ACHTUNG bei ehrenamtlicher Arbeit für den Kulturverein bei Bezug einer Mindestpension mit Ausgleichszulage!

Auslagenersätze für tatsächliche Aufwendungen sind nicht als Nettoeinkommen zu qualifizieren und dürfen von der PVA nicht auf die Ausgleichszulage angerechnet werden.

 

Viele KulturarbeiterInnen konnten im Laufe ihres Lebens nur wenig in die Pensionskasse einzahlen und erhalten nun - oder bald - eine Mindestpension mit Ausgleichszulage. 

Diese Ausgleichszulage unterliegt bestimmten Vorschriften:

Nach § 292 Abs. 1 ASVG sind bei der Feststellung eines Ausgleichszulagenanspruches sämtliche Einkünfte der pensionsberechtigten Person anzurechnen. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich die im § 292 Abs. 4 ASVG taxativ aufgelisteten Einkommensarten.

Ein nicht pauschalierter Auslagenersatz für tatsächliche Aufwendungen ist nicht als Nettoeinkommen zu qualifizieren und darf nicht auf die Ausgleichszulage angerechnet werden.


 

Dennoch ist es einigen unserer Mitglieder passiert, dass die PVA die Kostenersätze für Aufwendungen die sie im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten in ihren Kulturvereinen leisteten, auf die Ausgleichszulage aufgerechnet haben.

Mit Hilfe der Sozialsprecherin Judith Schwentner (GRÜNE) konnten wir im Parlament, in der Arbeiterkammer, im Sozialministerium und in der PVA dieses Problem auf die Tagesordnung bringen. Ein entsprechender Artikel der Kleinen Zeitung Steiermark unterstützte unser Anliegen. Es gibt jetzt eine (interne) Stellungnahme des Ministeriums dass diese Vorgangsweise gesetzwidrig ist.

Da es dennoch vorkommen kann, dass einzelne SachbearbeiterInnen in der PVA die Sachlage gegenteilig einschätzen, ersuchen wir euch uns in diesem Fall umgehend zu kontaktieren.

 

Ähnliche Artikel

Pressemitteilung der IG Kultur Vorarlberg vom 15.11.2024 Keine großen Sprünge, aber durchaus Anlehnung an das Update der Landeskulturstrategie ortet die IG Kultur Vorarlberg im Arbeitsprogramm unter neuer, schwarz-blauer Regierung. Eine konkretere Einordnung könne jedoch erst mit Aussagen zum Kulturbudget 2025 gemacht werden. „Alle Argumente und Maßnahmen für ein zukunftsorientiertes, faires und professionelles Kunst- und Kulturschaffen liegen ja schon eine Weile auf dem politischen Tisch. Jetzt gilt es, den von den Koalitionspartnern erklärten Vorarlberger Mut auch in Zahlen auszudrücken“, so Mirjam Steinbock von der IG Kultur Vorarlberg. Dass das Ressort Kultur bei Landesrätin Barbara Schöbi-Fink bleibt, hält die Interessensvertretung für wertvoll.
Am 6. November wurde bei der konstituierenden Sitzung im Vorarlberger Landhaus die schwarz-blaue Regierung angelobt. Die bei der Landtagswahl am 13. Oktober stimmenstärkste ÖVP wählte die FPÖ als Regierungspartner und legte unter dem Motto "Der Vorarlberger Weg - mit Mut und Verantwortung für unser Land" ein knapp 100-seitiges Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahre vor. Welche Inhalte für Kunst und Kultur in dieser Zeit fokussiert und umgesetzt werden sollen, haben wir uns im Detail angesehen.
Welche Möglichkeiten gibt es, unentgeltlich für einen Verein tätig zu werden. Wie definiert sich Ehrenamt und wie ist es vom Dienstvertrag abzugrenzen? Welche Aufwandsentschädigungen sind möglich? Was ist bei Praktika und Volontariaten zu beachten? All das erfahrt ihr in unserer 2-stündigen Online-Session am 27. November, 17:00 Uhr. Teilnahme für Mitglieder kostenlos, Anmeldung erforderlich.