Nachgefragt: Berliner Fair Pay Modell aus Veranstalter-Perspektive

Wie wirken sich das Berliner Modell der Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler auf Kulturveranstalterinnen und -veranstalter aus? Wie haben bei der ufaFabrik, einem kollektiv verwalteten Kulturzentrum in Berlin nachgefragt. Ein Gespräch mit Frido Hinde, Geschäftsführer des „Internationalen Kulturcentrum ufaFabrik“ und Mitglied der ufaFabrik Gemeinschaft.

IG Kultur:  In Berlin gibt es seit einigen Jahren Honoraruntergrenzen-Empfehlungen in der Kulturförderung. Wie hat sich das auf eure Arbeit als Veranstalter eines regelmäßigen Bühnenprogramms ausgewirkt? 
Frido Hinde: In Projektanträgen orientieren wir uns in bestimmen Fällen bei der Berechnung der Kosten für Honorare regelmäßig an den Untergrenzen-Empfehlungen. Das betrifft Anträge, bei denen ein gemeinsames Arbeiten von uns als Haus und freien Gruppen / Künstler*innen über bspw. einen Produktionszeitraum oder Festivalzeitraum in der Art beantragt wird, dass die ufaFabrik als „Auftraggeberin“ Verträge über Leistungen von Künstler*innen schließt. In der Praxis ist es regelmäßig der Fall, dass die Gruppen selbst die Finanzierungsanträge stellen und wir als Spielstätte bzw. Produktionsstätte eine Bescheinigung ausstellen, dass wir im Falle der Förderung eines Projekts als eben solche auftreten. Dann ist es an uns, die Betriebskosten auf unserer Seite zu kalkulieren und diese in die Anträge mit einfließen zu lassen.

IG Kultur: Wie praktikabel ist das Modell aus Praxisperspektive als Kulturveranstalter / -produzent? 
Frido Hinde: Eine feste Untergrenze ist durchaus praktikabel bei der Erstellung von Projektkostenkalkulationen. Aber es bleibt eine Untergrenze, die „Dumping“ verhindert, wenn sie korrekt angewendet wird. Es ist natürlich wünschenswert, Kunstschaffende prinzipiell auch über Untergrenze bezahlen zu können. Daher versuchen wir die Untergrenze nicht zum Automatismus in der Projektkostenkalkulation werden zu lassen.

IG Kultur: Eine zentrale Forderung ist, dass mit Einführung von Honoraruntergrenzen auch die Förderbudgets erhöht werden. In Berlin wurde dies offensichtlich erreicht. Habt ihr eine Veränderung bemerkt? 
Frido Hinde: Das ist insgesamt schwierig zu sagen, da, wie bereits erwähnt, ein Großteil der Projekte, in die wir involviert sind, auch direkt über die Gruppen beantragt wird, die bei uns arbeiten. Jedenfalls ist festzustellen, dass es sehr viel mehr Anträge sind, die gestellt werden. Es kontaktieren uns also mehr Gruppen wegen sogenannter Spielstätten-Bescheinigungen als noch vor einigen Jahren. Eine signifikante Veränderung der bewilligten Projekte haben wir nicht festgestellt.


IG Kultur: Die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen beziehen sich auf den Bereich darstellende Kunst inklusive Tanz, Ausstellungshonorare im Bereich bildende Kunst und Lesehonorare im Bereich Literatur. Wie sieht es in anderen Bereichen oder bei Kulturarbeiter*innen allgemein aus? Gibt es hier deiner Ansicht nach Bedarf? 
Frido Hinde: Ob Musiker*innen im Sinne der Untergrenze nicht zu Kunstschaffenden zählen – da bin ich mir gerade unsicher, wir schließen dieses Genre bisher eigentlich mit ein. Während der Tarifvertrag Normalvertrag Bühne meines Wissens als Orientierung für die Untergrenze dient, ziehen wir für nicht künstlerisch Beschäftigte (also Administration, Organisation, Presse, Technik, Geschäftsführung, etc.) als Vergleich den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder heran (TV-L). Das kann dann auch auf ein Honorar umgerechnet werden, wenn die beauftragten Personen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, sondern die jeweiligen Leistungen selbständig erbringen. Es ist dann allerdings zu prüfen, ob es sich tatsächlich nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung handelt. Die Einstufung und Höhe nach Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder sollte im Vorfeld einer Antragstellung mit der mittelvergebenden Stelle abgestimmt werden, wenn die jeweilige Stelle diese Abstimmung ermöglicht. Letztendlich geht es dabei darum, das sogenannte Besserstellungsverbot in Deutschland einzuhalten – also die Beschäftigten bei dem oder der Zuwendungsempfänger*in nicht besser zu entlohnen, als die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

- - - - - - - - - 
Über die ufaFabrik: Jahrzehntelang wurden auf dem Gelände der UFA-Film Kopierwerke im Süden Berlins Träume auf Zelluloid gebannt. Kurz vor dem geplanten Abriss der Gebäude wurde das Gelände 1979 durch das Kollektiv „Fabrik für Kultur, Sport und Handwerk“ friedlich wieder in Betrieb genommen. Es entstand die ufaFabrik - ein Kulturcentrum und eine Lebensgemeinschaft. Es finden jährlich etwa 350 Kulturveranstaltungen in der ufaFabrik statt - in drei Theatersälen und im Sommer auf einer Freiluftbühne.
https://www.ufafabrik.de


Frido Hinde ist Geschäftsführer des Internationalen Kulturcentrums ufaFabrik und Mitglied der ufaFabrik Gemeinschaft.

 

 

Ähnliche Artikel

Der Honorarspiegel der "TKI – Tiroler Kulturinitaitiven" für freie, selbständige Kulturarbeit 2026 bietet unverbindlichen Stundenrichtsätze für einen fairen Unternehmer*innenlohn im Kunst- und Kulturbereich, bezogen auf organisatorische, konzeptuelle und leitende Tätigkeiten im Rahmen eines Werkvertrages.
Um Fair Pay zu realisieren, fehlen wesentliche Teile - ein unvollständiges Puzzle, bei dem aus "Fair Pay" "Air Pay" wird verdeutlicht dies., Erstellt mit Unterstützung von ChatGPT; Das neue Fair Pay Gehaltsschema 2026 ist da. Angesichts der Kulturbudgetkürzungen quer durch alle Gebietskörperschaften ist die empfohlene Entgelterhöhung von 3% für Kulturarbeit mehr als eine Herausforderung. Für viele Kulturvereine wird es schlicht nicht leistbar sein – zumindest nicht, wenn sie ihr Angebot für die Bevölkerung in der bestehenden Qualität aufrechterhalten möchten. Auf klare Zusagen seitens der Politik wartet die Szene jedoch bislang vergebens. Wenn Fair Pay überleben soll, muss die Politik schleunigst handeln!
Fair Pay Gehaltsempfehlungen 2026 Ein zentrales Instrument für die Berechnung von FAIR PAY ist das Gehaltsschema der IG Kultur für Kulturvereine. Es bietet eine Grundlage, um bei Fördereinreichungen Personalkosten für unselbständig Beschäftigte auf einer transparenten Basis zu kalkulieren und den Finanzierungsbedarf aufzuzeigen, der notwendig wäre, um "Fair Pay" in der Kulturarbeit zu ermöglichen. Für 2026 beträgt die empfohlene Entgelterhöhung gegenüber 2025 im Schnitt +3%. Alle Details zum Schema sowie Antworten auf die häufigsten Fragen findet ihr hier.