3. Kulturlockdown und neuen Regelungen ab 2021

Anfang Dezember wurde den Kulturbereich Hoffnung gemacht, dass ab 7. Jänner 2021 ein schrittweises wieder Hochfahren des Kulturbereichs möglich sei. Zwei Wochen später, sieht die Sachlage vollkommen anders aus: Ab 26. Dezember kommt der 3. harte Lockdown. Ab 18. Jänner sind Kulturveranstaltungen wieder möglich - theoretisch, denn die Bedingungen sind in der Praxis kaum umsetzbar. Und sie gelten lediglich bis Ende Jänner.

3. Lockdown Kultur

Anfang Dezember wurde den Kulturbereich Hoffnung gemacht, dass ab 7. Jänner 2021 ein schrittweises wieder Hochfahren des Kulturbereichs möglich sein. Zwei Wochen später, sieht die Sachlage vollkommen anders aus. Die Fakten, soweit sie bislang bekannt sind: 

 

Regelungen Kultur Lockdown 2021Ab 26. Dezember geht es in den dritten harten Lockdown.

  • Museen, Ausstellungsräume, Galerien und Bibliotheken müssen ab 26.12.2020 wieder schließen. 
    Eine Wiederöffnung ab 18. Jänner soll mit Einschränkung möglich sein. Die Bedingungen der Wiedereröffnung sind offenbar noch nicht endgültig ausverhandelt. Im Kunst- und Kulturstaatssekretariat geht man von einer Gleichbehanldung mit dem Handel aus, das hieße: von 18. bis 24. Jänner brauchen Besucher*innen einen negativem COVID-19 Test, der nicht älter als eine Woche ist. Vermutlich gelten auch weiterhin Begrenzungen der maximalen Besucher*innenzahl (10m2/Besucher*in) - analog zum Handel, sowie die erst ab 22.12.2020 in Kraft tretende Bestimmung, dass Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive zusätzlich ein COVID-19 Präventionskonzept benötigen.  
     

Ab 18. Jänner 2021 sollen Kulturveranstaltungen unter folgenden Bedingungen wieder zulässig sein:

  • Personenobergrenze von max. 50% des zugelassenen Fassungsvermögen,
    gedeckelt mit maximal 500 Personen bei Indoor-Veranstaltungen, max. 750 Personen bei Outdoor-Veranstaltungen;
  • Besucher*innen benötigen einen negativen COVID-19 Test, Veranstaltende müssen dies beim Einlass überprüfen. Wie "alt" der Test sein darf, ist noch offen (im Gespräch sind max. 48-72 Stunden); für die Testungen soll es ein flächendeckendes Gratis-Angebot für die Bevölkerung geben;
  • Ausgangssperre zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens des nächsten Tages; das heißt in Konsequenz, so unsere Interpretation, Kulturveranstaltungen müssten so angesetzt werden, dass Besucher*innen wieder bis 20 Uhr zu Hause sein können;

Die Regelungen sollen vorläufig bis Ende Jänner 2021 gelten. Soweit die Ankündigungen bei der Pressekonferenz vom 18. Dezember 2020. Die Rechtsgrundlage ist wie stets noch nicht verfügbar. 
 

Von Planungssicherheit kann unter diesen Bedingungen keine Rede sein. Das ewige Hin und Her wird fortgeführt. Auch diese Bestimmungen sollen vorläufig lediglich bis Ende Jänner gelten. In der Praxis kann unter den neuen Bedingungen ab 18.01.2021 kaum von einem wieder Hochfahren des Kulturbereichs die Rede sein. Sämtliche Abendveranstaltungen sind damit abgesagt, ein Vorverschieben auf Nachmittagstermine ist nur bedingt möglich bzw. sinnvoll. Der Großteil der normal arbeitenden Bevölkerung ist damit konsequent vom Kulturleben ausgeschlossen, es bleibt lediglich das Wochenende als einzig realistische Alternative Veranstaltungen zu besuchen. Und es bedeutet abermals massive Mehrarbeit für alle Veranstaltenden, die nun Umplanungen, Umbuchungen, Absagen, etc. vornehmen müssen, mit all seinen Konsequenzen für sämtliche Mitwirkenden, von organisatorischen Teams, Künstlerinnen, Ton- und Lichttechniker*innen bis hin zu Zulieferbetrieben.
 

Nach langem hinhalten und vertrösten, bei der falsche Hoffnungen auf einen baldigen Neustart geschürt wurden, ist die bittere Realität: Wir sind mitten in der Corona-Pandemie, an eine Normalisierung ist angesichts der epidemischen Lage nicht zu denken. Das ist gesundheitspolitisch nachvollziehbar. Umso dringender ist angesichts dieser bitteren Realität, dass die angekündigten Unterstützungsfonds nun endlich Gestalt annehmen: Ende September wurde ein Schutzschirm für Veranstaltungen angekündigt, der Ausfälle und Mehrkosten angesichts fehlender Planungssicherheit kompensieren sollte - bis heute liegen keinerlei Details dazu vor. Gemeinnützige Kulturvereine werden weiterhin vertröstet, dass irgendwann eine Unterstützung kommen wird, bis tatsächlich Geld fließt vergehen Monate - wann es endlich soweit sein wird, ist bislang unklar.
 

Wir appellieren an die Bundesregierung abermals, den Ankündigungen endlich Fakten folgen zu lassen und das finanzielle Überleben aller in der freien Kulturszene Tätigen bis zum tatsächlichen Neustart abzusichern. Das heißt konkret: Reparatur und Umsetzung der Verlängerung des NPO-Fonds, Einnahmen-Ersatz für die Lockdown-Zeit sowohl für gemeinnützige Organisation als auch „mittelbar“ Betroffene wie etwa Künstler*innen, Umsetzung des seit Monaten angekündigten Schutzschirms für Veranstaltungen sowie grundsätzlich vorausschauendes Agieren, indem Fonds bis zum Sommer 2021 verlängert und begleitende Maßnahmen zur Unterstützung des Neustarts entwickelt werden.

 

 

Details zu den angekündigten neuen Regeln finden sich in den FAQs zu Corona & Kulturveranstaltungen

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