dr. Van der Bellen,
sehr geehrte Mitglieder der Verhandlungsteams von ÖVP und Grüne!

Kunst und Kultur nicht vergessen!

Ein Koalitionsrezept für allerfeinsten Hochgenuss in der Kulturpolitik

Frau/man nehme:

1 Künstlersozialversicherung (vorzugsweise deutscher Provenienz)

1 Urheberrechtsnovelle (in bester Qualität von den Interessensvertretungen der Betroffenen abgemischt)

1 Prise künstlerfreundliche Steuerreform (in höchster Reife aus dem Programm der ÖVP)

1 Unterzeichnung der Konvention für kulturelle Vielfalt

mehrere Reformen im Medienbereich (freie Medien aus garantiert existenzgesichertem Anbau, fein abgeschmeckt mit qualitätsabhängigen Presse- und Publizistikförderungen und qualitätsbezogenen Rundfunkreformen) mind. 1%-Klausel für "Kunst im öffentlichen Raum" (gekeltert in niederösterreichischer Musterlage)

60 Millionen Euro mehr Kulturbudget (Jahresdosis, erntefrisch aus dem Wahlprogramm der Grünen)

Diese feine Rezeptur für schmackhaften Kunst- und Kulturbetrieb bei höchster Dringlichkeitsstufe in 1 freistehendes Ministerium unterheben. 4 Jahre bei sozialer Wärme kontinuierlich (!) aufgehen lassen, dabei nachwürzen, beträufeln und regelmäßig Garzustand prüfen. Darf nicht in die Hände von GATS und allfälligen Privatisierungsnaschkatzen gelangen.

Genüssliche Verkostung auch zwischendurch jederzeit möglich, es ist genug Kunst da im Land!

Empfohlen durch die Kulturpolitische Kommission.


Forderungen im Detail

Die Kulturpolitische Kommission fordert:

  • Eine KünstlerInnensozialversicherung, die diesen Namen verdient: Das beinhaltet die Abdeckung des Quasi-DienstgeberInnenbeitrags in allen Versicherungssparten bis zur Höchstbeitragsgrundlage und die Orientierung an einem zeitgemäßen Berufsbild.

  • Die Anpassungen der steuerlichen Regelungen an die Eigenheiten künstlerischer Berufe. Dazu gehört die Anerkennung berufstypischer Ausgaben als betrieblich bedingt und daher absetzbar.

  • Die Nachbesserung des österreichischen UrheberInnenrechts einschließlich der ehestmöglichen Umsetzung der EU-Richtlinie zum Folgerecht. Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit RegierungsvertreterInnen und InteressensvertreterInnen zur gemeinsamen Entwicklung der innerstaatlichen Umsetzung in Österreich unter Einbeziehung ausländischer ExpertInnen aus Ländern, in denen es bereits langjährige Erfahrungen mit dem Folgerecht gibt. Wiedereinführung der Ausstellungsvergütung, die Abschaffung der cessio legis und die gerechte Aufteilung der Sekundärerträgnisse im Filmbereich zwischen UrheberInnen, InterpretInnen und ProduzentInnen, sowie ein Urhebervertragsrecht, das den Bedürfnissen der KünstlerInnen entspricht.

  • Konkrete Maßnahmen zur Stimulierung von privaten Kunstinvestitionen.

  • Die verpflichtende Anwendung der 1-prozentigen Kunst-am-Bau-Zweckwidmung von Bausummen öffentlicher Bauaufträge, unabhängig davon, ob diese Bauaufträge direkt oder über die Bundesimmobiliengesellschaft abgewickelt werden. Streichung des Vetorechts der zukünftigen MieterInnen und Einführung einer Pool-Lösung für Kunst im öffentlichen Raum (nach dem niederösterreichischen Vorbild) anstatt der bestehenden objektgebundenen Verwendung der finanziellen Mittel.

  • Eine Neufassung der Presse- und Publizistikförderungsgesetze, in der Qualität und Medienvielfalt über die Förderungswürdigkeit bestimmen.

  • Die Einbeziehung Freier Radios in die Medienförderungen sowie Finanzierungseinbindungen von Freien Radios entsprechend den bestehenden europäischen Modellen.

  • Eine Überarbeitung des Kartellrechts zur Gewährleistung der EigentümerInnenvielfalt und freier Wettbewerbsbedingungen.

  • Verbesserungen bei der Wahrnehmung des Bildungs- und Kulturauftrags des ORF nach dem neuen ORF-Gesetz.

  • Entwicklung von generell gültigen Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für Kofinanzierungen und bei der Einberufung und zur Tätigkeit von Beiräten anhand des von der Kulturpolitischen Kommission bereits vorgelegten Entwurfs.

  • Die Verpflichtung zur Kofinanzierung durch den Bund bei Projekten im Bereich Kunst und Kultur, die von der EU gefördert werden.

  • EineN AnsprechpartnerIn in der Bundesregierung, die mit umfassenden Kunst- und Kulturkompetenzen ausgestattet ist, einschließlich der Auslandskulturkompetenz.

  • Die Erhöhung des Budgets der Kunstsektion mindestens auf den Stand von 1999 und eine weitere positive Entwicklung wie vergleichsweise in den 90er Jahren. Budgetbindungen müssen ausgeschlossen sein.

  • Die umgehend Bekanntgabe, welche Standpunkte die Bundesregierung in den kommenden GATS-Verhandlungen vertritt und die Entscheidung, Kunst nicht in dieses Abkommen einzubeziehen. Kunst ist keine Dienstleistung!


Kulturpolitische Kommission - Plattform der unabhängigen Interessenvertretungen im Kunst- und Kulturbereich: Dachverband der Filmschaffenden, IG Architektur, IG Autorinnen Autoren, IG Bildende Kunst, IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, konsortium.Netz.kultur, Musikergilde, Übersetzergemeinschaft, Verband Freier Radios, VOICE - Verband der Sprecher und Darsteller, Berufsvereinigung der bildenden Künstler - BV, Secession

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