Mobility Guide online

Immer wieder werden Kulturinitiativen mit massiven Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie für ihr Kulturprogramm KünstlerInnen aus Drittstaaten einladen wollen. Das bmukk hat in Zusammenarbeit mit dem Außen- und Innenministerium, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der UNESCO sowie der IG Kultur Österreich und anderen Interessensvertretungen einen Mobility Guide entwickelt, der wesentliche Regulierungen zusammenfasst.

Immer wieder werden Kulturinitiativen mit massiven Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie für ihr Kulturprogramm KünstlerInnen aus Drittstaaten einladen wollen. Das bmukk hat in Zusammenarbeit mit dem Außen- und Innenministerium, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der UNESCO sowie der IG Kultur Österreich und anderen Interessensvertretungen einen Mobility Guide entwickelt, der wesentliche Regulierungen zusammenfasst.

Der Guide ist in die folgenden Themenbereiche gegliedert:

  • Einreise und Aufenthalt für die Dauer von bis zu 6 Monaten
  • Aufenthalt von mehr als sechs Monaten
  • Erwerbstätigkeit

Für detaillierte Auskünfte im Einzelfall stehen darüber hinaus die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland und die zuständigen Fachabteilungen der Ministerien in Österreich zur Verfügung.

http://www.artistmobility.at

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