EU-Förderprogramm „CERV“: Bürger*innen, Gleichstellung, Rechte und Werte
Das EU-Förderprogramm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ („Citizens, Equality, Rights and Values“ – kurz CERV) fördert Projekte zum Schutz der Rechte und Werte der Europäischen Union. Für das neue Arbeitsprogramm 2023/24 steht ein Gesamtbudget von 408 Mio Euro zur Verfügung. Gegliedert in vier Aktionsbereiche, werden laufend Calls veröffentlicht. Ein Überblick.
Mit CERV werden die beiden Vorgängerprogramme „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sowie „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft" fortgeführt und zusammengefasst. Neu ist eine deutliche Schwerpunktsetzung auf die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Wir stellen euch das Programm in Grundzügen vor – Details findet ihr in den einzelnen Calls.
Antragsberechtigte Organisationen
Das Programm steht Akteuren auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler offen. Es richtet sich nicht nur an Behörden und Städtepartnerschaften, sondern ausdrücklich auch an zivilgesellschaftliche Organisationen, EU-Think-Thanks sowie Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Forschungsorganisationen.
Welche Organisationen und öffentliche Einrichtungen teilnahmeberechtigt sind, ist im jeweiligen Call-Dokument präzisiert.
Folgende Voraussetzungen müssen jedenfalls erfüllt werden:
- die Fördernehmer müssen öffentliche Einrichtungen oder Organisationen ohne Erwerbscharakter mit Rechtspersönlichkeit sein.
- sowohl Antragsteller als auch Partner müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland haben.
Partnersuche
Für die Suche nach nationalen und internationalen Projektpartnern stehen mehrere Plattformen und Netzwerke zur Verfügung:
- Direkt im Funding and Tender Opportunities Portal (FTOP) könnt ihr sowohl Suchanfragen anderer Organisationen finden als auch ein eigenes Profil für eine Partnersuche anlegen. Anleitungen zur Partnersuche bietet das „IT How to"-Service" des FTOP.
- Die von den nationalen Kontaktstellen eingerichtete Netzwerkplattform: YouCareWeCERV
- Über folgende Website könnt ihr nach internationalen Projektpartnern suchen oder euren Verein als Partner registrieren lassen: www.otlas.eu
- Eine weitere Möglichkeit, Partnerorganisationen zu finden, bietet Ihnen das Zentrum für Informationsservice, Kooperation und Entwicklung von NGOs, CNVOS unter: NGO Partnership - cnvos.si
- Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Förderung und Verbreitung von Informationen (durch Workshops, Seminare, Konferenzen, Expertentreffen, Webinare und ähnliches)
- Schulungen (Trainings), gegenseitiges Lernen und Austausch bewährter Verfahren.
- Begegnungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger durch Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten und Projekten der Zivilgesellschaft.
- Analyse- und Überwachungstätigkeiten, einschließlich Erhebung von Daten und Statistiken; Entwicklung von gemeinsamen Methoden, Indikatoren oder Referenzwerten; Studien, Analysen und Erhebungen; Evaluierungen, Folgeabschätzungen sowie Entwicklung und Veröffentlichung von Leitfäden, Berichten und Schulungsmaterial.
- Entwicklung und Pflege von IKT-Instrumenten.
- Ausbau der Kapazitäten europäischer Netzwerke.
- Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft und gemeinnützigen Akteuren zwecks Stärkung ihrer Reaktionsfähigkeit und Sicherstellung des Zugangs für alle Bürgerinnen und Bürger zu deren Dienstleistungen, Beratungs-und Unterstützungstätigkeiten sowie für die Durchführung ihrer „Interessenvertretungstätigkeiten“.
- Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Ausübung des Rechts, europäische Bürgerinitiativen vorzuschlagen und zu unterstützen.
Antragstellung
Die gesamte Antragstellung erfolgt ausschließlich über das „Funding and Tender Opportunities Portal“ (FTOP) der Europäischen Kommission. Dafür ist vorab ein EU-Login-Konto einzurichten und der Verein zu registrieren, um im Anschluss einen PIC-Code zu erhalten.
Informationen zu EU-Login, PIC-Code sowie zum FTOP:
- Anleitung auf der österreichischen CERV-Website
- Detaillierte Informationen zu den Schritten EU Login - Teilnehmerregistrierung - Antragerstellung finden Sie im "Online Handbuch für EU-Förderprogramme 2021-2027" (Englisch) das im Portal Referenzdokumente frei zugänglich ist.
- Webinar session zum FTOP: The Funding & Tenders Portal for beginners - YouTube
Auswahlverfahren
Alle eingereichten Projektanträge durchlaufen ein standardisiertes Auswahlverfahren und werden inhaltlich nach Vergabekriterien bewertet.
Die Reihung der förderfähigen Anträge erfolgt nach erreichter Punktezahl; die Auswahl der Projekte richtet sich dann nach der Platzierung und den verfügbaren Mitteln.
Die Antragsteller*innen werden 4 bis 6 Monate nach dem Ende der Einreichfrist schriftlich über das Ergebnis informiert.
Open Calls (Auswahl)
Die einzelnen Calls werden folgenden vier Aktionsbereichen des Arbeitsprogramms zugeordnet:
- Aktionsbereich Werte der Union
- Aktionsbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung
- Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe:
- Aktionsbereich Daphne (Gewaltprävention & Opferschutz)
Auf der Programmseite im FTOP könnt ihr innerhalb des jeweiligen Aktionsbereichs nach Calls suchen. Zur besseren Planbarkeit sind auch angekündigte Calls bereits einsehbar.
- [offen]
„Verhinderung und Kampf gegen gender-basierter Gewalt und Gewalt gegen Kinder – Vergabe von Fördermittel an Drittorganisationen der Zivilgesellschaft“
Einreichfrist: 19. April 2023;
Call-Informationen am FTOP (Englisch);
Call-Dokument (Englisch, PDF).
- [offen]
„Förderung der Gleichstellung; Kampf gegen Rassismus, Fremdenhass und Diskriminierung “
Einreichfrist: 20. Juni 2023;
Call-Informationen am FTOP (Englisch);
Call-Dokument (Englisch, PDF).
- [offen]
„Städtenetzwerke“
Einreichfrist: 20. April 2023;
Call-Informationen am FTOP (Englisch);
Call-Dokument (Englisch, PDF).
- [offen]
„Sensibilisierung zivilgesellschaftlicher Organisationen in Bezug auf den Aufbau von Kapazitäten und die Umsetzung der EU-Grundrechtecharta“
Einreichfrist: 25. Mai 2023.
Call-Informationen am FTOP (Englisch);
Call-Dokument inkl. Information zu den Themenschwerpunkten (Englisch, PDF)
Pro Projektantrag kann aus folgenden Themenschwerpunkten gewählt werden (nähere Infos im Call-Dokument):
- „Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung für die EU-Charta für Grundrechte“,
spezifische Call-Informationen am FTOP (Englisch); - „Förderung von Rechten und Werten durch Stärkung des öffentlichen Raums"; spezifische Call-Informationen am FTOP (Englisch);
- „Strategische Prozessführung“;
spezifische Call-Informationen am FTOP (Englisch); - „Schutz von Werte und Rechte durch Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen;
spezifische Call-Informationen am FTOP (Englisch); - „Förderung eines günstigen Umfelds für den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern)“,
spezifische Call-Informationen am FTOP (Englisch).
- „Kapazitätsaufbau und Sensibilisierung für die EU-Charta für Grundrechte“,
Weitere Calls zu den Themen „Städtepartnerschaften“ und „Erinnerungskultur“ bzw. „Beteiligung und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürger“ sind für Jänner bzw. März 2023 geplant.
Weiterführende Informationen & Kontakt:
Österreichische CERV-Kontaktstelle im Bundeskanzleramt:
www.cerv.at
Bundeskanzleramt
Sektion IV: EU, Internationales und Grundsatzfragen
Abteilung IV/3: Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
Mag. Ernst Holzinger
Telefon: +43 1 531 15–202907
E-Mail: ernst.holzinger@bka.gv.at