Call: Graz Kulturjahr 2020 - Kultur schafft urbane Zukunft

Der Gemeinderat der Stadt Graz, Österreich, hat mit dem Graz Kulturjahr 2020 einen Schwerpunkt beschlossen, der Projekte aus Kunst und Wissenschaft an der Schnittstelle urbane Entwicklung/Kultur/Kunst fördert. Die Stadt Graz hat dazu das Büro „Kulturjahr 2020“ im Kulturamt eingerichtet.

Die programmatische Leitung und Auswahl der zu fördernden Projektanträge obliegt dem Programmbeirat unter dem Vorsitz des Programm-Managers.

Die Genehmigung zur Freigabe der Fördergelder wird auf Antrag des Kulturreferenten durch den Stadtsenat bzw. Gemeinderat erteilt. 
 

Programmatischer Fokus: 

Wir suchen innovative, interdisziplinäre und/oder partizipative Projekte aus Kunst und Wissenschaft. Besonders erwünscht sind Kooperationen. Partnerinnen und Partner können aus Graz sowie dem In- oder Ausland stammen.

Vielschichtige Paradigmenwechsel und gesellschaftliche Polarisierungen stellen das kollektive Selbstverständnis gegenwärtig vor große Herausforderungen. Der Call möchte Kunst und Wissenschaft dazu einladen, die Grazer Bürgerinnen und Bürger durch relevante Projekte in vielfältiger Weise für Zukunftsthemen zu sensibilisieren und dadurch ihre Handlungsmacht zu stärken. Die gemeinsame Beschäftigung mit dem Thema kann ein beispielgebender Impuls zur gesellschaftlichen Kohäsion in Zeiten der Segmentierung und Fragmentierung sein und damit ein wesentlicher Faktor in einer nachhaltigen Stadtentwicklung, mit dem Ziel einer gemeinsamen hohen Lebensqualität.

Im Mittelpunkt des Calls Graz Kulturjahr 2020 steht die Frage, welche urbane Zukunft für Graz in den nächsten zwanzig Jahren wünschenswert ist und wie dazu Kunst und Wissenschaft maßgeblich beitragen können. Es wird erwartet, dass den Einreichungen ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde liegt, wobei u.a. folgende Fragen relevant erscheinen: 

  • Werden herkömmliche Wirtschaftsmodelle im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum und den Klimawandel zukünftig ausreichen, oder müssen neue Strategien und Modelle für wirtschaftliche Entwicklungen erdacht und implementiert werden?
  • Welche Arbeitsbereiche wünschen wir uns für Menschen vor dem Hintergrund der Automatisierung durch künstliche Intelligenz und Roboter?
  • Wie können Kunst und Wissenschaft soziale Ungleichheit verringern und zu nachhaltiger Integration beitragen?
  • Können uns digitale Technologien zu besseren Menschen machen?
  • Wie können Kunst und Wissenschaft und ihre Einrichtungen Trägerinnen und Träger gesellschaftlichen Wandels werden und eine breite Bevölkerung erreichen?
  • Welche Auswirkungen auf unsere urbane Zukunft in Graz hat ein mögliches Verschwinden von zeitlichen und räumlichen Grenzen, z. B. in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit?
  • Wie können Visionen für die Gestaltung neuer Stadtteilgebiete aussehen, auch im Lichte der demogra schen Entwicklung?
  • Welche neuen Formen direkter Demokratie und Beteiligung wünschen wir uns, wie sehen diese aus und welche Auswirkungen haben sie auf die urbane Zukunft der Stadt?
  • Wie lässt sich der Schutz der Privatsphäre mit dem Bedürfnis nach Sicherheit im öffentlichen Raum vereinbaren?
  • Wie kann die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte und dem kulturellen Erbe in die Gestaltung der Zukunft einfließen?
  • Inwiefern können Kunst und Wissenschaft zur Bewusstmachung psycho-sozialer Zustände unserer Gesellschaft beitragen und damit ihre Resilienz stärken?
  • Wie viel Natur braucht Graz?
  • Welche Utopien können entwickelt werden für die urbane Zukunft in einer europäischen Stadt wie Graz?

Im Sinne der thematischen Ausrichtung soll das Kulturjahr 2020 GANZ GRAZ erreichen.

Dementsprechend bieten unbekannte/neue öffentliche Räume, außergewöhnliche Formate sowie Veranstaltungen mit niederschwelligem Zugang die Chance zur Erweiterung des künstlerischen und wissenschaftlichen Spektrums und zur nachhaltigen Stärkung des kulturellen Austauschs in der Stadt, auch über das Kalenderjahr 2020 hinaus.

Im Sinne einer überregionalen Relevanz erscheinen daher Projekte als besonders förderwürdig, die von einem künstlerischen bzw. wissenschaftspraktischen „business as usual“ abweichen, neue Wege gehen, visionäre Betrachtungen anstellen oder innovative Modelle zur Überwindung kultureller Segregation aufzeigen.

Begrüßenswert sind auch Projekte, die die spezifische Stadtteilkultur der jeweiligen Bezirke bedenken oder den öffentlichen Stadtraum selbst zum Thema machen, ebenso wie Projekte, die im Spannungsfeld zwischen „live experience“ und digitalem Raum anzusiedeln sind.

Angestrebt wird eine ausgeglichene jahreszeitliche sowie städteräumliche Dramaturgie des Gesamtprogramms Graz Kulturjahr 2020. 
 

An wen richtet sich der Call:

  • Der Call richtet sich an Akteurinnen und Akteure sowie Einrichtungen aus Kunst und Wissenschaft aller Sparten. Der Reichhaltigkeit der hiesigen Kulturlandschaft entsprechend, ist die gesamte Bandbreite von Sparten, Formaten und Konstellationen der Förderwerberinnen und -werber zur Einreichung willkommen: wie beispielsweise unterschiedliche Vermittlungsformate, spekulative Ansätze, Community-Arbeit, Aktivitäten im öffentlichen oder digitalen Raum u.s.w., eingereicht von Einzelpersonen, Initiativen, aus der Freien Szene, von Institutionen oder universitären Einrichtungen.
  • Förderwerberinnen und -werber aus dem weiteren In- und Ausland ist eine Projekteinreichung möglich, sofern sie als Kooperationspartner/-in gemeinsam mit einem/r gleichwertigen Grazer Partner/-in auftreten. 
     

Finanziert werden/Kriterien sind:

  • Projekte aus Kunst und Wissenschaft, die sich mit dem beschriebenen Thema auseinandersetzen, können finanziell unterstützt werden.
  • Die Förderkriterien orientieren sich grundsätzlich an jenen des Grazer Kulturförderungsmodells sowie an den am Kulturserver (www.kultur.graz.at/kulturamt/5) einzusehenden Spartenkriterien. Eine Fördervergabe erfolgt grundsätzlich nach Aspekten der inhaltlichen Relevanz, Qualität, Innovation und gemäß der thematischen Schwerpunktsetzung. Aufgrund der Breite der Fragestellung und der angesprochenen Förderwerberinnen und -werber folgt daraus, dass es grundsätzlich kein Limit einer Einzelfördersumme gibt. Die verantwortliche Auswahl der geförderten Projekte durch den Programmbeirat erfolgt im Hinblick auf ein ausgewogenes und vielseitiges Gesamtprogramm und gemäß der budgetären Gesamtsituation. Die Finanzpläne der Projekte werden auf ihr Kostenbewusstsein überprüft. Ein angemessener Ko- und Eigenfinanzierungsgrad erhöht dabei die Chance einer Mittelzuteilung für Großprojekte.
  • Für alle Einreichungen müssen konkrete Angaben für etwaige Folgekosten angeführt sein. Dies betrifft sowohl die Instandhaltung von Kunst im öffentlichen Raum – auch die Funktionsfähigkeit von Medienkunstwerken – als auch die Haftungsfrage und damit verbundene versicherungstechnische Absicherungen sowie den Abbau (Rückführung in den ursprünglichen Zustand).
  • Vorarbeiten, Materialkosten o. Ä. für Projekte können auch im Jahr 2019 finanziert werden, sofern sie mit Rechnungen belegt werden können. Dies ist im Subventionsformular in der „Begründung“ anzugeben.
  • Dementsprechend ist es auch möglich, für Projektideen, die man bereits in die Mehrjahresförderung der Stadt Graz eingebracht hat, zusätzlich um Förderung aus dem Kulturjahr 2020-Budget anzusuchen, sofern es sich um eine tatsächliche Erweiterung des ursprünglichen Projektes handelt. Dies ist in den Einreichungsunterlagen plausibel darzustellen.
  • Vor dem Hintergrund des Motors des Grazer Kulturjahres 2020 als einer kulturellen Tätigkeit der Stadt für die Stadt sind explizit auch Akteurinnen und Akteure zur Teilnahme eingeladen, die keine Fördernehmerinnen oder -nehmer im Rahmen dieses Calls sind. Auch relevante, eigenfinanzierte Projekte können auf Empfehlung des Kulturjahrmanagers in das Gesamtprogramm aufgenommen und durch gemeinsame Bewerbung sichtbar gemacht werden.
  • Bei allen Ansuchen ist nachweislich auszuführen, dass geschlechterspezi sche Bedürfnisse – unter Inklusion der Mehrfachdiskriminierung – berücksichtigt sind. 
     

Einreichfrist: 

Der Call ist vom 22. November 2018 bis zum 18. März 2019 offen.
Die Bewerbungsfrist endet am 18. März 2019 um 12 Uhr MEZ.

Es wird gebeten die Einreichungsunterlagen per Post (für die Rechtzeitigkeit der Einreichungen gilt der Poststempel) oder per E-Mail (es gilt die Eingangszeit des Mailservers des Magistrats der Stadt Graz) zu übersenden:

Kulturamt der Stadt Graz/Kulturjahr 2020
Stigergasse 2 8020 Graz Österreich
E-Mail: kulturjahr.2020@stadt.graz.at 
 

Weiterführende Informationen zur Ausschreibung: http://kultur.graz.at/2020/